X3: TUI Fly gebuchter Flug nicht mehr im Flugplan

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AlexDo

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02.03.2019
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Hallo zusammen! Der von mir gebuchter Flug X3 - 4102 am 05.07.2020 von Köln nach Heraklion ist nicht mehr im Flugplan von TUI Fly zu finden. Ich habe bis jetzt noch keine Mail von TUI Fly über Stornierung erhalten. Die Service-Hotline funktioniert zur Zeit nicht, also habe ich eine Anfrage per Mail gemacht. Auf eine schnelle Antwort zähle ich nicht. Was würdet Ihr mir raten? Ich würde gerne einen anderen Flug buchen, traue mich ohne Stornierung seitens TUI Fly nicht.
 

_AndyAndy_

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07.07.2010
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Im Unterforum Reiselust & Reisefrust ist man mit solchen Anliegen richtig.

Hallo zusammen! Der von mir gebuchter Flug X3 - 4102 am 05.07.2020 von Köln nach Heraklion ist nicht mehr im Flugplan von TUI Fly zu finden. Ich habe bis jetzt noch keine Mail von TUI Fly über Stornierung erhalten. Die Service-Hotline funktioniert zur Zeit nicht, also habe ich eine Anfrage per Mail gemacht. Auf eine schnelle Antwort zähle ich nicht. Was würdet Ihr mir raten? Ich würde gerne einen anderen Flug buchen, traue mich ohne Stornierung seitens TUI Fly nicht.

Willkommen im Club. Das Spiel spielen auch andere Airlines. Annulliert wird auf den letzten Drücker, um möglichst viele Betroffene zu Umbuchungen mit Zahlung der Preisdifferenz zu bewegen.

Wenn Du fliegen willst, bleibt nur die Annullierung abzuwarten, und diese wird spätestens 2 Wochen vor dem Reisedatum kommen (sonst schuldet die Airline noch die Kompensation nach EU-VO 261/2004 Art. 7), und wenn die Airline keinen Ersatzflug anbietet, selber buchen und die Kosten einreichen. Dann ist es nämlich egal, wieviel der Flug neu kostet - bei vergleichbaren Reisebedingungen ist die Airline nach VO261 Art. 8 in der Pflicht.

https://europa.eu/youreurope/citize...air/index_en.htm#reimbursement-cancellation-1

If the airline does not offer you the choice between reimbursement and re-routing but decides unilaterally to reimburse your original ticket, you are entitled to an additional reimbursement of the price difference with the new ticket (under comparable transport conditions).
 
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AlexDo

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02.03.2019
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Inzwischen ist der Flug nicht mehr im Flugplan des Flughafens zu finden. Deswegen bin ich mir nun sicher, dass der Flug storniert wird. Kann ich dann das Angebot der Fluggesellschaft ablehnen und Geld auszahlen lassen? Dann könnte ich jetzt schon einen Ersatzflug buchen.
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Kann ich dann das Angebot der Fluggesellschaft ablehnen und Geld auszahlen lassen? Dann könnte ich jetzt schon einen Ersatzflug buchen.

Vorab: Ich gehe davon aus, daß es sich um einen einzeln gebuchten Flug und nicht um eine Pauschalreise handelt.

Natürlich kannst Du heute schon etwas anderes auf Dein eigenes Risiko buchen.

Eine Rückerstattung kannst Du aber erst dann fordern, wenn die Airline den Flug von sich aus storniert hat. Vorher wäre das ein "Storno auf Kundenwunsch" mit den entsprechenden Bedingungen.

Aus der Erfahrung der letzten Wochen/Monate mit nahezu allen Airlines mus man aber sagen, daß Du Dich besser darauf einrichten solltest, daß eine Rückzahlung sehr lang (Wochen oder gar Monate) dauern kann. Ist gegen das gesetz, trotzdem machen es die Airlines so.
 
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_AndyAndy_

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07.07.2010
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Inzwischen ist der Flug nicht mehr im Flugplan des Flughafens zu finden. Deswegen bin ich mir nun sicher, dass der Flug storniert wird. Kann ich dann das Angebot der Fluggesellschaft ablehnen und Geld auszahlen lassen? Dann könnte ich jetzt schon einen Ersatzflug buchen.

Das Recht auf Erstattung steht Dir gemäß Art. 8 VO261 nach offizieller Annullierung zu. Allerdings wird der Beförderungsvertrag dadurch aufgelöst und etwaige Mehrkosten des Ersatzfluges wird die Airline nicht erstatten. Der Zug lohnt sich also nur, wenn der Ersatzflug günstiger ist als der ursprünglich gebuchte.
 

_AndyAndy_

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07.07.2010
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Vorab: Ich gehe davon aus, daß es sich um einen einzeln gebuchten Flug und nicht um eine Pauschalreise handelt.

Natürlich kannst Du heute schon etwas anderes auf Dein eigenes Risiko buchen.

Eine Rückerstattung kannst Du aber erst dann fordern, wenn die Airline den Flug von sich aus storniert hat. Vorher wäre das ein "Storno auf Kundenwunsch" mit den entsprechenden Bedingungen.

Aus der Erfahrung der letzten Wochen/Monate mit nahezu allen Airlines mus man aber sagen, daß Du Dich besser darauf einrichten solltest, daß eine Rückzahlung sehr lang (Wochen oder gar Monate) dauern kann. Ist gegen das gesetz, trotzdem machen es die Airlines so.

