Umbuchung im Economy Lite Tarif

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pzl64

Reguläres Mitglied
01.01.2014
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Hallo,
Ich habe zwei Tickets im Economy Lite Tarif.

Ich überlege, ob ich eine Reiserücktritt Versicherung abschließe.

Der Tarif ist aber einmal umbuchbar, was passiert, wenn ich am Vortag erkranke, rufe ich dann bei der Hotline an und buche einen neuen Termin?
Wenn ich den aber noch gar nicht kenne, kann man das Ticket erstmal so stornieren und zu einem späteren Zeitpunkt den Termin einzubuchen?
Oder wie läuft das ganze?

Vielen Dank.
 

TommyK

Aktives Mitglied
25.05.2019
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Meines Wissens basiert die Möglichkeit der Umbuchung, speziell in den Light Tarifen, derzeit auf den Kulanzregelungen der Airline.

Wenn ich die Regelungen korrekt deute, gilt die Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung für alle bis zum 31. Juli 2022 ausgestellten Tickets.
Du kannst bis zum 31. Juli 2022 unbegrenzt Änderungen an Deiner Buchung vornehmen und nach dem 31. Juli 2022 eine zusätzliche Änderung vornehmen.
Auf Gebühren für die Umbuchung wird verzichtet, sofern die Buchung die speziellen Anforderungen erfüllt. Es muss lediglich die Preisdifferenz zwischen dem alten und neuen Flugpreis bezahlt werden.

Jede Umbuchung muss vor Ihrem ursprünglichen Reisedatum oder innerhalb eines Jahres nach dem Ausstellungsdatum deines Tickets erfolgen, je nachdem, was früher ist. Wenn dein Ticket zum Beispiel am 15. Juni 2021 ausgestellt wurde, muss die Änderungen vor dem 15. Juni 2022 erfolgen.

Das Angebot gilt für Umbuchungen und Änderungen der Flugroute, die mindestens 2 Stunden vor dem Abflug vorgenommen werden.

Im Falle einer Flugstornierung, internationalen Grenzschließungen oder wenn du positiv auf Covid-19 getestet wurdest und nicht reisen kannst, kann eine Erstattung des nicht genutzten Teils des Tickets beantragen werden. Eine Rückerstattungsanfrage kannst du auf der Website von SA einreichen.

Stornierungen unterliegen den Bedingungen des Tickets. Normalerweise sind die Light Tarife nicht stornierbar… hier wird es jedoch interessant: Die Stornogebühren werden unter folgenden Bedingungen erlassen:
- Stornierung des Fluges durch die Airline
- Geänderte Reisepläne, die sich aufgrund Covid-19 aus internationalen Grenzschließungen ergeben
- Nichtbeförderung auf dem gebuchten Flug aufgrund eines positiven Covid-19-Tests

Um zusammenfassend auf deine Frage zu antworten:
Ich persönlich halte es immer für klug, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Die greift in letzter Konsequenz auch in anderen Krankheitsfällen, die nicht zwingend COVID betreffen.

I.d.S. Wenn einer der drei oben genannten Punkte zutrifft, kannst du das Ticket bis zwei Stunden vor Abflug kostenlos stornieren. Stornierungen müssen einen Bezug zur Pandemie haben. Also entweder erkrankst du an COVID und kannst nicht reisen oder das Land in das du reist, verweigert aus politischer, pandemiebedingter Sicht die Einreise.
Bei einer Umbuchung aus einem anderen Grund, musst du dir jedoch schon über neue Reisedaten im Klaren sein. Hier muss der Grund nicht zwingend auf COVID beruhen. Für eine Umbuchung zahlst du keine Gebühren, jedoch die Tarifdifferenz zum neu gebuchten Tarif, sofern dieser teurer ist als dein ursprünglich gebuchter.

Hoffen wir, dass du von der Kulanzregelung nicht Gebrauch machen musst :)
Schönen Urlaub und einen guten Flug!
 
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pzl64

Reguläres Mitglied
01.01.2014
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Danke, dann werde ich mich mal nach einer Rücktrittversicherung umschauen...