Storno Kissandfly

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Skatehouse

Neues Mitglied
11.09.2018
2
0
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Hallo
Wir haben am 22.August einen Flug nach Miami über Kissandfly gebucht.
United operated by swiss Düsseldorf - Zürich Zürich - Miami. Abflug 9.45 Uhr

am 30. Juli stornierte die Airline den Flug Düsseldorf - Zürich und bot uns eine Alternative am nächsten Tag an. Da wir eine Kreuzfahrt gebucht hatten haben wir diese Alternative abgelehnt. Der stornierte Flug war auf anderen Websites aber immer noch buchbar.

Nach Rücksprache mit Kissandfly bekamen wir das Angebot am gleichen Tag zu fliegen - mit LH um 8.35

DUS - FRA FRA - MIA

Ein paar Tage vorher (18.08.) stornierte die Lufthansa dann den Flug DUS-FRA und bot uns nach Rücksprache einen noch früheren Flug um 7.35 Uhr an, welchen wir auch antraten.

Ein Bekannter informierte mich, dass ich mich hier auf Verordnung 261 beziehen könnte und einen Anspruch gegenüber der Airline geltend machen könnte, da ich viel früher losfliegen musste.
Kann das jemand bestätigen?
An welche Fluggesellschaft wende ich mich? Ich weiss ja noch nichtmals ob Kissandfly aufgrund irgendwelcher Vergünstigungen einfach gecancelt hat, denn der 1. Flug war ja immer noch über andere Websites buchbar?!
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.449
152
AMS/RTM
Du wirst dich hier mit Kissandfly herumschlagen müssen, du hast ja dort gebucht.

Warum hast du denn dort gebucht und nicht bei der Airline direkt?

Ändert sich deine Ankunftszeit in den USA?
 

Phiber

Reguläres Mitglied
13.07.2015
62
7
Wegen 2h Vorverlegung wirst du nix bekommen ansonsten versuche es doch bei Fluggastrechteportalen?
 

Skatehouse

Neues Mitglied
11.09.2018
2
0
Also ich habe gerade mal bei einen der vielen Portale im Netz geschaut, welche sich damit rumschlagen.
Also: Bei der 1. Buchung ist wohl nichts zu machen, da alles 14 Tage vorher geschehen ist.
Jedoch möglicherweise bei LH: Zwar waren wir früher in MIA, trotzdem ist wohl die Flugannulierung (unter 6 Tagen) und die frühere Ankunftszeit entscheidend.
Vielleicht sollte man das nicht selbst machen, sondern einem Onlineportal den Auftrag geben - die nehmen dann auch nochmal 22%.
Eigentlich ärgere ich mich ja nicht um die frühere Ankuftszeit, jedoch aber über die vielen Anullierungen. Wenn eine Fluggesellschaft einem 6 Tage vor Urlaubsbeginn plötzlich den Flug streicht, wird man schon mal komisch.
 
Zuletzt bearbeitet:

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Eu 261 Thread...

Annulierung weniger als 14 Tage vor Abflug -> Entschädigung.
Steht alles auf der Webseite vom EU Parlament (oder ähnlich).
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.354
11.491
FRA/QKL
jedoch aber über die vielen Anullierungen. Wenn eine Fluggesellschaft einem 6 Tage vor Urlaubsbeginn plötzlich den Flug streicht, wird man schon mal komisch.
Aber es ist doch nur der Hüpfer von DUS nach FRA gestrichen worden, bzw. zwecks Umbuchung um 1 Stunde vorverlegt worden.?

Wenn du zukünftig von solchen Streichungen verschont bleiben willst musst du wohl aus Düsseldorf wegziehen in eine richtige Stadt. :LOL:
 

NAMASTE

Erfahrenes Mitglied
11.03.2015
1.103
56
CCU/PNQ
Also ich habe gerade mal bei einen der vielen Portale im Netz geschaut, welche sich damit rumschlagen.
Also: Bei der 1. Buchung ist wohl nichts zu machen, da alles 14 Tage vorher geschehen ist.
Jedoch möglicherweise bei LH: Zwar waren wir früher in MIA, trotzdem ist wohl die Flugannulierung (unter 6 Tagen) und die frühere Ankunftszeit entscheidend.
Vielleicht sollte man das nicht selbst machen, sondern einem Onlineportal den Auftrag geben - die nehmen dann auch nochmal 22%.
Eigentlich ärgere ich mich ja nicht um die frühere Ankuftszeit, jedoch aber über die vielen Anullierungen. Wenn eine Fluggesellschaft einem 6 Tage vor Urlaubsbeginn plötzlich den Flug streicht, wird man schon mal komisch.

Viel Aufregung für nichts. Und die Portale werden sich hier nicht die Mühe machen.