Snaptravel bezahlt (angeblich) das Hotel nicht - was tun?

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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.207
2.805
FRA
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Hallo zusammen,

ich habe mal in einem über snaptravel (super.com) gebuchten Hampton Hotel übernachtet.

Meine Reservierung war da, allerdings hat man beim Checkout erwähnt, dass man immer noch kein Geld von Snaptravel bekommen hat.

Zwei Tage später wurde die beim Hotel hinterlegte Amex vom Hotel (vermutlich) mit der Zimmerrate belastet. Unter dem Strich wurde die Übernachtung also doppelt bezahlt - einmal an Snaptravel, und einmal direkt ans Hotel.

Hat jemand Ideen, was ich hier am besten tun soll? Das Hotel anschreiben? Ein Chargeback initiieren (von welcher Belastung - durch Snaptravel, oder durch das Hotel)?

Hatte jemand vielleicht schon so einen Fall?

Danke :)
 
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Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.008
5.942
BSL
Hallo zusammen,

ich habe mal in einem über snaptravel (super.com) gebuchten Hampton Hotel übernachtet.

Meine Reservierung war da, allerdings hat man beim Checkout erwähnt, dass man immer noch kein Geld von Snaptravel bekommen hat.

Zwei Tage später wurde die beim Hotel hinterlegte Amex vom Hotel (vermutlich) mit der Zimmerrate belastet. Unter dem Strich wurde die Übernachtung also doppelt bezahlt - einmal an Snaptravel, und einmal direkt ans Hotel.

Hat jemand Ideen, was ich hier am besten tun soll? Das Hotel anschreiben? Ein Chargeback initiieren (von welcher Belastung - durch Snaptravel, oder durch das Hotel)?

Hatte jemand vielleicht schon so einen Fall?

Danke :)
Diesen Albtraum habe ich eigentlich bei jeder geplanten Buchung über ein OTA und entscheide mich deshalb meist dagegen. Erstmal bei Snaptravel abklären, was passiert ist, würde ich sagen.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Hatte ich vor ca. 2 Jahren mit Hotelopia bei einem Berliner Hotel... ewig lange Diskussionen und Rumtelfoniererei am Check-In, da Hotelopia im Rückstand mit den Zahlungen war. Am Ende musste ich doppelt zahlen und dann hinterher monatelang Schriftverkehr bis das Geld wieder da war, sehr nervig.
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.207
2.805
FRA
Sicherlich ist das Chargeback bei AMEX kein Problem, wenn man die ursprüngliche Zahlung samt Buchungsbestätigung vorweisen kann. Nur doof natürlich wenn mit einer andere Karte gezahlt wurde, und man sich so outen muss.
Nein, beides wurde mit Amex gezahlt.

Ich glaube, ich versuche zuerst ein Chargeback, da ich keine Lust auf einen (vermutlich) monatelangen Schriftwechsel mit Super habe. Habe bei snaptravel in der Vergangenheit mehrmals gebucht, es gab nie Probleme...
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Hier ist der Chargeback der beste Weg. Grund: Doppelte Belastung!
Man muss nur aufpassen, was man als Gast im Hotel beim Checkin unterschrieben hat. Jedenfalls müsste das Hotel dieses Dokument dann bei Amex vorlegen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Diesen Albtraum habe ich eigentlich bei jeder geplanten Buchung über ein OTA und entscheide mich deshalb meist dagegen.
Es gab auch schon vor Corona ähnliche Probleme mit OTA's, die einfach pleitegegangen sind.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.207
2.805
FRA
Habe nun ein Chargeback bei Amex initiiert (habe einfach gesagt, dass das Hotel eine nicht autorisierte Kartenbelastung getätigt hat). Details zur Prepaid-Buchung etc. wollte man nicht gleich wissen - erst gehe eine Anfrage ans Hotel raus. Den Betrag hat man mir zunächst wieder gutgeschrieben.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
4.416
Hier ist der Chargeback der beste Weg. Grund: Doppelte Belastung!
Man muss nur aufpassen, was man als Gast im Hotel beim Checkin unterschrieben hat. Jedenfalls müsste das Hotel dieses Dokument dann bei Amex vorlegen.

Doppelte Belastung? Warum das? Einmal belastet ein Hotel, einmal ein OTA. Und die Beträge sind mit gewisser Wahrscheinlichkeit noch nicht einmal identisch
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Und die Beträge sind mit gewisser Wahrscheinlichkeit noch nicht einmal identisch
Das wäre für den Karteninhaber natürlich schlecht.

Doppelte Belastung? Warum das? Einmal belastet ein Hotel, einmal ein OTA.

Doppelte Belastung für die gleiche Leistung.

Habe nun ein Chargeback bei Amex initiiert (habe einfach gesagt, dass das Hotel eine nicht autorisierte Kartenbelastung getätigt hat). Details zur Prepaid-Buchung etc. wollte man nicht gleich wissen

Hat der TE denn im Hotel irgendwas unterschrieben?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
4.416
Doppelte Belastung für die gleiche Leistung.

