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Anzahlungen sind im Konkursfall nachrangige Forderungen und ich würde diese entweder gar nicht oder mit Visa oder Mastercard leisten, denn da hat man zumindest die evtl. Möglichkeit, diese zurückzuholen.Warum nicht? Ich habe zum Beispiel unlängst eine Anzahlung für Möbel gemacht, die dann gleich bestellt wurden (nicht erst Tage später nach eingehender “langsamer“ Anzahlung. Vielleicht will ich auch einfach eine bestimmte Karte oder Funktion nutzen, die nur ein Zahlungsdienstleister bereitstellt?
Anmerkung: die Anzahlung für die Möbel war von ausländischer Bank an eine deutsche Sparkasse - und die erste Überweisung seit Langem, die NICHT als Instant durchging (obwohl es die ausgehende Bank unterstützt und die deutschen Sparkasse). Frage mich, ob es einen anderen Grund hat - oder da eventuell auch die Sparkasse abgelehnt hat,