Sixt berechnet Mwst. auf Bussgeld - korrekt?

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mwsun

Aktives Mitglied
04.12.2009
231
0
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Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen? Ich habe eine Rechnung von Sixt bekommen: Bußgeldbescheid 15 EUR + Bearbeitungsentgeld 8,40 EUR + Mwst. 4,45 EUR = 27,85 EUR.
Meine Frage, darf Sixt auf den Bußgeldbescheid noch extra Mwst. hinzu rechnen? Nach Auskunft der Sixt-Hotline dürfen sie dies, da Sixt eine Rechnung geschrieben hat und die Mwst. an das Finanzamt abführt. Nun bin ich mir da nicht so ganz sicher ob dies so korrekt ist. Ist jemand schlauer als ich?

Danke & Gruß
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.975
720
Meiner Meinung nach dürfen sie das. Du darfst die MwSt. ja auch komplett verrechnen (auch wenn du das Bussgeld nicht absetzen kannst).
 

Elly Beinhorn

Erfahrener Forenzombie
08.03.2009
4.947
0
96
Im schönen Tessin
Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen? Ich habe eine Rechnung von Sixt bekommen: Bußgeldbescheid 15 EUR + Bearbeitungsentgeld 8,40 EUR + Mwst. 4,45 EUR = 27,85 EUR.
Meine Frage, darf Sixt auf den Bußgeldbescheid noch extra Mwst. hinzu rechnen? Nach Auskunft der Sixt-Hotline dürfen sie dies, da Sixt eine Rechnung geschrieben hat und die Mwst. an das Finanzamt abführt. Nun bin ich mir da nicht so ganz sicher ob dies so korrekt ist. Ist jemand schlauer als ich?

Danke & Gruß

Ist okay!
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.726
1.857
TXL
bin ja erstaunt, wie "human niedrig" das Bearbeitungsentgelt ist...
das beträgt bei den Mitbewerbern schon mal gerne 25 Euro..!
 

Marc_HH

Erfahrenes Mitglied
08.07.2010
631
2
BER (TXL)
Im Umsatzsteuerrecht heißt das "Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung". Mit anderen Worten: ist die Vermietung mit Umsatzsteuer, ist es auch das Verpackungsmaterial, das Porto, das Bußgeld...
 
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Reaktionen: MichaelFFM und rcs

wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
1.963
1.586
Für das Bearbeitungsentgeld kann ich das ja noch verstehen, aber wo ist beim Bußgeld eine Lieferung oder eine Leistung von Sixt, die eine Umsatztsteuer rechtfertigen würde.
Kann mir das jemand erklären? Danke.

wsvfan55
 

unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
9
LEB/ERF
Hauptleistung bestimmt immer den Mwst-Satz der Nebenleistung. Hauptleistung von Sixt ist hier, dass sie Dir den Bußgeldbescheid zugestellt/weiterberechnet haben, daher müssen sie die Mwst draufpappen.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.856
1.542
Für das Bearbeitungsentgeld kann ich das ja noch verstehen, aber wo ist beim Bußgeld eine Lieferung oder eine Leistung von Sixt, die eine Umsatztsteuer rechtfertigen würde.
Kann mir das jemand erklären? Danke.

wsvfan55

Hauptleistung? War da nicht noch dieses Gefährt mit den vier Rädern, mit dem Du den Bußgeldbescheid "erarbeitet" hast?
Oder spielt das keine Rolle mehr?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.843
2.414
Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen? Ich habe eine Rechnung von Sixt bekommen: Bußgeldbescheid 15 EUR + Bearbeitungsentgeld 8,40 EUR + Mwst. 4,45 EUR = 27,85 EUR.
Meine Frage, darf Sixt auf den Bußgeldbescheid noch extra Mwst. hinzu rechnen? Nach Auskunft der Sixt-Hotline dürfen sie dies, da Sixt eine Rechnung geschrieben hat und die Mwst. an das Finanzamt abführt. Nun bin ich mir da nicht so ganz sicher ob dies so korrekt ist. Ist jemand schlauer als ich?

Danke & Gruß

MwSt auf die Strafe??? Das glaube ich kaum, nur auf die Servicegebühr! und 4,45 sind ja fast 50% von 8,40 ... da stimmt was nicht!

Eine Servicedienstleisterfirma managed eine Wohnungsverwaltung incl. Vermietung. Die Mwst wird nur für die Servicedienstleistung berechnet - nicht für die Miete!!

