TP: TAP Erfahrung mit knappe Umsteigeverbindungen / Entschaedigung

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adrianonez

Reguläres Mitglied
30.03.2010
57
1
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Liebe Gemeinschaft,

Vielleicht kann mir hier jemanden helfen (sorry im voraus wegen Grammatik, kein Muttersprachler).

Fliege demnaechst Brussel-Lisbon-Sao Paulo return mit der TAP, Dienstreise, hatte keine Moeglichkeit Flugauswahl zu beeinfluessen. Ich staunte das ich in Lissabon nur eine Stunde Umsteigezeit habe. Schaute dann die Statistik fuer TP649 nach und stellet fest das dieser Flug chronisch verspaetet ist. Zu 90% werde ich wohl mein Anschlussflug verpassen. Wandte mich an die TAP mit der Bitte ein Zubringerflug frueher nehmen zu duerfen, die TAP wollte jedoch EUR300 dafuer. Da Dienstreise, wuerde ich dies nicht begruenden koennen im Firmeninternen System. Muss also das Risiko eingehen.

Nun stelle ich mich darauf ein das ich den langen Flug nach Sao Paulo wohl verpassen werde und mich auf einen Streit mit der TAP wegen Entschaedigungszahlung von EUR 600 wohl fuehren werden muss. Habe aber ueberall gelesen das die TAP sich immer ziemlich querlegt, Schreiben ignoriert, etc.

Ich frage in der Runde mal ob jemanden ein Tipp hat wie ich am besten, wenn wegen Verspaetung ich den Anschlussflug verliere und erst mit den naechsten Flieger 12 Stunden spaeter in Sao Paulo ankomme, meine Ansprueche gegenueber der TAP durchsetzen kann?

Und hat sonst jemand hier Erfahrung mit knappe Umsteigeverbindungen mit der TAP? Wie ist der Service? Duerfen die betroffenen pax zuerst aussteigen? werden diese gesondert begleitet zu den Anschlussgate? Schafft es das Gepaeck?


Danke!!
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.185
10.948
FRA/QKL
Außerdem würde ich in so einem Fall den Arbeitgeber fragen wie du vorgehen sollst. Immerhin schickt er dich auf die Reise, will dich dementsprechend vor Ort haben und hat das so gebucht. Wenn du also nicht zeitgerecht vor Ort erscheinst wird letztlich eventuell auch oder vor allem der Arbeitgeber geschädigt.
 

Zocky

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
2.036
122
ZRH
Und du denkst, Dir steht eine allfällige Entschädigung zu wenn Dein Arbeitgeber die Reise bezahlt? :confused:
 
A

Anonym-36803

Guest
Und du denkst, Dir steht eine allfällige Entschädigung zu wenn Dein Arbeitgeber die Reise bezahlt? :confused:
Das hängt vom Arbeitgeber ab, ob er die Entschädigung dem Reisenden zugesteht oder selbst einfordert, pauschale Aussagen sind hier m.E. nicht möglich.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.185
10.948
FRA/QKL
Und du denkst, Dir steht eine allfällige Entschädigung zu wenn Dein Arbeitgeber die Reise bezahlt? :confused:

Ja natürlich. Der AN würde diese Reise gar nicht unternehmen, wenn er nicht vom AG entsandt wird. D.h. der AG hat ein zentrales Interesse dass der AN dort hin geht und die Termine fristgerecht wahrnimmt. Wenn das nicht geht wird der AG geschädigt. Die evtl. Unannehmlichkeiten des AN wird bzw. muss sicherlich der AG tragen(falls es zu Mehrkosten Hotel, Spesen etc. kommt). Wieso sollte also der AN bei einer betrieblich veranlassten Reise die Entschädigung erhalten obwohl nur der AG geschädigt wird. Wäre für mich als AG ein Grund das Arbeitsverhältnis intensiv zu überdenken. ;)
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.078
1.521
Auf der Rückreise kann es jedoch schon wieder anders aussehen ;)
 
