Bin auf Basic Tarif gebucht, deswegen wäre mir mit LH lieber um als SEN auch in die Lounge zu können.
Soviel zum Thema "unter vergleichbaren Bedingungen". Würde mich nicht wundern, wenn individuelle Gerichte da EW Recht geben wenn du auf eigene Faust buchst und Erstattung verlangst...
Zu EW Basic hat LH kein Äquivalent.
Wenn der LH Flug früher ist als der EW Flug, ist es sicher "Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt", sonst würde ich die Finger davon lassen.
oder muss man sich im Rahmen des EW Flugplans etwas suchen?
Generell muss man gar nichts. "Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten" (Artikel 8 ist die Ersatzbeförderung).
EW ist in der Pflicht etwas zu suchen und dir anzubieten, du musst nur wählen oder ggfs. wünschen.
Umbuchen von DUS auf CGN als Zielort bedeutet darüberhinaus
Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.
Gehen wir mal davon aus, das gilt als "mehrere Flughäfen in einer Region", sonst könntest du es prinzipiell ablehnen auf ein anderes Ziel umgebucht zu werden.