[SIN] : GST-Refund erst verweigert, zweite Chance? Wer kennt sich aus?

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antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
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Weiß jemand ob wenn ein GST-Refund bei Ausreise am Airport abgelehnt wurde, ein entsprechender Reason-Code mit der eindeutigen DOC-ID hinterlegt wurde? Oder wird da außer "abgelehnt" nichts weiter gespeichert?

Und, ist eine einmal abgelehnte Nummer für immer vom Refund kategorisch ausgeschlossen, oder kann man mit der Rechnung samt dem selben(!) Electronic Tourist Refund Ticket und der originalen Ware erneut einen Versuch starten?

Also ungefähr so:

  • Ersteinreise
  • Kauf der Ware
  • Bei Ausreise GST-Refund verweigert -> Ausreise erfolgt ohne GST-Refund
  • Erneute Einreise binnen 60 Tagen ab Kauf
  • Ausreise binnen 60 Tagen ab Kauf -> Chance auf GST-Refund?
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

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Teammitglied
06.03.2009
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4.717
München
Ich würde mich eher fragen, warum der GST-Refund abgelehnt wurde. Das geschieht ja nicht ohne Grund...
Vor diesem Hintergrund dürfte das Problem bei erneuter Einreise und erneutem Versuch wohl das selbe bleiben - ausgehend davon, dass Du das Prozedere für den GST-Refund korrekt beachtet hast und nicht z.B. die Waren nicht vorführen konntest.
 

antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.785
151
Na ja, die Dokumente haben nicht gestimmt/gematched.

Aber weiß denn jemand, ob die da was abspeichern mit dem Ticket? Wäre doch blöd, wenn die Dokumente jetzt stimmen/matchen und dann bei Ausreise scheitert es wieder an einer Formalie, weil z.B. das Ticket nicht mehr gültig ist (nach dem Motto einmal abgelehnt, immer abgelehnt). Dann hat man keine Chance mehr was zu ändern, man will/muß ja abfliegen.

Wenn das also so wäre, daß es da einen Reason-Code Eintrag gibt, dann könnte man evtl. vor Ausreise nochmal beim Verkäufer versuchen, ob der einem ein neues Electronic Tourist Refund Ticket erstellt. Aber das stelle ich mir eher noch schwieriger vor, denn die Ware wurde ja bereits verkauft, sprich der Verkaufsprozess samt Datum des Kaufs liegt in der Vergangenheit.
 

antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.785
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Darf man überhaupt aus dem Land, die Ware im Land belassen, um sie dann erst bei der auf eine erneute Einreise folgende Ausreise beim Refundschalter vorzuführen?

Einfacher ausgedrückt: Verwirkt man sein Anrecht auf den Refund dadurch, daß man ausreist und wieder einreist und erst bei der zweiten Ausreise claimen möchte?

:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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MUC
Wie wärs damit die Dokumente in Ordnung zu bringen???

Irgendwie alles sehr seltsam hier.

Ich kann nur soviel sagen, dass ich es selten so einfach und effizient erlebt habe die GST/UST wieder zu bekommen wie in SIN.
 
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Reaktionen: rcs

antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.785
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Seltsam sind m.E. nur Dein schulmeisterischer Gutmensch-Beitrag. Bist Du Schutzmann? Wieso immer gleich was Negatives vermuten und unterstellen?

Und daß der GST-Service effizient ist hat niemand angezweifelt und in Frage gestellt. Mit keinem Wort. Und übrigens ging es darum auch gar nicht.

Falls noch jemand an der Antwort auf die ursprüngliche Frage interessiert ist, sie lautet nein. Definitves nein.

Ich habe gleich noch ne Frage, aber im Moment ist es mir vergangen sie zu stellen bzw. zu schreiben. Vielleicht später. Dachte, das ist ein Forum zum Austausch von Fakten und Wissen, völlig vorurteilsfrei ... aber ne, ... Echt manchmal kann ich nur sagen, typisch Deutsch. :help:

Nichts für ungut.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.616
1.245
eine Regel, dass man die Waren bei seiner ersten Ausreise mitnehmen müsse, kenne ich bisher nicht und würde mich darüber auch sehr wundern.

Wie ich verstanden hatte, wolltest Du den mismatch ja korrigieren lassen. Wenn sich das lohnt, warum nicht. Notfalls den Händler überzeugen, die Ware zurück zu nehmen und Dir mit passenden Belegen neu zu verkaufen.
Damit es sich lohnt, müsste der Warenwert aber schon höher sein. Aufpassen, dass Du dann nicht irgendwann/irgendwo mit dem Thema "Einfuhrzoll" konfrontiert wirst.
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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MUC
Seltsam sind m.E. nur Dein schulmeisterischer Gutmensch-Beitrag. Bist Du Schutzmann? Wieso immer gleich was Negatives vermuten und unterstellen?

Und daß der GST-Service effizient ist hat niemand angezweifelt und in Frage gestellt. Mit keinem Wort. Und übrigens ging es darum auch gar nicht.

Falls noch jemand an der Antwort auf die ursprüngliche Frage interessiert ist, sie lautet nein. Definitves nein.

Ich habe gleich noch ne Frage, aber im Moment ist es mir vergangen sie zu stellen bzw. zu schreiben. Vielleicht später. Dachte, das ist ein Forum zum Austausch von Fakten und Wissen, völlig vorurteilsfrei ... aber ne, ... Echt manchmal kann ich nur sagen, typisch Deutsch. :help:

Nichts für ungut.

Wer sich rechtfertigt.........


Aber ernsthaft, nimm den Fuß vom Gas, lass die RG korrigieren und fertig.

GST Refund, auch bei höheren Summen, ist @Changi super easy!
 

antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
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