X3: TUIfly - warum nicht innerdeutsch (und innereurop. Städte)?

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DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
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TUIfly müsste doch aktuell die Hälfte der an AB verleasten Maschinen samt dazugehörigem Personal auf dem Hof stehen haben, oder? Warum füllt die TUIfly denn nicht die noch mindestens zwei Monate lang andauernde Lücke auf weggefallenen AB-Strecken? Wäre doch sicher besser für TUIfly, diese Maschinen in der Luft zu haben (auch wenn teilweise sicher nur suboptimale Slots verfügbar wären) - und die potentiellen Passagiere würde es auch freuen.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Mal ganz unabhängig von den Slots wird hier wohl der Vermarktungs- und Betriebsaufwand unterschätzt, so eine Strecke neu einzuführen.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.134
5.277
MUC/INN
Der Insolvenzverwalter hat keine Slots.

Oh nein, entschuldige bitte diese naive vereinfachende Ausdrucksweise.
Die Slots sind natürlich gem. § 35 Abs.1 InsO als Vermögenswerte der Air Berlin PLC & Co KG Bestandteil der Insolvenzmasse, die vom Insolvenzverwalter kraft Amtes im eigenen Namen (nach der herrschenden Amtstheorie) verwaltet wird und über die dieser im Rahmen seiner Rechte und Pflichten verfügt.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Oh nein, entschuldige bitte diese naive vereinfachende Ausdrucksweise.
Die Slots sind natürlich gem. § 35 Abs.1 InsO als Vermögenswerte der Air Berlin PLC & Co KG Bestandteil der Insolvenzmasse, die vom Insolvenzverwalter kraft Amtes im eigenen Namen (nach der herrschenden Amtstheorie) verwaltet wird und über die dieser im Rahmen seiner Rechte und Pflichten verfügt.

Die Slots stellen, obwohl sie als Vermögenswert bilanziert wurden, keinen durch AB und dessen Insolvenzverwalter verwertbaren, eigenständigen Vermögensteil dar. Das gilt zumindest für die Slots in Deutschland. Zuständig für die Slotzuteilung von Start-/Landezeiten ist in Deutschland ist der „Flughafenplankoordinator". Der Flughafenkoordinator untersteht dem Bundesverkehrsministerium. Slots in Deutschland werden gemäß § 27 LuftVG vergeben. In Europa ist das über die EU-Verordnung (EWG) Nr. 95/93 geregelt.
 
A

Anonym38428

Guest
Die Ausgangsfrage ist recht einfach zu beantworten - man möchte mit der LH Group auch künftig im Geschäft bleiben und wird entsprechend Dinge unterlassen, die zu einer gegenteiligen Geschäftsentwicklung führen würden.