Umgang mit Downgrade - Delta Airlines Z auf Y - letztes Leg

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HellRaiza83

Neues Mitglied
17.12.2022
4
3
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Hallo,

ich bin neu hier weil ich irgendwie mit meinem Latein am Ende bin.
Bis letzte Woche war ich 3 Wochen in Orlando. Geflogen von STR-AMS-MCO und zurück. Meine Frau und ich auf einer Buchung, direkt bei Delta gebucht. Flugklasse Z.
Bereits einige Wochen vor Abflug erhielt ich eine Email, das das letzte Leg der Rückreise AMS-STR von einem Partner erbracht würde und dort Business nicht gehen würde und ich somit auf einem ECO Flug umgebucht wurde. Für mich ist Business fliegen nicht normal, war ein besonderer Anlass aber ich dachte mir im letzten Leg ist das kein Weltuntergang, natürlich wollte ich die Flugpreisdifferenz erstattet bekommen und rief bei Delta vor Abflug an. Hinweis hier, LEG muss abgeschlossen sein bevor man Erstattungsansprüche einreichen kann? Wait what? Ihr bucht mich um und ich muss warten bis der Flug angetreten wurde? Okay. Jetzt weiß ich warum.
Flug angetreten, am Sonntag letzter Woche direkt versucht einen Antrag einzureichen. Dieser läuft über KLM / Air France. Bis heute kann ich das Ticket nicht mal aufrufen. Es kam zwar die Ticketnummer bis heute aber keinerlei Status abrufbar. Anruf bei der Hotline, die können mir auch nicht helfen, weil die Reise mit dem Buchungscode nicht abrufbar ist.

Hat jemand von euch Erfahrungen wie man solche Probleme mit Delta klärt? Wollen die keine Klärung?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

LG
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.516
529
Hm, etwas wirr. Mit welchen Flugzeugtyp wurde der letzte Flug durchgeführt? Embraer175? Auch die haben Bussiness.... War denn bei eurem Flug vorne alles voll?
Beim Buchungscode gib es zwei verschiedene, der von Delta ( da dort gebucht ) und der von KLM ( durchführende Airline ). Auf der KLM Webseite sollte man durch eingeben der Ticketnummern den KLM Buchungscode herausfinden können. Eigentlich ist Delta zuständig die werden aber in Europa von KLM/AF vertreten, eventuell hilft ein Anruf bei Delta in den USA.
 

denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.412
6.634
SNA
Wurde hier schon mal thematisiert.
 

HellRaiza83

Neues Mitglied
17.12.2022
4
3
Hm, etwas wirr. Mit welchen Flugzeugtyp wurde der letzte Flug durchgeführt? Embraer175? Auch die haben Bussiness.... War denn bei eurem Flug vorne alles voll?
Beim Buchungscode gib es zwei verschiedene, der von Delta ( da dort gebucht ) und der von KLM ( durchführende Airline ). Auf der KLM Webseite sollte man durch eingeben der Ticketnummern den KLM Buchungscode herausfinden können. Eigentlich ist Delta zuständig die werden aber in Europa von KLM/AF vertreten, eventuell hilft ein Anruf bei Delta in den USA.
KLM hat das letzte Stück an die Germania weitergegeben, Charter Maschine.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
KLM hat das letzte Stück an die Germania weitergegeben, Charter Maschine.
Genau hier liegt das Problem, es gibt eben keine Eco mehr für diesen Flug, da wird auch Delta wenig machen können.

Ich habe das selbe Problem für meinen Flug am 22.12. auf dem Teil AMS-STR, da hat KLM einen Voucher von 125 Euro angeboten den habe ich angenommen und mir den Sitz in der ersten Reihe geschnappt.

Das sollte bei Delta/KLM auch funktionieren, sonst besteht natürlich der Anspruch nach der EU VO gegen KLM wegen der Herabstufung.
Das wären 30% des Preises für den Streckenteil AMS-STR.

Wenn gewollt wäre vielleicht eine Umbuchung auf eine Verbindung via CDG mit dem letzten Teil mit AF nach STR das dürfte auch kein Problem sein.
Alternativ könnte auch der Delta Flug nach STR von ATL aus eine Idee sein wenn es zeitlich passt.
Delta ist beim Umbuchen recht unkompliziert wenn es bei DL/KL/AF bleibt und noch Plätze vorhanden sind.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Das wären 30% des Preises für den Streckenteil AMS-STR.
Das sollten eher 75% sein. Umbuchung auf eine andere Airline die mit einer C fliegt ist auch eine Option. Im Notfall selber buchen.

