technische Frage

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boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.844
446
GVA
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Hallo zusammen,

mein Boss hat die fixe Idee unternehmensweit Kontrollen hinsichtlich der Nutzung von Flugtickets zu verbessern. Die Frage inwiefern das evtl. sinnvoll sein kann, kann mir evtl. jemand von Euch beantworten.

Kann ich als Reisender auf dessen Name ein flex Ticket bspw. in C ausgestellt ist, bezahlt mit der FirmenKK, dieses Ticket stornieren und zwei guenstigere Tickets (bspw. in anderer COS) ausstellen lassen?

Es stellt sich die Frage, ob die zwingende Einreichung von Boardingabschnitten Sinn macht.

Besten Dank im voraus fuer Anregungen
 

Elly Beinhorn

Erfahrener Forenzombie
08.03.2009
4.947
0
95
Im schönen Tessin
Hallo zusammen,

mein Boss hat die fixe Idee unternehmensweit Kontrollen hinsichtlich der Nutzung von Flugtickets zu verbessern. Die Frage inwiefern das evtl. sinnvoll sein kann, kann mir evtl. jemand von Euch beantworten.

Kann ich als Reisender auf dessen Name ein flex Ticket bspw. in C ausgestellt ist, bezahlt mit der FirmenKK, dieses Ticket stornieren und zwei guenstigere Tickets (bspw. in anderer COS) ausstellen lassen?

Es stellt sich die Frage, ob die zwingende Einreichung von Boardingabschnitten Sinn macht.

Besten Dank im voraus fuer Anregungen

Geht, macht Sinn den Abschnitt einzureichen, der Antritt der Reise muß eh belgt sein.

Bei uns muß der Abschnitt immer in der gebuchten oder einer höheren Klasse sein, Upgrade oder Upsell durch den Reisenden.(y)
 
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boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.844
446
GVA
Geht, macht Sinn den Abschnitt einzureichen, der Antritt der Reise muß eh belgt sein.

Bei uns muß der Abschnitt immer in der gebuchten oder einer höheren Klasse sein, Upgrade oder Upsell durch den Reisenden.(y)

wundert mich ehrlich gesagt. Bislang ging ich davon aus, dass man dafuer Zugriff auf die KK haben muss. Aber man lernt halt nie aus.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.733
4.375
Paralleluniversum
Kann ich als Reisender auf dessen Name ein flex Ticket bspw. in C ausgestellt ist, bezahlt mit der FirmenKK, dieses Ticket stornieren und zwei guenstigere Tickets (bspw. in anderer COS) ausstellen lassen?

Das wird schon gehen. Wenn über die FirmenKK abgerechnet wird, ist ja doch ersichtlich, dass das Ticket storniert wurde (Rückbelastung auf das KK-Konto).
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.350
11.467
FRA/QKL
Das geht natürlich nicht, da weder die Abrechung auf der KK noch ein BP eine gültige FA taugliche Rechnung darstellen. Letztlich muss die tatsächlich gekaufte und genutze Leistung per Beleg (Passenger Reiceipt) nachgewiesen werden. Im Fall eines Stornos (mind. 2 Buchungen auf der Firmen KK) müssen Originalbeleg und Stornobeleg vorliegen, evtl. Differenzen (z.B. nicht erstattet TSC) können weiterhin als Kosten angesetzt werden. Solche Buchungen fallen jeder ungelernten Hilfskraft im Büro normalerweise sofort auf, von gelernten Kräften und Prüfern will ich gar nicht sprechen! :eek:

Das Umbuchen eines teuren Tickets in zwei günstige Tickets würde ich deshalb ZWINGEND mit dem Verantwortlichen im Unternehmen vorher diskutieren, unabhängig davon ob du Storno und Neubuchung überhaupt selbst vornehmen könntest. Ansonsten kann ziemliches Ungemach drohen bis hin zur fristlosen Kündigung.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.733
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Paralleluniversum
Das geht natürlich nicht, da weder die Abrechung auf der KK noch ein BP eine gültige FA taugliche Rechnung darstellen. Letztlich muss die tatsächlich gekaufte und genutze Leistung per Beleg (Passenger Reiceipt) nachgewiesen werden. Im Fall eines Stornos (mind. 2 Buchungen auf der Firmen KK) müssen Originalbeleg und Stornobeleg vorliegen, evtl. Differenzen (z.B. nicht erstattet TSC) können weiterhin als Kosten angesetzt werden. Solche Buchungen fallen jeder ungelernten Hilfskraft im Büro normalerweise sofort auf, von gelernten Kräften und Prüfern will ich gar nicht sprechen! :eek:

Das Umbuchen eines teuren Tickets in zwei günstige Tickets würde ich deshalb ZWINGEND mit dem Verantwortlichen im Unternehmen vorher diskutieren, unabhängig davon ob du Storno und Neubuchung überhaupt selbst vornehmen könntest. Ansonsten kann ziemliches Ungemach drohen bis hin zur fristlosen Kündigung.