A

Anonym-36803

Guest
Ja natürlich. Der AN würde diese Reise gar nicht unternehmen, wenn er nicht vom AG entsandt wird. D.h. der AG hat ein zentrales Interesse dass der AN dort hin geht und die Termine fristgerecht wahrnimmt. Wenn das nicht geht wird der AG geschädigt. Die evtl. Unannehmlichkeiten des AN wird bzw. muss sicherlich der AG tragen(falls es zu Mehrkosten Hotel, Spesen etc. kommt). Wieso sollte also der AN bei einer betrieblich veranlassten Reise die Entschädigung erhalten obwohl nur der AG geschädigt wird. Wäre für mich als AG ein Grund das Arbeitsverhältnis intensiv zu überdenken. ;)
Du kommst hier immer mit dem Extremfall, dass deswegen gleich der ganze Termin platzt. M.M.n. ist das aber doch die krasse Ausnahme, da man i.d.R. mit Puffer anreist, gerade wenn der Termin so wichtig ist. Das hieße dann bspw. dass der AN statt Sonntag 12 Uhr erst Sonntag 20 Uhr ankommt. Immer noch pünktlich für den Termin am Montagmorgen, aber der Reisende war eben deutlich länger unterwegs, hat noch mehr Zeit am Flughafen und in Flugzeugen verbracht als ohnehin schon und damit noch mehr seiner Freizeit geopfert. Auf dem Rückweg schaut es dann eh anders aus, da der Reisende dort vielleicht sogar private Termine in der Heimat verpasst. Da finde ich es kleinlich, dem Reisenden als Hauptgeschädigten die Entschädigung nicht zuzugestehen. Wäre für mich als AN ein Grund das Arbeitsverhältnis intensiv zu überdenken.
 
Moderiert:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Oder er kommt erst Donnerstag nachmittag statt Mittwoch abend zurück und verpasst einen ganzen Arbeitstag….

Kann man wohl in beide Seiten hin- und herargumentieren, je nachdem, ob vorwiegend das WE/Freizeit oder Arbeitszeit betroffen.

Nur würde ich als AN derartige Vorkommnisse auf jeden Fall dem AG melden und fragen, wie ich vorgehen soll. Und mir nicht schon vor dem Flug (und ohne zu wissen, ob es überhaupt zu diesem Fall kommt) Gedanken machen, wie ich am besten an die Entschädigung komme….
 

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.377
347
Reihe 42a
Ich würde mir erstmal keine Sorgen machen. Bei TAP Portugal kommen nicht nur die Europaflüge zu spät an, die Langstreckenflüge gehen auch zu spät raus. Wenn's wirklich eng ist, aber noch machbar, steht in Lissabon immer eine ganze Mannschafft Groundstaff und versucht Dich schnell zum richtigen Flieger zu lotsen.

Wenn's aber wirklich mal nicht klappt, habe ich meine 600 Euro bisher immer nur über eine gerichtliche Klage bekommen.
 

adrianonez

Reguläres Mitglied
30.03.2010
57
1
Danke an die Gemeinschaft fuer die zahlreiche Meldungen.

Um unklares zu klaeren: Mein Einsatz startet am Montag, normalerweise sollte ich Samstag Abend oder ein Day-flight am Sonntag nehmen. Bei der Arbeit gilt: wenn die Reise am Wochenende stattfindet, kann ich auch Freitag nach der Arbeit fliegen, wenn:

- Der Flug nicht mehr kostet als wenn ich Samstag Abend oder Sonntag fliegen wurde
- Ich fuer alle entstehenden zusaetzliche Kosten (Uebernachtungen, Transport, Essen, etc.) aufkomme

Daher wollte ich die Gelegenheit nutzen, Am Samstag anzukommen, nach POA zu fliegen, Familie dort wiedersehen und Sonntag wieder nach Sao Paulo.

In selben Forum kamen paar Vorschaege vor wie Go-Show und proaktiv TAP auf andere Flugverbindungen aufmerksam machen, anstatt Tatenlos zuzusehen wie diese mich auf den naehcsten TAP Flug umbuchen.

Werde uber Go-Show nachdenken und es wahrscheinlich auch versuchen. Habe auch fuer alternative Flugverbindungen am selben Abend nach 23:20 (Abflug TP87) geschaut mit Stair Alliance, aber nur was mit der TAP um 23:30 ueber GIG was bestimmt auch verpasst wird. Am naechsten morgen fliegt die LATAM (LA8147) nach GRU, 1-2 Weiss nicht wie sehr die TAP sich da flexibel zeigt mich ausserhalb der Star Alliance zu befoerdern, hoechstwahrscheinlich wuerden Sie mich ins TP89 um 12:40 umbuchen. Ankunftzeit 18:55 statt 05:20 wie ursprunglich geplant.

