TK Stornierung TK66 / BER-IST-DPS / - Erfahrungen?

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mag_berlin

Reguläres Mitglied
17.01.2016
98
9
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Hallo,

darf ich mich an das Forum mit der Bitte um Hilfe wenden: - hoffentlich hier im richtigen Kanal?
Vor Wochen gebucht BER-IST-DPS in C für 22.12. und zurück im Januar.

Heute kam eine Nachricht mit dem Storno IST-DPS für den 22.12.

Habe jetzt 2 Stunden mit Turkish Airlines telefoniert - ohne Ergebnis - keine Umbuchungen möglich (oder gewollt) - dafür mehrfache Angebote zum Stornieren des Tickets, ich muß und will aber unbedingt nach Bali. Hab jetzt mit einem Mitarbeiter dort einen Fall aufgemacht, passiert darauf hin irgendwas? Gibt es da Erfahrungen? Wie schnell?

SQ fliegt für nette 4k++ - das wollte ich erstmal nicht machen.

Hat hier jemand Erfahrungen? Wie sieht die rechtliche Seite aus?

PS: ja, ich weiß, Bali ist noch nicht offen für Einreise aus D - aber das wird noch. Bin ich ziemlich sicher. Sie reden intensiv mit der Regierung aus Thailand und wundern sich schon arg, dass bei jetzt 3 Tagen Quarantäne immer noch keine Buchungen eintreffen.

Tausend Dank im Voraus! Für jeden Hinweis dankbar.
Viele Grüße.
 

masgo

Erfahrenes Mitglied
06.06.2011
251
17
FRA
Die rechtliche Seite dürfte sich auf die normalen EU Fluggastrechte beschränken. Dein Fall ist definitiv eine Annulierung:

Da der Flug mehr als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde, hast Du schon mal keinen Anspruch auf Entschädigung.
Die müssen dir zwar eine Alternative anbieten, aber wenn die rund um dieses Datum gar nicht mehr dahin fliegen, dann werden die wohl eher nix anbieten. Ebenso werden die sich wegen Corona auf besondere Umstände usw. berufen. Das mag zwar eventuell falsch sein, ist aber schwer zu beweisen. Letztendlich müssen sie Dir deinen gezahlten Preis innerhalb von 7 Tagen erstatten, cash (also üblicherweise auf das gleiche Zahlungsmitten mit dem Du bezahlt hast) nicht als Gutschein. Und du kannst natürlich das ganze Ticket, also auch den BER-IST Teil dewesen stornieren und Dir erstatten lassen.

Wenn Du aber Hotels u.Ä. auf Bali schon gebucht hast und das keine Pauschalreise ist, dann hat die Fluggesellschaft damit kein Problem. Ist dann dein Problem.

Am besten suchst Du selbst nach Alternativen von TK und Tochterfirmen oder von Star-Alliance Partnern. Dann kannst Du versuchen ob Dich die Hotline darauf umbuchen kann. Da lohnt es sich manchmal mehrfach anzurufen weil manche Agents sind hilfsbereiter/fähiger als andere.
 
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mag_berlin

Reguläres Mitglied
17.01.2016
98
9
Ich bin eher auf die alternative Beförderung aus: gibt ja noch weitere Airlines nach DPS. SQ, KLM wohl auch.

das haben die Agenten rundheraus abmoderiert: sie könnten keine anderen Airlines buchen.

meine These wäre erstmal: sie müssen aber wegen Verordnung- am Donnerstag würde ich zweite Meldung mit Fristsetzung abgeben- nach einer weiteren dann selber buchen und vermutlich einklagen müssen? Hat jemand damit Erfahrungen?
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
937
901
Würde Dir stark empfehlen, dem von Herrn Böse ( https://www.drboese.de/fluggastrechte/fluggastrechte-musterschreiben/) empfohlenen Vorgehen zu folgen und seine Musterschreiben zu benutzen. Nach der Frist würde ich die "nächstmögliche Verbindung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen" eigenständig buchen und TK in Rechnung stellen. Falls das ausbleibt, Herrn Böse @kexbox einschalten (sehr gute Erfahrungen).
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Die müssen dir zwar eine Alternative anbieten, aber wenn die rund um dieses Datum gar nicht mehr dahin fliegen, dann werden die wohl eher nix anbieten. Ebenso werden die sich wegen Corona auf besondere Umstände usw. berufen. Das mag zwar eventuell falsch sein, ist aber schwer zu beweisen.