Auch das nicht. Einmal an ein Reiseunternehmen, das im eigenen Namen Zimmer verkauft und einmal an ein Hotel, das ebenfalls Zimmer verkauft. Es geht allenfalls um ein Zimmer im gleichen Hotel, das macht es aber nicht zur gleichen Leistung. Wenn das Reiseunternehmen als Dein Vertragspartner seine Leistung, nämlich das Zimmer im Hotel für Dich, nicht erbringt weil es das Hotel nicht bezahlt, ist das erst einmal Dein Problem, nicht das Problem des Hotels. Du hast Dir das OTA ausgesucht und hast bei ihm bestellt.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.924
7.010
Ich hatte mal den Fall, dass ein Mietwagenanbieter einen Monat nach Rückgabe eine Belastung vorgenommen hat. Auf Nachfrage erwiderten sie, das sei der Mietpreis, denn die Buchung (die über einen Broker gelaufen war) wäre keine vorausbezahlte gewesen.
Long story short: nach den üblichen "Papierkrieg" war das Chargeback über die KK dann erfolgreich. Von Vorteil war hier u.U., dass ich die Buchung über den Broker zufälligerweise mit der selben Kreditkarte bezahlt hatte. Auch hier waren die Beträge nicht hundert Prozent identisch (war im außereuropäischen Ausland), aber mehr oder weniger.
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.473
3.586
HAM
Auch das nicht. Einmal an ein Reiseunternehmen, das im eigenen Namen Zimmer verkauft und einmal an ein Hotel, das ebenfalls Zimmer verkauft. Es geht allenfalls um ein Zimmer im gleichen Hotel, das macht es aber nicht zur gleichen Leistung. Wenn das Reiseunternehmen als Dein Vertragspartner seine Leistung, nämlich das Zimmer im Hotel für Dich, nicht erbringt weil es das Hotel nicht bezahlt, ist das erst einmal Dein Problem, nicht das Problem des Hotels. Du hast Dir das OTA ausgesucht und hast bei ihm bestellt.

Du bist der Rechtsanwalt... Aber als Laie gefragt: Wäre das Hotel hier nicht ein Anbieter, der jeden Preis verlangen könnte, aber zumindest auf die Bedingungen hinweisen müsste? Immerhin ist der Kunde kein Vertragspartner für die nicht akzeptierte Reservierung, so dass es ein komplett neuer Buchungsvorgang beim Check-In wäre.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.207
2.805
FRA
Wenn das Reiseunternehmen als Dein Vertragspartner seine Leistung, nämlich das Zimmer im Hotel für Dich, nicht erbringt weil es das Hotel nicht bezahlt, ist das erst einmal Dein Problem, nicht das Problem des Hotels.
Das ist in meinem Fall tricky, denn beim Check-In hat das Hotel die Buchung wie eine vorausbezahlte Buchung über das OTA behandelt. Die Unterbringung wurde mir ja nicht verweigert. D. h. beim Check-In bestand ein Vertragsverhältnis zwischen mir und dem OTA, und das Hotel agierte als Subunternehmer vom OTA - richtig?

Erst später hat jemand am Empfang mir mündlich gesagt, dass man noch kein Geld vom OTA gesehen hat. Ich habe mündlich gefragt, ob ich das Zimmer selbst bezahlen soll, damit ich nicht auf der Straße lande. Die Antwort war, "nein, wir haben ja Ihre Kaution", zumal man weiter auf eine Zahlung vom OTA gewartet habe. Schriftlich gab's gar nichts.

Ich sehe also nicht, wie es zu einem Beherbergungsvertrag direkt zwischen mir und dem Hotel gekommen sein soll, es gab von keiner Seite eine entsprechende Willenserklärung. Die Kreditkarte beim Check-In wurde "for incidentials" hinterlegt, ich bin mir nicht sicher, ob ein Zahlungsausfall des OTA unter diese Kategorie fällt.

Oder sehe ich das falsch?
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
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Wir müssen unterscheiden:
- AMEX-Bedingungen bzgl. Chargeback
- Unser Deutsches BGB

In welchem Land befindet sich denn dieses Hampton Hotel?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
4.416
Das ist in meinem Fall tricky, denn beim Check-In hat das Hotel die Buchung wie eine vorausbezahlte Buchung über das OTA behandelt. Die Unterbringung wurde mir ja nicht verweigert. D. h. beim Check-In bestand ein Vertragsverhältnis zwischen mir und dem OTA, und das Hotel agierte als Subunternehmer vom OTA - richtig?

Erst später hat jemand am Empfang mir mündlich gesagt, dass man noch kein Geld vom OTA gesehen hat. Ich habe mündlich gefragt, ob ich das Zimmer selbst bezahlen soll, damit ich nicht auf der Straße lande. Die Antwort war, "nein, wir haben ja Ihre Kaution", zumal man weiter auf eine Zahlung vom OTA gewartet habe. Schriftlich gab's gar nichts.

Ich sehe also nicht, wie es zu einem Beherbergungsvertrag direkt zwischen mir und dem Hotel gekommen sein soll, es gab von keiner Seite eine entsprechende Willenserklärung. Die Kreditkarte beim Check-In wurde "for incidentials" hinterlegt, ich bin mir nicht sicher, ob ein Zahlungsausfall des OTA unter diese Kategorie fällt.

Oder sehe ich das falsch?
Das sehe ich genauso wie Du. In Deinem Fall muss sich das Hotel an das OTA halten.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Interessant wird sein, welche Dokumente das Hotel an AMEX weiterleitet, um den Chargeback zu "bekämpfen".
Diese Dokumente würde ja der Karteninhaber auch bekommen (oder wie geht AMEX hier vor?).

Das Hotel wird in den Dokumenten über die OTA-Buchung vermutlich kein Wort verlieren.

Der TE hat aber nichts unterschrieben. Mal schauen.