Bzgl. ob mein Schwerpunkt darin liegt den Anschlussflug zu erreichen oder die Entschaedigung zu bekommen, ist die erste Option die richtige. Da mein Arbeitgeber immer den preiswertesten Flug buchen darf, buchte die Agentur die vorher genannte Verbindung TP649-TP87. Ich habe vergeblich versucht das die TAP mich auf ein fruheren Zubringerflug (TP643, um 15:30) umbucht angesichts der hohe nachgewiesene Wahrscheinlichkeit das der Zubringerflug TP649 zu spaet kommt.

Da ich am Samstag ankomme und erst Montag mit der Arbeit anfange, wollte ich vor Arbeitsbeginn ein 24h Abstecher nach Porto Alegre machen wollte um die Familie zu besuchen, Daher mein Dilemma:

- "kaufe ich privat ein Return flug GRU-POA-GRU Samstag Mittag hin Sonntag abend zuruck 130 EUR (Preis damals vorhanden)? Was ist wenn ich den Anschlussflug LIS-GRU verpasse und erst am nachsten Morgen gegen Mittag, Ankunft 18:55 fliegen kann? Dann ist auch mein privat bezahlter Flug hin".

- Zweite Option: Letzte Verbindung GRU-POA am Samstag Abend kaufen, Sonntag zurueck. Etwa 240 plus Gepaeck...auch riskant. TAP Flug kommt 18:55 in GRU an...es kann oft ewig dauern bis man draussen ist, Gepaeck abgeholt hat und wieder eingescheckt hat. Eine minimale Verspaetung koennte alles riskieren..."

- Dritte und sicherste Option: in GRU Uebernachten (ab 60 EUR) und Sonntag morgen hin und abends zurueck. waere die sicherste Variante...was ist wenn der Anschlussflug doch erreicht wird? Ein Tag Verlust in GRU.... Ausserdem kaum Zeit mit Familie.

Am Ende kaufte ich ein LATAM Flex ticket GRU-POA-GRU fuer 270 EUR fuer Samstag Mittag den ich beliebig umbuchen und zur Not stornieren kann und schaue mir die Hotels nahe GRU falls ich von Samstag zu Sonntag da ubernachten muss um am Sonntag morgen ein Hit and Run nach POA machen zu muessen.

Dies alles ist mit Mehrausgaben verbunden die daraus entstehen das die TAP sich trotz bedruckende Wahrscheinlichkeit das die Verspaetung sich wiederholt (und fuer Passagier wie fuer Fluggesellschaft hoehere Kosten entstehen) nicht bereit war mich in einen frueheren Zubringer zu setzen, ohne Mehrkosten. Gegen 300 EUR war die Fluggesellschaft bereit mein Ticket zu stornieren und einen neuen auszustellen mti der Aenderung, das geht aber wegen der Abrechnung in meine Arbeit nicht. Weil ich mit unnoetigen Extra-Ausgaben rechne und Horrorgeschichten las wie die TAP sich querlegt Entschaedigung zu zahlen, wollte ich mich auf diesen Fall vorbereiten und habe daher hier im Forum gefragt. Glaubt mir, mir ist eine stresslose Reise mit Zeit fuer die Familie wichtiger als dieses Stress und die Ungewissheit und den Stress nachher um die Entschaedigung zu bekommen um meine Extra-Kosten zu decken (FlexPreis Latam, Hotel in GRU, etc. Kleinvieh macht auch Mist).

Aus den hilfreichen Beitraegen hier und unter einen andere Thema hier im Forum nehme ich folgende Info mit:

- Go-Show versuchen
- Alternative Flugverbindungen aus den FF kennen und der Fluggesellschaft darauf hinweisen
- Trotz Wohnsitz in DE und Rechtsversicherung, da Flug ab BRU greift die Versicherung nicht
- Nr. 261/2004 nochmal im Detail lesen, ob es da irgendwas gibt was mir nicht aufgefallen ist
- Naechstes mal alle Details niederschreiben um nicht den Eindruck zu erwecken das es hierbei rein um die Entschaedigung geht.

Frage an mpm: gerichtliche Klage ueber Verbaucherzentrale oder aehnliches? Da rechtschutzversicherung angeblich aus den o.g. Gruenden nicht greift (so schrieb ein Erfahrenes Mitglied hier im Forum). wie kann ich meine Kosten so gering wie moeglich halten?