Er will aber keine Erstattung, sondern fliegen. Da ist es schlauer, sich die Mehrkosten des Ersatzfluges erstatten zu lassen.
 

skymiler

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06.02.2016
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X3 - 4102 am 05.07.2020 von Köln nach Heraklion ist nicht mehr im Flugplan von TUI Fly zu finden.


TUIfly nimmt den Flugbetrieb in Köln erst ab dem 9.7. wieder auf. Das ist der aktuelle Stand seit knapp 2 Wochen. Auf eine Mitteilung dazu, wirst du im schlechstesten Fall bis 15 Tage vor Abflug warten müssen.
 

_AndyAndy_

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TUIfly nimmt den Flugbetrieb in Köln erst ab dem 9.7. wieder auf. Das ist der aktuelle Stand seit knapp 2 Wochen. Auf eine Mitteilung dazu, wirst du im schlechstesten Fall bis 15 Tage vor Abflug warten müssen.

Ja genau das ist die aktuelle Strategie vieler Airlines. Offizielle Annullierung auf den letzten Drücker (spätestens aber 14 Tage vor Abflug, sonst hat der Pax das Recht auf Kompensation bei einer Destination wie Griechenland) in der Hofffnung, dass zu dem Zeitpunkt aller Ersatzflüge ausgebucht sind und dem Pax nichts übrig bleibt, als die Erstattung hinzunehmen. Insofern kann ich den TO schon verstehen. Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation (andere Airline, andere Destination) und da ich auch fliegen will, bereite ich mich darauf vor, entweder quer durch das Land mit der Bahn zum Flughafen anzureisen, wo noch ein Nonstop-Flug raus geht oder eine Umsteigeverbindung zu buchen. Die dabei entstehenden Kosten sind dann aber nicht mein Problem.
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Er will aber keine Erstattung, sondern fliegen. Da ist es schlauer, sich die Mehrkosten des Ersatzfluges erstatten zu lassen.

Ich habe auf seine Frage geantwortet. Diese war "kann ich mir das Geld erstatten lassen statt Gutschein und einen neuen Flug selbst buchen". Das Thema "Ersatzbeförderung organisiert durch die Airline" wäre natürlich richtig - war aber nicht seine Frage.
 

AlexDo

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02.03.2019
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TUIfly nimmt den Flugbetrieb in Köln erst ab dem 9.7. wieder auf. Das ist der aktuelle Stand seit knapp 2 Wochen. Auf eine Mitteilung dazu, wirst du im schlechstesten Fall bis 15 Tage vor Abflug warten müssen.

Wo finde ich die offizielle Info, dass der Betriebe erst am 9.7 aufgenommen wird?
 

AlexDo

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02.03.2019
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Das Recht auf Erstattung steht Dir gemäß Art. 8 VO261 nach offizieller Annullierung zu. Allerdings wird der Beförderungsvertrag dadurch aufgelöst und etwaige Mehrkosten des Ersatzfluges wird die Airline nicht erstatten. Der Zug lohnt sich also nur, wenn der Ersatzflug günstiger ist als der ursprünglich gebuchte.

Ich habe einen Ersatzflug gefunden, der 200€ günstiger ist. Da ich aber noch keine Mitteilung von TUI Fly erhalten habe, dass der Flug storniert wird, traue ich mich nicht zu buchen.
 

_AndyAndy_

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07.07.2010
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Ich habe einen Ersatzflug gefunden, der 200€ günstiger ist. Da ich aber noch keine Mitteilung von TUI Fly erhalten habe, dass der Flug storniert wird, traue ich mich nicht zu buchen.

Tja, dann bleibt das Risiko, dass TUI dich auf irgendetwas umbucht statt zu annullieren und du dann doppelt gebucht hast. Wie sind die Änderungskonditionen bei den Ersatzflügen? Gibt es die Möglichkeit, sie bei Bedarf gebührenfrei auf das nächste Jahr umzubuchen?
 

AlexDo

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02.03.2019
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Tja, dann bleibt das Risiko, dass TUI dich auf irgendetwas umbucht statt zu annullieren und du dann doppelt gebucht hast. Wie sind die Änderungskonditionen bei den Ersatzflügen? Gibt es die Möglichkeit, sie bei Bedarf gebührenfrei auf das nächste Jahr umzubuchen?


Hat TUI Recht den Flug ohne mein Einverständnis umzubuchen? Darf ich die Umbuchung nicht ablehnen, weil meine Reise an den Abfluggag gebunden ist?
 

_AndyAndy_

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07.07.2010
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Hat TUI Recht den Flug ohne mein Einverständnis umzubuchen? Darf ich die Umbuchung nicht ablehnen, weil meine Reise an den Abfluggag gebunden ist?

Die Airline kann den Passagier ungefragt auf einen anderen Abflughafen oder Reisetag umzubuchen. Der Passagier kann dann ggü. der Airline erklären, dass es aus seiner Sicht keine vergleichbaren Reisebedingungen sind, deshalb vom Vertrag zurücktreten und sich den Reisepreis erstatten lassen. Soweit die Theorie; da die Airlines derzeit jedoch alles tun, um kein Cash auszuschütten, kann es zur Friß-oder-stirb-Situation kommen, d.h. die Airline würde meinen, es wäre dem Passagier zumutbar, statt ab DUS ab CGN, FRA, PAD, FMO, HAJ, younameit zu fliegen, zumal die Anfahrtkosten von der Airline übernommen werden. Und was zumutbar ist und was nicht, wäre innerhalb von 2 Wochen vor dem Reisetermin nicht zu klären.