FR: Ryanair streicht Flug 18h vor Abflug, was tun?

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Martinhooo

Neues Mitglied
26.10.2017
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Hallo zusammen!
Ich hatte einen Hin- und Rückflug vom 10.10. bis 24.10. nach Köln - Málaga gebucht. Nun wurde mir und meiner Partnerin der Hinflug einen Tag vorher annulliert. Es wurde kein Grund genannt und kein Ersatzflug am gleichen Tag angeboten. Der Rückflug wurde nicht annulliert, allerdings haben wir diesen dann natürlich auch nicht angetreten. Zusätzlich konnten wir einen über Ryanair gemieteten PKW nicht nutzen.

Meine Frage:
Haben wir Anspruch auf eine Entschädigung für Hin- und Rückflug? (Da wir die Reise ja nicht antreten konnten).
Haben wir Anspruch auf Entschädigung für den Mietwagen?

Ich habe dieses Formular für einen Ausgleichsanspruch gefunden:
https://eu261expenseclaim.ryanair.com/?lg=DE

Oder macht es eher Sinn, eines dieser Portale wie flightright einzuschalten statt sich selbst um einen Ausgleich zu kümmern?

Danke für eure Hilfe!
Martin
 

Martinhooo

Neues Mitglied
26.10.2017
4
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in der E-Mail wurde Angeboten, dass man eine Erstattung beantragen kann oder umbuchen. Der nächste Flug mit Ryanair wäre aber erst 3 Tage später möglich gewesen.
 

kingair9

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18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
in der E-Mail wurde Angeboten, dass man eine Erstattung beantragen kann oder umbuchen. Der nächste Flug mit Ryanair wäre aber erst 3 Tage später möglich gewesen.

Grundsätzlich mal hast Du Anspruch auf die EU261 für den kurzfristig gestrichenen Hinflug.

Zum Rückflug: FR verkauft Einzelflüge - wenn Du den Rückflug am 24.10. nicht wahrgenommen hast, ist das Dein Problem und es gibt nichts.

Es erschließt sich mir aber nicht, warum Ihr dann gar nicht geflogen seid - gerade Malaga ist doch nicht aus der Welt? Gerade bei einem zu 100% voraus bezahlten Mietwagen..?
 

Martinhooo

Neues Mitglied
26.10.2017
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wir sind geflogen - allerdings dann mit Condor. Dieser Flug ging allerdings einen Tag später von Münster aus, sodass wir mit dem Auto hinfahren mussten und deshalb Hin- und Rückflug mit Condor gebucht haben. Der Mietwagen ist natürlich trotzdem verfallen, da wir ihn nicht am 10.10. abgeholt haben.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
wir sind geflogen - allerdings dann mit Condor. Dieser Flug ging allerdings einen Tag später von Münster aus, sodass wir mit dem Auto hinfahren mussten und deshalb Hin- und Rückflug mit Condor gebucht haben.

Okay, jetzt verstanden. Aber dann hast Du doch sicher bei FR statt Umbuchung auf den 3 Tage späteren Flug eine Rückerstattung gefordert. Was haben die denn zum Thema "Rückerstattung des Rückfluges" gesagt?

Der Mietwagen ist natürlich trotzdem verfallen, da wir ihn nicht am 10.10. abgeholt haben.

Grundsätzlich hast Du Recht, daß über die Ryanair-Seite gebuchte Mietwagen eine kostenlose Stornierung nur bis 24h vorher erlauben. Die Frage wäre jetzt ein Sonderkündigungsrecht wegen - dazu müsste man die genauen Bedingungen kennen - die sind aber von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich.
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.095
5.716
SNA
wir sind geflogen - allerdings dann mit Condor. Dieser Flug ging allerdings einen Tag später von Münster aus, sodass wir mit dem Auto hinfahren mussten und deshalb Hin- und Rückflug mit Condor gebucht haben. Der Mietwagen ist natürlich trotzdem verfallen, da wir ihn nicht am 10.10. abgeholt haben.
Habt ihr euch von Ryanair auf Condor umbuchen lassen? Ich denke das hättet ihr durchsetzen können.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.840
3.453
Der Weg wäre wohl gewesen, nachdem keine Ersatzverbindung durch FR am gleichen Tag angeboten wurde, diese selbst zu organisieren, die Kosten an FR zu geben und Mietwagen und Rückflug wie geplant wahrzunehmen.
 

Martinhooo

Neues Mitglied
26.10.2017
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Ja, da es so kurzfristig war und wir noch unsere Väter (über 80 Jahre alt) dabei hatten haben wir uns einen anderen Flug selbst organisiert. Aus dem Grund mussten wir dann auch statt Flughafen Köln mit dem Auto zum Flughafen nach Münster fahren und den PKW dann dort stehen lassen. Den Rückflug wie geplant mit Ryanair nach Köln hätte keinen Sinn gemacht, da nun das Auto in Münster stand.

In dem Erstattungsformular von Ryanair kann die EU261/2004 Compensation anhaken. Des weiteren kann ich noch angeben ob ich als Ersatz mit einer anderen Fluggesellschaft geflogen bin. Bedeutet das dann das ich den Flug erstattet bekomme aber keine Compensation?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.481
3.888
Grundsätzlich mal hast Du Anspruch auf die EU261 für den kurzfristig gestrichenen Hinflug.

Zum Rückflug: FR verkauft Einzelflüge - wenn Du den Rückflug am 24.10. nicht wahrgenommen hast, ist das Dein Problem und es gibt nichts.