Danke an allen!
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.185
10.948
FRA/QKL
Du kommst hier immer mit dem Extremfall, dass deswegen gleich der ganze Termin platzt. M.M.n. ist das aber doch die krasse Ausnahme, da man i.d.R. mit Puffer anreist, gerade wenn der Termin so wichtig ist. Das hieße dann bspw. dass der AN statt Sonntag 12 Uhr erst Sonntag 20 Uhr ankommt. Immer noch pünktlich für den Termin am Montagmorgen, aber der Reisende war eben deutlich länger unterwegs, hat noch mehr Zeit am Flughafen und in Flugzeugen verbracht als ohnehin schon und damit noch mehr seiner Freizeit geopfert. Auf dem Rückweg schaut es dann eh anders aus, da der Reisende dort vielleicht sogar private Termine in der Heimat verpasst. Da finde ich es kleinlich, dem Reisenden als Hauptgeschädigten die Entschädigung nicht zuzugestehen. Wäre für mich als AN ein Grund das Arbeitsverhältnis intensiv zu überdenken.
Ich habe es bisher bei Dienstreisen unerer MA nur so erlebt, dass entweder der MA wegen Verspätung in IAD erst am nächsten Tag deutlich verspätet beim Kunden ankommt oder 2 MA wegen Streik LH Freitags nicht mit der LH455 zurückfliegen konnten sondern erst Samstag. Im ersten Fall konnte ich den Arbeitstag vor Ort nicht berechnen (Serviceeinsatz), d.h. entgangener Gewinn beim AG. Im zweiten Fall habe ich als AG selbstverständlich zum einen alle Mehrkosten getragen (Hotel Zusatznacht, Spesen) als natürlich selbstverständlich auch den MA für den Zusatztag einen Urlaubstag gewährt. Ja, es ist ärgerlich für die MA zu spät irgendwo anzukommen oder zurückzukommen. Aber als AG trage ich selbstverständlich zu 100% alle Kosten und gewähre zusätzliche Freizeit, wenn sich Verschiebungen ergeben. Von daher erwarte ich dass MA den jeweiligen Fall mit dem AG besprechen. Wenn der AG nicht geschädigt ist mag das anders aussehen. Aber zunächst mal trage ich als AG alle Kostenrisiken bei einer Dienstreise und erwarte bei einem eventuellen Entschädigungsanspruch zumindest eingebunden zu werden. Ansonsten könnte ich auch als AG über das Arbeitsverhältnis nachdenken, wenn ich von einer solchen Sache ohne Information an mich nachträglich erfahre. ;)
 
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mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.377
347
Reihe 42a
Lieber Adrianonez, ich habe jetzt nicht alles genau durchgelesen. Aber das grundlegende Gefühl ist erstmal, dass Dein Arbeitgeber eine ganze Menge "Kleingedrucktes" in den Regeln hat und Du für viel selbst aufkommen musst. Naja. Aber zurück zu TAP Portugal.

Go Show: Ich habe das schon oft erlebt, das Passagiere die Flugbegleiter ansprechen. Dann wird immer versprochen, sich um die Verbindungen zu kümmern und kurz vor Landung gibt’s irgendein Blabla. Wenn überhaupt das Bodenpersonal oder direkt die TAP Hotline anrufen. (Ich hatte letztens zwei TAP Umbuchungen, da musste das Bodenpersonal auch bei der Hotline anrufen). Druck Dir ein paar Flugverbindungen aus, für alle eventuellen Fehler, so dass Du direkt was vorschlagen kannst. (Das kann ja auch zu Deiner Flex-Verbindung passen, so dass Du diese noch stornieren kannst.)

Schnell sein: Setz Dich irgendwo vor hin, dass Du schnell raus bist, nimm Deinen Pass aus eventuellen Schutzhüllen und geh schnell durch diese automatische Passkontrolle in Lissabon. (Mich hat TAP Portugal bei einer verspäteten Verbindung schon aus dem Anschlussflug geschmissen, bevor sie das Gate geschlossen hatten. Als ich dann doch noch am Gate aufkreuzte wollten sie mich erst nicht reinlassen, haben es dann aber irgendwie doch eingesehen. Plätze waren schon anderweitig vergeben.)

