TITAN Koffer: Garantieanspruch nach Insolvenz und Übernahme

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Lennart

Erfahrenes Mitglied
22.07.2010
3.375
37
DUS
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Hallo zusammen,

vielleicht weiß jemand von euch mehr. Mir wurde gerade mitgeteilt, dass man meinen vor 1,5 Jahren erworbenen Koffer von TITAN nicht mehr als Garantieleistung (5 Jahre Garantie) reparieren könne, weil das Unternehmen in der Zwischenzeit insolvent gewesen sei und nun von Travelite übernommen und weitergeführt würde. Man bot mir allerdings gnädigerweise an, es zum Selbstkostenpreis zu reparieren, was sich wohl alleine wegen der Frachtkosten in dieser Größenordnung nicht lohnt.

Ist das rechtlich so in Ordnung und üblich? Habt ihr eine Idee zur Problemlösung? (Außer, dass ich jetzt noch deutlicher als Kunde bei Rimowa bleibe...)

Danke für eure Ideen

Lennart
 

huihui

Erfahrenes Mitglied
03.01.2010
756
11
Frachtkosten für Gepäckversand ist im Bereich 15.- Euro innerhalb von D. Ist das zuviel?
 

Lennart

Erfahrenes Mitglied
22.07.2010
3.375
37
DUS
Um den Fehler eines Herstellers auszubaden? Meiner Meinung nach: Ja.

Gepäckversand im Sinne von Gepäckversand oder im Sinne von Koffer in Karton und abschicken? Der soll ja nicht noch zusätzlich unter dem Transport leiden...
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Um den Fehler eines Herstellers auszubaden? Meiner Meinung nach: Ja.

Gepäckversand im Sinne von Gepäckversand oder im Sinne von Koffer in Karton und abschicken? Der soll ja nicht noch zusätzlich unter dem Transport leiden...

Welchen Fehler hat der Hersteller den gemacht? Wenn dieser eindeutig dem Hersteller zuzuordnen ist könnte das ganze ja noch unter die normale Gewährleistung fallen (wenn dies nicht anders in den AGBs vereinbart war). Und ich denke das die gesetzlichen Pflichten auch von einem Rechtsnachfolger erfüllt werden müssen. Aber das wissen andere sicher besser.
 

Lennart

Erfahrenes Mitglied
22.07.2010
3.375
37
DUS
Durch die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung ist da sicher nichts mehr zu machen, auch wenn ich noch welche hätte. Aber vielleicht gilt die ja auch nicht nach einer Insolvenz.

Ich habe dem Travelite-Vorstand mal eine "nette" Mail geschrieben und gefragt, wie er dieses Geschäftsgebaren begründet. Mal sehen. Ansonsten dengel ich mir den Griff notfalls selbst wieder dran. Aber das kanns ja auch nicht sein...
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Durch die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung ist da sicher nichts mehr zu machen, auch wenn ich noch welche hätte. Aber vielleicht gilt die ja auch nicht nach einer Insolvenz.

Naja diese Beweislastumkehr dürfte ja in deinem Fall keine Rolle spielen, den du schreibst ja selber: Um den Fehler eines Herstellers auszubaden?
 

Lennart

Erfahrenes Mitglied
22.07.2010
3.375
37
DUS
Ich nehme einfach mal an, dass es ein Herstellungsfehler ist, wenn sich ein Griff löst. Da der Koffer nie mehr als 20 kg gewogen hat, wird auch niemand über die geplanten Ausmaße daran gezogen haben. Trotzdem kann ich das ja nicht beweisen, dass es schon bei Auslieferung so war.

Unabhängig von der rechtlichen Situation: Es ist doch klar, dass Kunden sich so etwas merken und dann sowohl die alte Marke TITAN nicht mehr kaufen, als auch den neuen Besitzer Travelite meiden. Und das für einige Euros Reparaturkosten? Kann ich nicht ganz nachvollziehen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
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Ich nehme einfach mal an, dass es ein Herstellungsfehler ist, wenn sich ein Griff löst. Da der Koffer nie mehr als 20 kg gewogen hat, wird auch niemand über die geplanten Ausmaße daran gezogen haben. Trotzdem kann ich das ja nicht beweisen, dass es schon bei Auslieferung so war.

Unabhängig von der rechtlichen Situation: Es ist doch klar, dass Kunden sich so etwas merken und dann sowohl die alte Marke TITAN nicht mehr kaufen, als auch den neuen Besitzer Travelite meiden. Und das für einige Euros Reparaturkosten? Kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Das Vorgehen des neuen Besitzers ist ziemlich dämlich. Beweisen wirst du diesen Fehler aber niemals können.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ob der Erwerber des insolventen Unternehmens für die Altverbindlichkeiten haftet (zu denen auch Dein Garantieversprechen zählt), hängt von den Modalitäten des Verkaufs ab. Üblicherweise werden die Aktiva des Insolvenzschuldners von einem neuen Rechtsträger aus der Insolvenzmasse herausgekauft, während die Schulden beim früheren Inhaber bleiben (sog. übertragende Sanierung). Wenn das auch mit Titan geschehen ist (wonach es in der Presse klingt), dann kannst Du Deinen Anspruch nur in Geld umrechnen und zur Insolvenztabelle anmelden. Ob Travelite sich im Verhältnis zu den Kunden einen Gefallen tut, sich auf die Rechtslage zu berufen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
 
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Moostal

Erfahrenes Mitglied
21.06.2010
804
0
Von einer Insolvenz wusste ich nichts - erstaunlich. Ich hatte erst vor wenigen Monaten einen solchen Koffer gekauft. Preis/Leistung war wirklich gut.
 
A

Anonym35675

Guest
Hallo,

habe ein ähnliches Problem: Habe einen Koffer von Titan, bei dem ein Rad kaputt gegangen ist. Der Koffer hat noch Garantie. Habe ihn also in den Laden gebracht, wo ich ihn gekauft habe und da wurde mir auch gesagt, dass Titan von Travelite übernommen wurde. Der Koffer wurde dann auch eingeschickt und kam unrepariert mit der Begründung: "Ersatzteil nicht im Lager vorhanden" zurück. Es wurde mir dann auch erklärt, dass Travelite wohl nicht verpflichtet wäre, die Garantieansprüche zu übernehmen.

Hat jemand eine Idee ob und was man da machen kann? Und wie sieht die Rechtslage bei so etwas aus?

Vielen Dank!