Das kann ich Dir nicht sagen, eventuell hat sich Amex, oder eigentlich die AXA, die ja der Versicherer für die Reisekomfortversicherung ist, das Geld anschließend wieder von der Airline geholt.
In den Versicherungsbedingungen steht jedenfalls folgendes:
"Subsidiarität der Leistungen: Mit Ausnahme der Unfallversicherung gilt Folgendes: Die
Versicherungen aus diesen Bedingungen gelten streng subsidiär, d. h., Voraussetzung für die Erbringung einer Leistung
ist, dass ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer) nicht zur Leistung verpflichtet ist oder seine Leistung erbracht, diese
aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht hat. Ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus diesen Bedingungen besteht somit von Anfang an nicht, soweit Sie bzw. die versicherte Person Ersatz aus einem konkurrierenden, anderen, eigenen oder fremden, vor oder nach Abschluss dieses Vertrages geschlossenen Versicherungsvertrag beanspruchen können. Dies gilt auch dann, wenn diese Verträge ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten sollten. Im Hinblick auf diese Versicherungsverträge gilt die Versicherung aus diesen Bedingungen als die speziellere Versicherung, es sei denn, die von Dritten erbrachten Leistungen reichen zur
Begleichung der Kosten nicht aus. In diesem Fall entsteht für die verbleibenden Kosten ein Versicherungsverhältnis."
So eine Subsidaritätsklausel ist in Versicherungsbedingungen eigentlich nicht Ungewöhnliches. Sie sagt eigentlich nichts anderes aus, als das sich der Versicherer das Recht vorbehält, das Geld wieder zu holen, wenn eine andere Versicherung zur Leistung verpflichtet ist, oder der Schadensverursacher für den Schaden haftbar zu machen ist.