EuClaim, Flightright, etc: Meine 600 Euro Entschädigungsfälle mit TAP Portugal konnte ich nie auf dem "normalen Weg" lösen, obwohl sie glasklar waren. (Flug gecancelt ohne Ersatz, X Stunden Verspätung, etc). Ich habe mich dann nach vergeblichen Selbstversuchen an EuClaim oder Flightright oder so gewandt. Die haben mehrfache gemahnt. TAP hat nie richtig geantwortet. Dann sind EuClaim oder Flightright vor Gericht gegangen und erst dann hat TAP Portugal gezahlt. Ohne Anwalt bzw. Dienstleister hätte ich da keinen Cent gesehen.

Verspätungen: Ich habe gerade mal ein paar Flüge von TAP nach GRU in Flightradar24 durchgeklickt. Die gehen schon alle circa 15 bis 30 min verspätet aus Lissabon raus. Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen, dass fast alle Langstreckenflüge ab LIS ein wenig zu spät abfliegen. Deshalb zusammengefasst: Wenn Dein Zubringerflug nur wenig verspätet ist - beeilen! Wenn die Verspätung mehrere Stunden ist, dann siehe oben.
 

Swissairasia

Erfahrenes Mitglied
09.11.2011
1.024
685
ZUG / CH
flightdiary.net
Ich würde auch davon ausgehen, dass du deinen Anschluss irgendwie schaffen wirst, deine geschätzte 90% Wahrscheinlichkeit des Verpassens halte ich persönlich für massiv übertrieben, da 1. der Anschlussflug auch zu spät rausgehen kann, 2. selbst bei der absolut miserablen Pünktlichkeitsstatistik des TP 649 die Ankunft wohl so in 30-40% der Fälle pünktlich erfolgen wird und man 3. erfahrungsgemäss den Transfer in LIS unter Mithilfe der Bodencrew auch bei recht knappen Zeitfenstern noch erreichen kann.

Aber verstehe mich nicht falsch, soll überhaupt kein Vorwurf sein: ich finde es gut, dass du dich bereits vorher um Alternativen etc. kümmerst (ich würde dies ebenfalls genau so tun). Aber zu früh den Kopf in den Sand stecken bringt auch nichts. Wobei völlig unabhängig davon (dafür könnte man wohl einen eigenen Thread eröffnen), sollten sich in Europa bei den aktuellen Verspätungsproblemen die Airlines schon mal ein wenig ihre Konzepte überdenken.

Swiss ist auch so eine Spezialistin: Da geht jede Maschine um 06:00-07:00 morgens irgendwo raus und hat den ganzen Tag nur Turn-around Zeiten von 35-50 Minuten. Das kleinste Problem und schon kann nix mehr aufgeholt werden. Meine "Lieblingsverbindung" ist die LX 1584 am Freitag Abend. Da verpasst man seine (überaus knappen) Anschlüsse in Wien auch regelmässig, ein Umbuchen auf eine vorherige Maschine wird nicht durchgeführt und am Schluss landet man im Intercontinental in Wien (von den letzten 5 Freitagabendabflügen hätte man die Anschlüsse nach ODS/LWO 4x verpasst).
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
9.144
BRU
Also bei Verbindungen mit gewissen Risiko auf verpassten Anschluss zu schauen, welche Alternativen es gäbe, halte ich jetzt auch nicht für verkehrt.

Wenn es am Flugtag absehbar ist, dass der Anschluss wohl nicht funktionieren kann (also etwa in dem Fall LIS-BRU schon massiv verspätet abgeflogen, so dass BRU-LIS genauso verspätet sein wird), schadet es auch nicht, proaktiv die Airline anzurufen, mit Alternativvorschlägen. Ob die dann umbuchen, wenn der Flug in ihrem eigenen System noch pünktlich ist, ist eine andere Frage. Genauso schadet es nicht, bei verpasstem Anschluss Alternativen zu kennen (gibt da oft bessere als die automatische Umbuchung der Airline).

Nur hier kam es so rüber, als ob es dem TO primär um die Entschädigung geht, und nicht darum, wie er im Fall des Falles am besten an sein Ziel kommt / am besten vorgehen sollte.

