sonderkuendigungsrecht von 14 tagen bei nur flug buchungen im internet ?

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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
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210
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Gibt es ein sonderkuendigungsrecht von 14 tagen bei nur flug buchungen im internet ?
betroffen bin ich aktuell bei fluege.de, unister.
ich haette es eigentlich besser wissen sollen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
Gibt es ein sonderkuendigungsrecht von 14 tagen bei nur flug buchungen im internet ?
betroffen bin ich aktuell bei fluege.de, unister.
ich haette es eigentlich besser wissen sollen.

Nein.
aber ich verweise mal auf http://www.vielfliegertreff.de/airl...n-lufthansa-erstattung-von-ticketpreis-3.html (erfolgreich abgeschlossen) und http://www.vielfliegertreff.de/airl...en-air-berlin-erstattung-von-ticketpreis.html (Gerade erhoben).

Kurzfassung: Wenn die AGB zweifelhaft / englischsprachig o.ä. waren --> Stornieren und Ersatzpassagier anbieten, der zum gleichen Preis fliegen würde. Danach Erstattung des gesamten Flugpreises anfordern. Ist ein dünnes Brett, hat aber im LH-Fall bereits gehalten. Kommt natürlich auch an, wo die Airline ihren Sitz hat, wo der Flug stattfinden sollte
 

Cnecky

Erfahrenes Mitglied
23.09.2014
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24
Fluche.de hat deutsche AGB. Rainer meint wahrscheinlich das ansonsten übliche
14-tägige Widerrufsrecht, den Vertrag rückgängig machen, ohne finanziellen Verlust.
Die Möglichkeit gibt es bei Reisebuchungen defintiv nicht, auch nicht im Reisebüro,
es sei denn, der Mitarbeiter hat "Vitamin B".

Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur bei Versicherungen, DSL-Verträgen etc., unter
bestimmten Voraussetzunegn (z.B Preiserhöhung).

Man kann die Buchung stornieren. Wenn man kein flexibles Ticket hat, gibt es lediglich
Steuern und Gebühren zurück, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 50,- (?) p.P..

Vielleicht hilft auch ein Anruf und mächtig auf die Tränendrüse drücken (Kulanz).

VG Cnecky
 
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Cnecky

Erfahrenes Mitglied
23.09.2014
258
24
Super Kommentar! Was ist denn deiner Meinung nach wichtig, bzw. helfend für Rainer?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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Reisen wurden ausdrücklich im dt. Gesetz für online Käufer ausgenommen - aber nur für Gross/klein-Schreiber- für die, die alles klein schreiben gilt das selbstverständlich trotzdem!!!
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
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MUC
Reisen wurden ausdrücklich im dt. Gesetz für online Käufer ausgenommen - aber nur für Gross/klein-Schreiber- für die, die alles klein schreiben gilt das selbstverständlich trotzdem!!!

Ein echter XT600 Qualitätspost! Selten so einen Blödsinn gelesen.
 
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boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
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0
MUC
Selten so einen Blödsinn gelesen.
Wenn du das auf die ausdrückliche Ausnahme beziehst: Da hat er allerdings recht. Die Regeln des Fernabsatzgesetzes finden laut § 312 b, Absatz (3), Satz 6 ausdrücklich keine Anwendung bei Unterkunfts- und Beförderungsleistungen, sprich Urlaub.