TP: TP Entschädigung verlangen trotz Umbuchung auf LH?

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CMCMCMCM

Aktives Mitglied
22.05.2016
135
0
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Hallo zusammen,Hatte bei TAP in C MUC-LIS-GRU mit Ankuft GRU um 18:00 gebucht. Am vorabend des Abflugs wurde klar, dass sich der Zubringer MUC-LIS verspäten würde und ich dadurch den Anschlussflug LIS-GRU verpassen würde. Daher bei TAP angerufen damit die mich auf LH MUC-FRA-GRU (auch in C) umbuchen. Ankunft in GRU +1 04:55. (Also mehr als 6 Stunden später).
Meine Frage: würdet ihr nach einer Entschädigung (600 Euronen) nach EU-Verordung verlangen? (Schliesslich musste ja TAP schon sehr viel für den LH-Flug zahlen und ich konnte mit LH in C fliegen, was sich nach einer Entschädigung anfühlt...)
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Trotz subjektiver Entschädigung bleibt die objektive Verspätung.

Hätte es denn eine schnellere Verbindung als Ersatz gegeben? Denn wenn TP deinem Wunsch nach einer bestimmten Verbindung nachgekommen ist wäre ich mir dann mit dem Anspruch auf Entschädigung nicht mehr so sicher.
 
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Reaktionen: AtomicLUX

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.840
3.453
Ich würde mich freuen und es gut sein lassen - zumal du den Grund der Verspätung des Zubringers nicht genannt hast, und hierin unter Umständen sowieso eine Entschädigung ausgeschlossen sein kann.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Ich würde mich freuen und es gut sein lassen - zumal du den Grund der Verspätung des Zubringers nicht genannt hast, und hierin unter Umständen sowieso eine Entschädigung ausgeschlossen sein kann.

Warum genau soll er sich "freuen" und auf sein gesetzliches Recht auf Entschädigung verzichten?

Sehe jetzt keine Argumente für deinen Vorschlag...
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.840
3.453
Warum genau soll er sich "freuen" und auf sein gesetzliches Recht auf Entschädigung verzichten?

Sehe jetzt keine Argumente für deinen Vorschlag...

Weil er ein deutlich bessere Leistung erhalten hat.
Ob es hier ein Recht auf Entscheidung gibt, ist ohne den Grund der Verspätung zu kennen, nicht klar.
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Hallo zusammen,Hatte bei TAP in C MUC-LIS-GRU mit Ankuft GRU um 18:00 gebucht. Am vorabend des Abflugs wurde klar, dass sich der Zubringer MUC-LIS verspäten würde und ich dadurch den Anschlussflug LIS-GRU verpassen würde. Daher bei TAP angerufen damit die mich auf LH MUC-FRA-GRU (auch in C) umbuchen. Ankunft in GRU +1 04:55. (Also mehr als 6 Stunden später).
Meine Frage: würdet ihr nach einer Entschädigung (600 Euronen) nach EU-Verordung verlangen? (Schliesslich musste ja TAP schon sehr viel für den LH-Flug zahlen und ich konnte mit LH in C fliegen, was sich nach einer Entschädigung anfühlt...)


Wie wäre die Verspätung gewesen, wenn Du nicht aktiv geworden wärst? Also die Flüge so absolviert hättest wie ursprünglich gebucht?
Was waren die Gründe für die Zubringerverspätung?

Ehrlich gesagt würde ich das am Vorabend wahrscheinlich nicht mal mitbekommen, daß morgen ein Flug verspätet sein wird.
Oder wurdest Du darüber benachrichtigt?

Insofern hätte ich wahrscheinlich doof dagestanden und wäre weit mehr als die 6 Stunden dann wohl mit TAP irgendwann angekommen. :eek:



Aber aus dem Bauchgefühl also erstmal: Nein, ich wäre würde nichts nachfordern,
denn durch den aktiven Anruf hast Du meines Erachtens die neue Route mit Zeitverzögerung "abgesegnet".

Zumal das Produkt ja doch eine andere Liga ist und daher ein (erheblicher) Mehrwert.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
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VIE
Weil er ein deutlich bessere Leistung erhalten hat.
Ob es hier ein Recht auf Entscheidung gibt, ist ohne den Grund der Verspätung zu kennen, nicht klar.

Wenn der Grund der Verspätung zB höhere Gewalt gewesen wäre, hätte man ihn wohl eher auch nicht auf LH umgebucht. Aber wie ich bereits schrieb, kann durch die Umbuchung das Recht auf Entschädigung auch flöten gegangen sein. Falls es aber ohnehin keine schnellere Verbindung gab und die Ursache eine Entschädigung begründet sollte der TE diese auch einfordern. Der Mehrwert durch LH ist bei einer saftigen Verspätung auch relativiert.
 

CMCMCMCM

Aktives Mitglied
22.05.2016
135
0
Von TAP am Vorabend keine Nachricht bekommen, sondern eine Mitteilung von Checkmytrip. Unter normalen Umständen hätte ich es erst am Flughafen MUC mitbekommen, dass ich es nicht nach GRU schaffe. Wäre ich mit TAP geflogen, wäre ich etwas später als +1 04:55 angekommen. LH war die frühst mögliche Verbindung.
Ich gehe davon aus, dass ich Anspruch auf Entschädigung habe (keine höhre Gewalt). Wollte aber wissen wie Ihr damit umgeht, und ich sehe, dass die Meinungen zweigeteilt sind...
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.756
1.376
Will keine Handlungsanweisung geben, aber zwei Punkte: 1.) TAP zahlt LH nicht den "Listenpreis" für einen C-Flug. 2.) Wer weiß was sich TAP woanders an Kompensation gespart hat, wenn durch die Umbuchung auf dem Flug MUC-LIS bzw. LIS-GRU noch jemand mitgekommen ist, der sonst umgebucht oder stehengelassen hätte werden müssen.

Ich persönlich würde hier etwas nachfordern, wenn ich zB eine Nacht in einem 5*-Schuppen de facto umsonst gezahlt habe und mir dadurch ein Schaden entstanden wäre. Wenn es eh "wurscht" war, wann ich in GIG ankomme, würde ich es wohl bleiben lassen. Zumal es bei Umbuchung ja auch satt Meilen in BK C geben sollte.
 

rcs

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06.03.2009
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4.717
München
Wenn ist den Eingangsbeitrag richtig verstehe wurde hier auf die Wunschverbindung umgebucht und nicht zwingend auf die Verbindung mit einer ähnlichen Ankunftszeit. LH hat halt nur den Nachtflug...

Einen Tagflug mit ziemlich ähnlicher Reisezeit haben neben TAP aber noch Air France via CDG als auch KLM via AMS. Ist die Frage, ob das überhaupt genauer beleuchtet wurde, oder ob der Threadersteller direkt nur nach LH gefragt hat (und dies dann auch bekommen hat). Davon würde ich auch das Thema Kompensation abhängig machen...
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.620
1.246
selbst wenn sie zusteht, war ja hier die Frage "würdet ihr nach einer Entschädigung (600 Euronen) nach EU-Verordung verlangen?"

Das würde ich heute nicht verlangen, denn ich halte das für eine faire Lösung. Kommen sie mir auf dem Rückweg krumm, oder beim nächsten mal Stur und unflexibel, dann würde ich das vielleicht wieder auspacken.