Und ja, von den letztjährigen Versprechungen der Airlines, dieses Jahr mehr Reserven einzuplanen, die Pünktlichkeit zu verbessern, habe ich diesen Sommer auch nicht viel gemerkt. Gerade LX ist da in der Tat so ein Kandidat, wo sich Verspätungen aus der Mittagswelle gerne über den Rest des Tages fortsetzen. Wobei LX mich aber bei absehbar nicht mehr erreichbaren Anschlüssen durchaus auch schon am Abflugsort umgebucht hat, und nicht erst in ZRH stranden lassen. Ähnliches gilt für OS.
 

Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
808
585
TXL
Meine Erfahrung bei div. TAP-Flügen mit Anschlüssen war, daß alle Flüge verspätet waren und es dann immer gepasst hat (oder passend gemacht wurde).
Die Portugiesen, die ich getroffen habe, hatten ein völlig entspanntes Verhältnis zu Zeit und Pünktlichkeit.
MB
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.770
1.172
MUC, BSL
Ich habe es bisher bei Dienstreisen unerer MA nur so erlebt, dass entweder der MA wegen Verspätung in IAD erst am nächsten Tag deutlich verspätet beim Kunden ankommt oder 2 MA wegen Streik LH Freitags nicht mit der LH455 zurückfliegen konnten sondern erst Samstag. Im ersten Fall konnte ich den Arbeitstag vor Ort nicht berechnen (Serviceeinsatz), d.h. entgangener Gewinn beim AG. Im zweiten Fall habe ich als AG selbstverständlich zum einen alle Mehrkosten getragen (Hotel Zusatznacht, Spesen) als natürlich selbstverständlich auch den MA für den Zusatztag einen Urlaubstag gewährt. Ja, es ist ärgerlich für die MA zu spät irgendwo anzukommen oder zurückzukommen. Aber als AG trage ich selbstverständlich zu 100% alle Kosten und gewähre zusätzliche Freizeit, wenn sich Verschiebungen ergeben. Von daher erwarte ich dass MA den jeweiligen Fall mit dem AG besprechen. Wenn der AG nicht geschädigt ist mag das anders aussehen. Aber zunächst mal trage ich als AG alle Kostenrisiken bei einer Dienstreise und erwarte bei einem eventuellen Entschädigungsanspruch zumindest eingebunden zu werden. Ansonsten könnte ich auch als AG über das Arbeitsverhältnis nachdenken, wenn ich von einer solchen Sache ohne Information an mich nachträglich erfahre. ;)

Einmal ganz davon abgesehen, dass bereits der grundsätzliche Anstand eine Absprache zwischen AG und AN gebietet (da bin ich absolut deiner Meinung), finde ich deine Begründung etwas wackelig. Die vom AG erstatteten Mehraufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, usw. sind ja regelmäßig, sofern nicht ohnehin bereits geschehen, über die Fluggastrechte bei der Airline einzutreiben.

Darüber hinaus steht es dem AG ja frei im Rahmen des Montrealer Übereinkommen Schadenersatz für Personalkosten, Verdienstausfälle, Vertragsstrafen, etc. einzufordern. Mir ist zwar durchaus bekannt, dass es Arbeitgeber gibt, die die Abtretung der Entschädigung nach EU261 im Arbeitsvertrag oder den Reiserichtlinien regeln und dass das aktuell so auch rechtens ist aber, bewusst überspitzt formuliert, nur weil der AG zu bequem ist das auch durchzusetzen, begründet das zumindest aus moralischer Sicht noch lange keinen Anspruch darauf sich an der pauschalen Ausgleichszahlung zu "bereichern", da diese ja ausdrücklich erst mal dem Fluggast zusteht (der durfte den Mist ja auch ausbaden).

Dass es da im Einzelfall sicherlich für beide Seiten vorteilhafte individuelle Lösungen geben kann ist natürlich unbestritten aber unter dem Strich sind das einfach zwei Paar Schuhe: der AN bekommt die Kompensation weil er das Fiasko vor Ort ausbaden musste und nicht (unbedingt) weil ihm dadurch ein Schaden entstanden sein muss - deswegen ist es ja auch eine Pauschale und deswegen ist ja auch möglich unabhängig von dieser Pauschale Schadenersatz geltend zu machen. Dass das in der Praxis nicht immer so einfach durchsetzbar und noch viel häufiger unrentabel ist, ist natürlich unbestritten aber das ändert an der Konstellation erst mal nichts.
 
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