Das ist Schwachsinn!
Wie bereits hunderte Male in diesem Forum erklärt wurde -> Den Anspruch aus Artikel 8 der EU-Fluggastrechteverordnung kann die Airline nicht mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände rechtlich wirksam ablehnen.

Bei BER-IST-DPS ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen für die gerichtliche Durchsetzung zuständig - also kein türkisches Gericht.
Wie derBerliner beschrieben hat, würde ich jetzt TK nachweisbar auffordern, eine Ersatzverbindung in der gleichen Reiseklasse zu buchen. Falls TK diese Forderung ablehnt oder ignoriert, kannst Du Dir den Ersatzflug selbst buchen und genau diese Ticketkosten einklagen.
 

masgo

Erfahrenes Mitglied
06.06.2011
251
17
FRA
Das ist Schwachsinn!
Wie bereits hunderte Male in diesem Forum erklärt wurde -> Den Anspruch aus Artikel 8 der EU-Fluggastrechteverordnung kann die Airline nicht mit Hinweis auf außergewöhnliche Umstände rechtlich wirksam ablehnen.

Bei BER-IST-DPS ist das Amtsgericht Königs Wusterhausen für die gerichtliche Durchsetzung zuständig - also kein türkisches Gericht.
Wie derBerliner beschrieben hat, würde ich jetzt TK nachweisbar auffordern, eine Ersatzverbindung in der gleichen Reiseklasse zu buchen. Falls TK diese Forderung ablehnt oder ignoriert, kannst Du Dir den Ersatzflug selbst buchen und genau diese Ticketkosten einklagen.
Nun ja ganz so eindeutig ist die Sache nicht. Es gibt durchaus realistische Chancen vor Gericht zu gewinnen, zumal man, wie Du schon richtig sagst, vor einem deutschen Gericht klagen kann. Es gibt aber auch ein recht großes Prozesskostenrisiko (was eventuell eine Rechsschutzversicherung trägt) und ein Risiko, dass man verliert und auf den Kosten der anderen Buchung sitzen bleibt.

In der Verordnung steht:
Artikel 8

Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist, gegebenenfalls in Verbindung mit

- einem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
a) ist ja nicht gewollt.
bei b) wird es interessant wie "frühestmöglicher Zeitpunkt" auszulegen ist. Insbesondere ob daraus folgt, dass man zu einem beliebigen Preis bei einem anderen Unternehmen ein Ticket kaufen dürfte.
c) ist wohl auch nicht gewollt.

Dann ist noch die Frage nach den Umständen. Stand heute ist die Einreise für Touristen verboten. Da könnten die sich eventuell schon darauf berufen.

Klar, insgesamt hat man durchaus eine Chance vor Gericht zu gewinnen, aber ne 100% Nummer ist das nicht. Und schnell wird es da auch kein Urteil geben.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Dann ist noch die Frage nach den Umständen. Stand heute ist die Einreise für Touristen verboten. Da könnten die sich eventuell schon darauf berufen.

Inwiefern spielen hier irgendwelche "Umstände" eine Rolle in einem Gerichtsverfahren um die Durchsetzung von Artikel 8 Rechten?

Ob ein Fluggast die Einreisevoraussetzungen für das Zielland erfüllt, liegt im Verantwortungsbereich des Fluggastes.
Da kann die Airline nicht einfach Monate vorher annehmen, dass der Fluggast gar nicht einreisen darf.
Und die Airline kann ja auch nicht wirklich vor Gericht behaupten, dass TK den Flug genau deshalb annulliert hat, weil der betroffene Fluggast nicht nach Indonesien fliegen darf.

Insbesondere ob daraus folgt, dass man zu einem beliebigen Preis bei einem anderen Unternehmen ein Ticket kaufen dürfte.

Natürlich trifft den Fluggast eine Schadensminderungspflicht.
Da hilft es, Screenshots von (z.B. Expedia/Kayak) von -2/+2 Tage für die Flugverbindungen Berlin-Denpasar anzufertigen.
Wenn KL eben den Flug für EUR 2000, und SQ für EUR 4000 anbietet, dann muss der Fluggast KLM buchen, um eine 100% Erstattung des neuen Flugtickets durchsetzen zu können.