Dass sich XT600 hier noch nicht zu Wort gemeldet hat...
confused.gif
wollt ihr mich wieder provozieren und 24h sperren????
 
Zuletzt bearbeitet:

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.560
332
Point Place, Wisconsin
Im Umsatzsteuerrecht heißt das "Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung". Mit anderen Worten: ist die Vermietung mit Umsatzsteuer, ist es auch das Verpackungsmaterial, das Porto, das Bußgeld...

Das ist wie mit der Pizza im Restaurant. Die einzelnen Lebensmittel wurden mit 7% eingekauft (Tomaten, Käse, Mehl) und nach der Zubereitung wird als fertiges Gericht 19% draus.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.660
2.199
im Paralleluniversum
MwSt auf die Strafe??? Das glaube ich kaum, nur auf die Servicegebühr!

Ehrlich gesagt kann ich das nicht beurteilen, aber vom Ansatz her finde ich das ok. Als Firma interessiert es mich eh nicht.


wollt ihr mich wieder provozieren und 24h sperren????

*Hüstel und Fiepselstimme aufsetz*: Niemand hat die Absicht Dich zu provozieren!

oder so...
oder so ähnlich...
oder?
 

olisch

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.058
39
HAJ
Im Umsatzsteuerrecht heißt das "Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung". Mit anderen Worten: ist die Vermietung mit Umsatzsteuer, ist es auch das Verpackungsmaterial, das Porto, das Bußgeld...

Das ist so nicht mehr ganz richtig... seit Juli 2010 gibt es diesbezüglich eine Änderung, die das ganze "verkompliziert". Unter Gewissen Bedingungen können/müssen umsatzsteuerfreie Vorleistungen mit Umsatzsteuer weiterberechnet werden.

Ich müsste jetzt die entsprechende Passage heraussuchen ...
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.647
15.369
FRA/QKL
Sie dürfen nicht nur die MWSt berechnen, sie sind sogar dazu verpflichtet, bzw. Sie sind verpflichtet diese auf den Gesamtbetrag abzuführen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.843
2.414
eigentlich stellt sich mir eher die Frage ob der Vermieter eine Strafzettel einfach bezahlen darf - wo ist hier die Rechtssicherheit?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.843
2.414
Du würdest wegen 15€ ein Fass auf machen? :confused:

Oh ja, du schon... :sick:

Mann ihr seid doch wirklich was von begriffstutzig!

Der Staat macht doch auch Handstände wegen 5 EUR Strafzettel? Dann darf der Bürger doch auch fragen, ob es zulässig ist, ob die Mietwagenfirmen hier als Inkassobüro vorgehen und dem Fahrer keine Gelegenheit geboten wird, sich zu äussern?

Könnte aber sein, daß es keine Bussgelder sind sonder Verwarnungsgelder, die rechtlich anders zu sehen sind - ich frage mich allerdings dann nur, weshalb auf den Knöllchen immer steht "Sie können sich äußern" etc. - diese Möglichkeit habe ich als Mietwagenfahrer nicht! Also doch ein Rechtsbruch?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.975
720
Erklär mir mal, wie Du Strafzettel als Betriebsausgabe geltend machst ? :eek:


Die Gebühr des Vermieters wirst du als Betriebsausgabe abrechnen können, und Ust. kannst du doch auch ziehen. Bleibt das Knöllchen, da landet auf Konto 4655. "Nicht abzugsfähige Betriebsausgabe"
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.243
1.266
CGN
um hier mal ein bisschen Pepp in die Diskussion zu bringen: Ich bin ganz anderer Meinung :)

1. Grundsätzlich finde ich es auch bedenklich, dass Sixt hier die Inkasso-Rolle einnimmt, und ich mich nicht wehren kann. Und ja, ich würde bei (unberechtigten) 15 Euro-Knöllchen ein Faß aufmachen, warum nicht denn? Man muss aber fairerweise dazusagen, dass jeder andere Weg bei berechtigten Knöllchen noch teurer wäre.

