..
Kommende Woche wird das Oberlandesgericht Hamburg darüber entscheiden, ob Holidaycheck die A&O Hostels grundsätzlich von seinem Portal streichen muss (Az.: 5 U 51/11). Sollte das Gericht das tatsächlich verlangen, hätte das weitreichende Auswirkungen auf alle gewerblichen Bewertungsportale. "Dann stehen Geschäftsmodelle wie das von Holidaycheck grundsätzlich infrage", sagt Alexander Freiherr Knigge, Anwalt bei Harms Ziegler in Berlin.
...
"Gewerbliche Portalbetreiber begeben sich mit solch einem Forum, in dem es auch mächtig unter die Gürtellinie gehen kann, freiwillig in Gefahr", sagt Amina Merkel, Anwältin in Hamburg. "Sie benutzen das zur Marketingakquise. Sich auf der anderen Seite auf überspannte Prüfpflichten zu berufen kann dann nicht sein." Ein Portalbetreiber müsse erkennen, welche Kommentare sich noch im rechtlichen Rahmen bewegen. "Wenn ich mich solcher Mittel bediene, muss ich auch in den sauren Apfel beißen und ein Team aufbieten, das das Blog nach fragwürdigen Kommentaren scannt."
Andere Portale wie HRS schränken den Kreis der Forumsautoren bereits ein, indem sie die Möglichkeit, eine Bewertung abzugeben, an eine Buchung koppeln. Ein Portalbetreiber könne seiner Haftung aber auch entgehen, indem er das Meinungsforum vom Buchungsportal räumlich trennt, sagt Kathrin Schürmann, Anwältin bei Schürmann Wolschendorf Dreyer. "So setzt er sich nicht dem Vorwurf aus, dass er das Meinungsforum nur dazu nutzt, sein eigenes gewerbliches Angebot aufzuhübschen." ...