AB: Überbuchte Air Berlin - Entschädigung und dann doch nicht

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buddes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
1.247
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Allgäu
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Starkes Stück,

meine Tochter kommt heute aus AGP zurück, mit Umsteigen in Zürich. (Ziel DUS)
Dort bat man Ihr, sowie Ihrer Freundin einen 130 Euro Fluggutschein an, wenn Sie eine spätere Maschine nehmen würden, da ihr Flieger überbucht sei.

Die beiden nahmen das Angebot an. Als Sie dann den Fluggutschein abholen wollten, sagte man Ihnen, daß Sie dieses doch nicht bekommen könnten, da der Flug ja von Robinson (hat dort gearbeitet) gebucht worden sei. Aber Sie erhielten einen 5 Franken Gutschein. (Dafür bekommt man in Zürich noch nicht mal ein Wasser)

Auf den Flug zurückbuchen konnte man Sie natürlich nicht.
Ich glaube ich wäre im Dreieck gesprungen und hätte mit Secruity Personal abgeführt werden müssen :)

Frage an Euch, wie kommen wir jetzt dennoch an den versprochenen Gutschein und was hat das mit dem Ticket Aussteller zu tun?

Gruß
Sascha
 
K

kraven

Guest
Wenn sie bei Robinson gearbeitet hat, war es eventuell ein AD-Ticket? Die sind von jeglichen finanziellen Kompensationen ausgenommen, das müsste sie ja dann eigentlich wissen.
 

buddes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
1.247
725
Allgäu
Das kann ich dir nicht sagen... Werde es aber prüfen. Aber wahrscheinlich war es dann so.
Ob sich damit widerum eine 19jährige auskennt, die gerade 2 mal im Jahr fliegt, glaube ich eher nicht. Hier wurde woanders ein Fehler gemacht. Evtl. auch absichtlich? Keine Ahnung.
Gibt es ab AD Tix eine höhere Gepäckfreigrenze?

Sascha
 
K

kraven

Guest
Passend zu Gott gefunden:

nvkM9.png
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.117
Ob sich damit widerum eine 19jährige auskennt, die gerade 2 mal im Jahr fliegt, glaube ich eher nicht. Hier wurde woanders ein Fehler gemacht. Evtl. auch absichtlich? Keine Ahnung.

Das Alter ist unerheblich, es zählt die Eigenschaft des Tickets. Im Zweifel wird sie etwas unterschrieben haben bzgl. Reiserichtlinien für verbilligte Tickets oder entsprechende Bedingungen sind Bestandteil des Arbeitsvertrages.

Die Aussage, daß woanders ein Fehler gemacht worden sei, erschließt sich nicht.
 

michel_robot

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
307
0
Shanghai/ SHA
Na ja, wenn eine Entschädigung angeboten wird sollte die Person doch vorher schon mal nachgesehen haben was die beiden fuern Ticket hatten, oder liege ich hier falsch?

Könnte ja auch sein keinen gefunden und dann wird doch die Entschädigung fuern Ticket bezahlt was dies normal nicht bekommt.
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.992
47
ist es eigentlich nicht ganz egal welches Ticket?
wurde nicht ein neuer Vertrag zwischen AB und der Klientin eingegangen?
späterer Flug für 130 Euro?
 

maniac669

Erfahrenes Mitglied
19.03.2010
744
7
Sag zu nem englänger oder ami: for fucking sake und der denkt sich: der idiot kann kein englisch...
defintiv for fuck sake.
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.449
153
AMS/RTM
Ohne Info, ob's ein AD-Ticket war oder nicht, bringt das hier nicht viel. Wenn dem so war liegt der Fehler wohl kaum wo anders, sondern wird sicher auch so beim Ticket vermerkt gewesen sein.
Aber was hat das mit dem Alter zu tun? Wer "Erwachsen" genug ist, um zu fliegen, dem kann man auch zutrauen, sich zu informieren...