Aus der Perspektive habe ich es gar nicht gesehen. :eek:
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.844
446
GVA
Das geht natürlich nicht, da weder die Abrechung auf der KK noch ein BP eine gültige FA taugliche Rechnung darstellen. Letztlich muss die tatsächlich gekaufte und genutze Leistung per Beleg (Passenger Reiceipt) nachgewiesen werden. Im Fall eines Stornos (mind. 2 Buchungen auf der Firmen KK) müssen Originalbeleg und Stornobeleg vorliegen, evtl. Differenzen (z.B. nicht erstattet TSC) können weiterhin als Kosten angesetzt werden. Solche Buchungen fallen jeder ungelernten Hilfskraft im Büro normalerweise sofort auf, von gelernten Kräften und Prüfern will ich gar nicht sprechen! :eek:

Das Umbuchen eines teuren Tickets in zwei günstige Tickets würde ich deshalb ZWINGEND mit dem Verantwortlichen im Unternehmen vorher diskutieren, unabhängig davon ob du Storno und Neubuchung überhaupt selbst vornehmen könntest. Ansonsten kann ziemliches Ungemach drohen bis hin zur fristlosen Kündigung.

ich glaube wir haben uns missverstanden. Ich bin nicht im geringsten auf die Idee gekommen, so etwas durchzufuehren. Die Frage ging dorthin, falls so etwas moeglich waere, was ja scheinbar der Fall ist, dass man praeventive oder detektive Kontrollen einfuehren muss, dass es auffaellt.

Danke auf jeden Fall fuer Euren Input
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
6
MUC
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das geht, ohne auf der Firmen-KK aufzutauchen. Jedes erstattete Dokument würde eine Gutschrift auslösen und damit einen Beleg.

Für die Nummer bräuchte man noch jemanden im Reisebüro, der mitmacht und dafür sorgt, daß keine Gutschrift und neue Rechnung erstellt werden.

Sollte es doch gehen, bitte ich um eine Anleitung. ;)

Es dürfte aber sicherlich kein Problem sein, die Bordkartenabschnitte bei der Reisespesenabrechnung beizulegen. So ist jederzeit eine Kontrolle möglich.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.350
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FRA/QKL
ich glaube wir haben uns missverstanden. Ich bin nicht im geringsten auf die Idee gekommen, so etwas durchzufuehren. Die Frage ging dorthin, falls so etwas moeglich waere, was ja scheinbar der Fall ist, dass man praeventive oder detektive Kontrollen einfuehren muss, dass es auffaellt.
Ich bin auf der AG Seite. Wenn einer meiner MA so etwas ohne mein Wissen machen würde, würde ich ihn fristlos vor die Tür setzen und den entstandenen Schaden einklagen. Warum? Ganz einfach, als AG habe ich eine kostenverursachende Leistung eingekauft. Werden die Kosten nun unterschritten, dann ist das steuerlich relevant (Potentiell kann das als Steuerhinterziehung ausgelegt werden). Werden die Kosten auf zwei Personen aufgeteilt, wovon eine Person nicht im Betrieb tätig ist, dann ist das eine steuerfreie Zuwendung und entweder pauschal, oder ab einer gewissen Größenordnung durch den Mitarbeiter zu versteuern. Auch zusätzliche Sozialabgaben könnten fällig werden (Solange der Verdienst unter den Beitragsbemessungsgrenzen ist). Diese ganzen Behörden können bei so etwas sehr unangenehm werden und Nichwissen schützt den Verantwortlichen im Unternehmen nicht vor Strafe. So etwas in einem Unternehmen nun einzuführen muss nicht auf einen konkreten Verdachtssall hinweisen, sondern könnte eine Empfehlung von Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sein.

Als Unternehmen muss ich auch durchaus daran interessiert sein eine lückenlose Buchführung zu haben, notfalls mittels präventiver oder auch detektivischer(??) Kontrollen. Es ist in der Tat ganz allgemein schon einiges passiert, so dass AG dieses Thema durchaus mit einem besonderen Augenmerk kontrollieren sollten.
 

fantus

Erfahrenes Mitglied
27.01.2010
885
2
BER
Bzgl. des BP-Abschnitts.. was macht man dann bei Handyboardkarten? bzw selbst ausgedruckten ??