2. Ich würde (bin aber kein Steuerfachmann) das eigentlich eher als durchlaufenden Posten ansehen, dann wäre es umsatzsteuerfrei. Es hat eigentlich der Fahrer zu bezahlen (der Halter nur hilfsweise, weil der Fahrer nicht ermittelt wurde), unter bestimmten Umständen (wenn sich die Behörde, warum auch immer, die Mühe macht nachzufragen; bei längeren Mieten, bei denen der Mieter u.U. zum Halter wird) wird der Mieter als Halter angesehen ==> das Sixt das Knöllchen bezahlt hat, dient nur der Vereinfachung des Verfahrens, aber weder richtet sich die Forderung an Sixt, noch schulde ich das Geld wirklich Sixt (sonst dürften sie es mir ja auch berechnen, wenn ich einen Parkverstoss begehe OHNE dass Sixt dafür ein Knöllchen bekommt). Und weder handelt Sixt mit Knöllchen, noch hat Sixt beim Knöllchen (nicht bei der Ermittlungsgebühr) eine Dienstleistung erbracht, noch war das sonst irgend eine umsatzsteuerpflichtiger Einnahme, denn sonst müsste Sixt (und damit jeder andere gewerbliche Fahrzeughalter) das "ankommende" Knöllchen umgekehrt ja auch gewinnmindernd absetzen dürfen :)

3. Nur weil Sixt Umsatzsteuer ausweist, heißt das nicht, dass ich die auch ziehen darf. Wenn ein Steuerprüfer bei mir(!) der Meinung ist, dass die Sixt-Rechnung falsch ist (weil es ein durchlaufender Posten sei) und damit auch die enthaltene Umsatzsteuer, dann wird er auch meinen Vorsteuerabzug nicht akzeptieren. (Klar, das wird kein Buchprüfer tun, denn es ist Vater Staat kein Schaden entstanden, aber dennoch ist die Auffassung "mir doch egal, ob die Steuer stimmt, ich kann sie ja absetzen" nicht ungefährlich)

4. Übrigens ist es mir als Privatperson nicht egal. Sixt berechnet ein Knöllchen jetzt umsatzsteuerpflichtig meiner Firma. Wenn der Mitarbeiter jodost es bezahlen muss, muss meine Firma es ihm weiterberechnen. Dadurch, dass auf Sixt-Seite die umsatzsteuerpflicht bejaht wurde, und meine Firma dem durch Ziehen der Vorsteuer auch zustimmt, würde ich behaupten, dass sie es dem Mitarbeiter jodost auch mit USt drin weiterberechnen muss. Und wenn man diesen Gedanken weiterspinnt, dann müsste (natürlich) auch jedes Knöllchen, das meine Firma für mein Firmenmotorrad bekommt, mit 19% USt mir weiterberechnet werden.

Ist zugegeben ein bisschen weit hergeholt, aber nur weil Sixt den für sich sichereren Weg gewählt hat, heißt das ja nicht zwingend, dass der richtig ist...
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.647
15.369
FRA/QKL
Mann ihr seid doch wirklich was von begriffstutzig!

Der Staat macht doch auch Handstände wegen 5 EUR Strafzettel? Dann darf der Bürger doch auch fragen, ob es zulässig ist, ob die Mietwagenfirmen hier als Inkassobüro vorgehen und dem Fahrer keine Gelegenheit geboten wird, sich zu äussern?

Könnte aber sein, daß es keine Bussgelder sind sonder Verwarnungsgelder, die rechtlich anders zu sehen sind - ich frage mich allerdings dann nur, weshalb auf den Knöllchen immer steht "Sie können sich äußern" etc. - diese Möglichkeit habe ich als Mietwagenfahrer nicht! Also doch ein Rechtsbruch?
Mir wäre die Zeit definitiv zu schaden mich über diese Lappalie aufzuregen. Aus dem Nichts kommt dieses Knöllchen bestimmt nicht. Ich kann zumindest für unsere Firma bestätigen, dass 100% der eingegangen Verkehrsdelikte der Firmenwagen auch zu 100% von den Fahrern zugegeben und akzeptiert wurden. Statistisch gesehen ist es also sehr unwahrscheinlich, dass es sich hier um einen Fehler handelt. Also wirft bezahlt und Ruhe ist. Ganz einfach. ;)
 

Alex_B

Erfahrenes Mitglied
14.11.2011
396
0
NUE/MUC
eigentlich stellt sich mir eher die Frage ob der Vermieter eine Strafzettel einfach bezahlen darf - wo ist hier die Rechtssicherheit?
Das wundert mich auch. Ich hatte den Fall mal bei Europcar. Da bekam ich direkt Post von der Bußgeldstelle mit Anhörungsbogen. Von Europcar kam dann nur noch ne Rechnung über knapp zehn Euro. War eine Bearbeitungsgebühr für die Weiterleitung meiner Daten an die Behörde.