um hier mal ein bisschen Pepp in die Diskussion zu bringen: Ich bin ganz anderer Meinung
1. Grundsätzlich finde ich es auch bedenklich, dass Sixt hier die Inkasso-Rolle einnimmt, und ich mich nicht wehren kann. Und ja, ich würde bei (unberechtigten) 15 Euro-Knöllchen ein Faß aufmachen, warum nicht denn? Man muss aber fairerweise dazusagen, dass jeder andere Weg bei berechtigten Knöllchen noch teurer wäre.
2. Ich würde (bin aber kein Steuerfachmann) das eigentlich eher als durchlaufenden Posten ansehen, dann wäre es umsatzsteuerfrei. Es hat eigentlich der Fahrer zu bezahlen (der Halter nur hilfsweise, weil der Fahrer nicht ermittelt wurde), unter bestimmten Umständen (wenn sich die Behörde, warum auch immer, die Mühe macht nachzufragen; bei längeren Mieten, bei denen der Mieter u.U. zum Halter wird) wird der Mieter als Halter angesehen ==> das Sixt das Knöllchen bezahlt hat, dient nur der Vereinfachung des Verfahrens, aber weder richtet sich die Forderung an Sixt, noch schulde ich das Geld wirklich Sixt (sonst dürften sie es mir ja auch berechnen, wenn ich einen Parkverstoss begehe OHNE dass Sixt dafür ein Knöllchen bekommt). Und weder handelt Sixt mit Knöllchen, noch hat Sixt beim Knöllchen (nicht bei der Ermittlungsgebühr) eine Dienstleistung erbracht, noch war das sonst irgend eine umsatzsteuerpflichtiger Einnahme, denn sonst müsste Sixt (und damit jeder andere gewerbliche Fahrzeughalter) das "ankommende" Knöllchen umgekehrt ja auch gewinnmindernd absetzen dürfen
3. Nur weil Sixt Umsatzsteuer ausweist, heißt das nicht, dass ich die auch ziehen darf. Wenn ein Steuerprüfer bei mir(!) der Meinung ist, dass die Sixt-Rechnung falsch ist (weil es ein durchlaufender Posten sei) und damit auch die enthaltene Umsatzsteuer, dann wird er auch meinen Vorsteuerabzug nicht akzeptieren. (Klar, das wird kein Buchprüfer tun, denn es ist Vater Staat kein Schaden entstanden, aber dennoch ist die Auffassung "mir doch egal, ob die Steuer stimmt, ich kann sie ja absetzen" nicht ungefährlich)
4. Übrigens ist es mir als Privatperson nicht egal. Sixt berechnet ein Knöllchen jetzt umsatzsteuerpflichtig meiner Firma. Wenn der Mitarbeiter jodost es bezahlen muss, muss meine Firma es ihm weiterberechnen. Dadurch, dass auf Sixt-Seite die umsatzsteuerpflicht bejaht wurde, und meine Firma dem durch Ziehen der Vorsteuer auch zustimmt, würde ich behaupten, dass sie es dem Mitarbeiter jodost auch mit USt drin weiterberechnen muss. Und wenn man diesen Gedanken weiterspinnt, dann müsste (natürlich) auch jedes Knöllchen, das meine Firma für mein Firmenmotorrad bekommt, mit 19% USt mir weiterberechnet werden.
Ist zugegeben ein bisschen weit hergeholt, aber nur weil Sixt den für sich sichereren Weg gewählt hat, heißt das ja nicht zwingend, dass der richtig ist...