Wir sind verpflichtet Papierboardkarten zu haben... aber abgeben musste ich die auch noch nie... gut bin auch nie auf die idee gekommen mein Ticket umzubuchen auf was günstigeres (y)(y)
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.844
446
GVA
Ich bin auf der AG Seite. Wenn einer meiner MA so etwas ohne mein Wissen machen würde, würde ich ihn fristlos vor die Tür setzen und den entstandenen Schaden einklagen. Warum? Ganz einfach, als AG habe ich eine kostenverursachende Leistung eingekauft. Werden die Kosten nun unterschritten, dann ist das steuerlich relevant (Potentiell kann das als Steuerhinterziehung ausgelegt werden). Werden die Kosten auf zwei Personen aufgeteilt, wovon eine Person nicht im Betrieb tätig ist, dann ist das eine steuerfreie Zuwendung und entweder pauschal, oder ab einer gewissen Größenordnung durch den Mitarbeiter zu versteuern. Auch zusätzliche Sozialabgaben könnten fällig werden (Solange der Verdienst unter den Beitragsbemessungsgrenzen ist). Diese ganzen Behörden können bei so etwas sehr unangenehm werden und Nichwissen schützt den Verantwortlichen im Unternehmen nicht vor Strafe. So etwas in einem Unternehmen nun einzuführen muss nicht auf einen konkreten Verdachtssall hinweisen, sondern könnte eine Empfehlung von Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sein.

Als Unternehmen muss ich auch durchaus daran interessiert sein eine lückenlose Buchführung zu haben, notfalls mittels präventiver oder auch detektivischer(??) Kontrollen. Es ist in der Tat ganz allgemein schon einiges passiert, so dass AG dieses Thema durchaus mit einem besonderen Augenmerk kontrollieren sollten.

ich bin da voll auf Deiner Seite. Ich bin vielleicht etwas naiv davon ausgegangen, dass solange man kein "authorised signatory" fuer die Firmen KK ist, ggfs. einen Refund auf diese KK veranlassen kann, falls man das Ticket storniert, aber nicht davon ausgegangen, dass man im "gleichen Atemzug" diesen Refund fuer eine andere Leistung einsetzen kann, obwohl man keine Vollmacht ueber die KK hat. Hintergrund der Frage war, ob ich einen Check einbauen muss, oder ob dieser bereits systemisch durch die KK gegeben ist, wovon ich ausgegangen bin.
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.844
446
GVA
Solche Mitarbeiter würden bei mir fristlos rausfliegen.
Das ist Betrug und sonst nichts.

bei mir auch. Um dies zu identifizieren, werde ich wohl die KK-Abrechnungen der letzten Monate auf Refunds, die nicht von der travel agency veranlasst wurden, scannen muessen.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.719
München
ich bin da voll auf Deiner Seite. Ich bin vielleicht etwas naiv davon ausgegangen, dass solange man kein "authorised signatory" fuer die Firmen KK ist, ggfs. einen Refund auf diese KK veranlassen kann, falls man das Ticket storniert, aber nicht davon ausgegangen, dass man im "gleichen Atemzug" diesen Refund fuer eine andere Leistung einsetzen kann, obwohl man keine Vollmacht ueber die KK hat. Hintergrund der Frage war, ob ich einen Check einbauen muss, oder ob dieser bereits systemisch durch die KK gegeben ist, wovon ich ausgegangen bin.

Eine Erstattung geht immer zurück auf die ursprüngliche Zahlungsart. Somit ist eine Erstattung woanders hin nicht möglich.

Bleibt also nur noch die Ticketumschreibung = das Ticket wird nicht wie ursprünglich gebucht genutzt.

Ich hatte kürzlich mit einem Kunden einen ähnlichen Fall diskutiert, wie eben Umbuchungen vermieden werden können, bei denen man sich ggf. über die Reiserichtlinien hinwegsetzt.

Ganz ausschließen kann man es nie, aber gute Reisebüros können es in den meisten Fällen durch ein passendes Aufsetzen der Buchungen verhindern. Genauso macht es übrigens die US-Regierung bei Reisen, die über die "Firmenkreditkarten" der Behörden bezahlt werden...
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
Da ist mein TA in CAI schon weiter... Ich zahle per Amex und im Ticket steht CASH! ( klar zahle ich einen CC Aufschlag, dafür muss ich aber nicht nach CAI um diese Sondertarife zu bezahlen). Erstattungen gibt's dann in Bar! ;)
 

flys

Erfahrenes Mitglied
14.12.2009
1.261
1
Der Sinn des Bordkarteneinreichens ist mir trotzdem nicht 100%-ig klar. Man kann ja immer noch (z.B. online) einchecken, dann wieder auschecken und dann das machen, was man hypothetisch schon vorher haette machen koennen (mal abgesehen davon, dass es 24h vor Abflug ist).

Insofern: Was soll der Sinn der Sache sein? Ausserdem: Wenn jemand ohnehin betruegen will, kann er ja auch einen Online-Boardingpass faelschen.