Es erschließt sich mir aber nicht, warum Ihr dann gar nicht geflogen seid - gerade Malaga ist doch nicht aus der Welt? Gerade bei einem zu 100% voraus bezahlten Mietwagen..?


Nein, so ist es nun wirklich nicht. Es gibt nicht nur die EU/V, sondern es gibt ganz normales deutsches Recht. FR ist vertragsbrüchig geworden und hat die Beförderung verweigert. Der Kunde hat Anspruch auf Schadenersatz und dazu gehören sicher auch Mietwagenkosten, Hotel und die Kosten es Rückfluges.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Nein, so ist es nun wirklich nicht. Es gibt nicht nur die EU/V, sondern es gibt ganz normales deutsches Recht. FR ist vertragsbrüchig geworden und hat die Beförderung verweigert. Der Kunde hat Anspruch auf Schadenersatz und dazu gehören sicher auch Mietwagenkosten, Hotel und die Kosten es Rückfluges.

Wir reden ganz knapp aneinander vorbei. Der User hat im Urposting nach Entschädigung auch für den Rückflug gefragt - und der ist

a) über 14 Tage nach der Stornierung des Hinfluges gewesen
b) hat FR eine Rückerstattung angeboten

Wenn der User eine Rückerstattung auch für den Rückflug bekommen hat - warum sollte er dann eine Entschädigung für diesen mehr als 14 Tage in der Zukunft liegenden Flug erhalten...???

Beim Rest stimme ich Dir zu.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.481
3.888
Wir reden ganz knapp aneinander vorbei. Der User hat im Urposting nach Entschädigung auch für den Rückflug gefragt - und der ist

a) über 14 Tage nach der Stornierung des Hinfluges gewesen
b) hat FR eine Rückerstattung angeboten

Wenn der User eine Rückerstattung auch für den Rückflug bekommen hat - warum sollte er dann eine Entschädigung für diesen mehr als 14 Tage in der Zukunft liegenden Flug erhalten...???

Beim Rest stimme ich Dir zu.

Es bleiben mögliche Mehrkosten für einen Rückflug mit einem anderen Carrier. Die liegen m.E. auch bei FR.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
In dem Erstattungsformular von Ryanair kann die EU261/2004 Compensation anhaken. Des weiteren kann ich noch angeben ob ich als Ersatz mit einer anderen Fluggesellschaft geflogen bin. Bedeutet das dann das ich den Flug erstattet bekomme aber keine Compensation?
Mit dem Formular der Webseite kommst du vermutlich nicht ans Ziel. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: In das Thema Ansprüche & Erstattung einarbeiten und sich mit FR streiten oder das Ganze direkt einem Anwalt zu geben.
Solange ihr nicht vor Gericht verliert (vermutlich unwahrscheinlich), sind die Anwaltskosten überschaubar und im Zweifel sogar 0€ bzw. immer noch niedriger als die Provision eines Dienstleisters wie flightright und wie sie alle heissen (die machen auch nichts anderes, als ein anwaltliches Schreiben an FR zu schicken und evtl. Klage zu erheben).
Es gibt hier im Forum ein paar User, welche sowas übernehmen können (ich nicht, also keine Werbung ;)).
 

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
3
NYC/EDI
im Zweifel sogar 0€ bzw. immer noch niedriger als die Provision eines Dienstleisters wie flightright und wie sie alle heissen (die machen auch nichts anderes, als ein anwaltliches Schreiben an FR zu schicken und evtl. Klage zu erheben).
Es gibt aber auch Leute die keine Zeit haben zum Anwalt zu rennen und die Motivation wie der Knabe arbeitet duerfte bei der Summe auch gegen Null gehen, da haben Flightright & Co schon ihre Berechtigung.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
Es gibt aber auch Leute die keine Zeit haben zum Anwalt zu rennen und die Motivation wie der Knabe arbeitet duerfte bei der Summe auch gegen Null gehen, da haben Flightright & Co schon ihre Berechtigung.

Wer hat denn etwas von rennen gesagt? Geht alles per email. Ebenso ist flightright kaum mehr motiviert als ein Anwalt, beide müssen ihre Leistung bringen, um ihr Geld zu bekommen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Es gibt aber auch Leute die keine Zeit haben zum Anwalt zu rennen und die Motivation wie der Knabe arbeitet duerfte bei der Summe auch gegen Null gehen, da haben Flightright & Co schon ihre Berechtigung.

Flightright und Co. übernehmen aber i.d.R. doch nur "Standardfälle" zu Ausgleichszahlungen wegen Verspätung/Annullierung. Nicht aber komplexe Fälle, wo es zusätzlich noch um die Kosten für den Ersatzflug, Mietwagen-Stornierung usw. geht.

Es bleiben mögliche Mehrkosten für einen Rückflug mit einem anderen Carrier. Die liegen m.E. auch bei FR.
Der Rückflug wurde aber doch gar nicht storniert. D.h. der Threaderöffner hätte ja nur den Hinflug mit einer anderen Airline buchen können und wie gebucht mit FR zurückfliegen. Insofern sehe ich hier auch keine Ansprüche.

Ok, ich kann vielleicht argumentieren, dass mit der Stornierung des Hinflugs der Rückflug nutzlos geworden ist und ich somit das ganze Ticket storniere. Aber doch nicht, dass ich deswegen Hin- und Rückflug mit einer anderen Airline bezahlt bekommen möchte.