Klar, insgesamt hat man durchaus eine Chance vor Gericht zu gewinnen, aber ne 100% Nummer ist das nicht. Und schnell wird es da auch kein Urteil geben.

100% Sicherheit gibt es nie.
Aber die Siegeswahrscheinlichkeit ist ziemlich hoch.
Und ja - ein Verfahren dauert. Und dann stellt sich auch noch die Frage, wie ein gerichtlicher Titel vollstreckt werden kann.
 
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mag_berlin

Reguläres Mitglied
17.01.2016
98
9
erstmal herzlichen Dank für die Nachrichten.
TK schrieb heute erstmal, dass ich meine Identität bestätigen soll. Geht gut los.

Hat irgendjemand schon Erfahrungen mit solchem Einklagen? Gerade mit TK? Verfahren mit LH dauern ja teils Jahre, da dort immer wieder niemand zum Gerichtstermin erscheint.

Ich hatte mal eine ähnliche Situation mit einem Meilenticket - da gab es dann eine individuelle Lösung durch Lufthansa und Miles and More. Aber eigentlich hätte ich da auch sinnvoll kaufen sollen - so war ich fast 8h mehr unterwegs.
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
937
901
erstmal herzlichen Dank für die Nachrichten.
TK schrieb heute erstmal, dass ich meine Identität bestätigen soll. Geht gut los.

Hat irgendjemand schon Erfahrungen mit solchem Einklagen? Gerade mit TK? Verfahren mit LH dauern ja teils Jahre, da dort immer wieder niemand zum Gerichtstermin erscheint.

Ich hatte mal eine ähnliche Situation mit einem Meilenticket - da gab es dann eine individuelle Lösung durch Lufthansa und Miles and More. Aber eigentlich hätte ich da auch sinnvoll kaufen sollen - so war ich fast 8h mehr unterwegs.
Bei recht eindeutigen Sachverhalten zahlen einige Airlines wie Ryanair zum Beispiel meistens spätestens nach Zustellung einer Klage - wir sprechen hier also von einigen wenigen Monaten. Wie es bei TK läuft, kann ich dir aber leider nicht sagen.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.181
Bei recht eindeutigen Sachverhalten zahlen einige Airlines wie Ryanair zum Beispiel meistens spätestens nach Zustellung einer Klage - wir sprechen hier also von einigen wenigen Monaten. Wie es bei TK läuft, kann ich dir aber leider nicht sagen.
Also, i.d.R. lassen Airlines (auch Ryanair) das gesamte Klageverfahren durchlaufen, um insb. die Gegenseite mürbe zu machen und hoffen, dass die Gegenseite auf Fallen hereinfällt. Das ist die Taktik von Airlines seit Beginn der Pandemie.

Zum Glück arbeiten in Deutschland genügend auf Fluggastrechte spezialisierte Anwälte.

Du musst auch weiterhin beachten. Selbst wenn die jetzt eine Rückerstattung des Flugpreises (TK) verlangst, wie sicher kannst Du sein, dass TK auch zahlt?
Wenn Dein Schaden hoch ist (insb. die Preisdifferenz aus TK-Ticket und ggf. neu-gebuchtes Ticket bei KL oder SQ), lohnt sich eine Klage in jedem Fall.

Hat irgendjemand schon Erfahrungen mit solchem Einklagen? Gerade mit TK? Verfahren mit LH dauern ja teils Jahre, da dort immer wieder niemand zum Gerichtstermin erscheint.
Dafür gibt es das Mittel des Versäumnisurteils.
 

mag_berlin

Reguläres Mitglied
17.01.2016
98
9
Danke für die Antwort. Deshalb meine Frage in die Runde: gibt es Erfahrungen mit Klagen gegen TK? Eigentlich bisschen schade, ich find die Airline nicht so schlecht. Warten wir es ab. Bei Interesse berichte ich gern weiter.

Zum Versäumnisurteil legen die regelmäßig Beschwerde ein - also wieder neuer Termin. LH hat wohl die Anwaltskanzlei gewechselt. Neue Besen und so.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.431
3.070
Neuss
www.drboese.de
Das kann ich nicht bestätigen. Es werden weiter in der Regel drei Hasen engagiert, nur für knackige Fälle fährt man größere Geschütze (tatsächlich bildlich gesprochen) auf.
Und VUs in Terminen gegen LH kann ich an einer Hand abzählen.