Ich würde in dem konkreten Fall aber kaum Energie in die Sache legen, 125€ Voucher wäre für mich ausreichend.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
Das sollten eher 75% sein.
Die EU Verordnung 261/2004 sieht das anders, wenn du einen Blick in Artikel 10 Abs. 2a wirfst:

(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder

Ich fand das 150 Euro Voucher (also für mich de facto Cash das ich bei der nächsten Buhcung spare) auch eine solide Lösung, normal bedeutet der Mehrwert in der KLM C auf der Strecke das kleine Essen und mehr Getränke.
Bei den normalen E175/E190ern sind die Sitze ja genau gleich.

Für die Langstrecke sind es aber natürlich 75% und der Mittelstrecke 50%.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Die EU Verordnung 261/2004 sieht das anders, wenn du einen Blick in Artikel 10 Abs. 2a wirfst:

(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder

Ich fand das 150 Euro Voucher (also für mich de facto Cash das ich bei der nächsten Buhcung spare) auch eine solide Lösung, normal bedeutet der Mehrwert in der KLM C auf der Strecke das kleine Essen und mehr Getränke.
Bei den normalen E175/E190ern sind die Sitze ja genau gleich.

Für die Langstrecke sind es aber natürlich 75% und der Mittelstrecke 50%.
Sorry aber die 30% machen gar keinen Sinn.

Nimm (2) c)
ei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.

Du bist da im vorrauseilendem Gehorsam unterwegs, der gebuchte Flug ist STR - XXX - MCO und das müsste als Einheit betrachtet werden da das Flugunternehmen zum einem die Streckenführung beliebig ändern kann ohne das dem Passagier irgendwelche Ansprüche zustehen solange die Zeiten eingehalten werden und da der Passagier auch nicht eine Teilstrecke nicht antreten darf ohne das es für ihn Konsequenzen hat.

Sollte es da anders lautende Urteile geben haben die Richter meiner Meinung nach nichts verstanden, gerade auch im Hinblick auf die Tatsache das der Preisunterschied gerade auf einer Strecke bis 1500KM meist deutlich höher als 30% von einem günstigem Y Ticket zu einem auch günstigen C Ticket sind.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.000
3.778
STR
Alternativ könnte auch der Delta Flug nach STR von ATL aus eine Idee sein wenn es zeitlich passt.
Delta ist beim Umbuchen recht unkompliziert wenn es bei DL/KL/AF bleibt und noch Plätze vorhanden sind.
DL116/117 STR-ATL gibt es doch seit über 2 Jahren (leider) nicht mehr. AFAIK soll der irgendwann Mitte 2023 wiederkommen. Hoffen wir das beste.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
DL116/117 STR-ATL gibt es doch seit über 2 Jahren (leider) nicht mehr. AFAIK soll der irgendwann Mitte 2023 wiederkommen. Hoffen wir das beste.
Die sind noch nicht zurück?

Ich habe eine Buchung von AUA dann ab ATL mit DL116 am 31.03.2023, ich ging jetzt davon aus die Verbindung wäre schon im Herbst wieder aufgenommen worden.
Dann bleibt die Option via CDG und Airfrance.
 
Zuletzt bearbeitet:

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.516
529
Sorry aber die 30% machen gar keinen Sinn.

Nimm (2) c)
ei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.

Du bist da im vorrauseilendem Gehorsam unterwegs, der gebuchte Flug ist STR - XXX - MCO und das müsste als Einheit betrachtet werden da das Flugunternehmen zum einem die Streckenführung beliebig ändern kann ohne das dem Passagier irgendwelche Ansprüche zustehen solange die Zeiten eingehalten werden und da der Passagier auch nicht eine Teilstrecke nicht antreten darf ohne das es für ihn Konsequenzen hat.

Sollte es da anders lautende Urteile geben haben die Richter meiner Meinung nach nichts verstanden, gerade auch im Hinblick auf die Tatsache das der Preisunterschied gerade auf einer Strecke bis 1500KM meist deutlich höher als 30% von einem günstigem Y Ticket zu einem auch günstigen C Ticket sind.
Hast du schön kopiert, aber die Antwort steht in deinem Zitat: bei allen NICHT unter Buchstabe a) oder b)...fallenden Flügen. Sein Flug fällt aber unter 2a. Warum sollte ihm die Airline 75% des Ticketpreises erstatten wenn der TATL flug ( und das 1. Segment ) in C geflogen wurden? Ein 150 Euro Voucher oder ähnlicher Betrag ist eigentlich schon deswegen angemessen weil der normale Upgrade Betrag für die Strecke bei 69,- Euro liegt. Zudem hat sonst eingesetzte Embraer eh keine chte C, es gibt einen Y+ Sitz mit etwas meht Beinfreiheit und die Frühstücksbox.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.516
529
Die sind noch nicht zurück?

Ich habe eine Buchung von AUA dann ab ATL mit DL116 am 31.03.2023, ich ging jetzt davon aus die Verbindung wäre schon im Herbst wieder aufgenommen worden.
Dann bleibt die Option via CDG und Airfrance.
Im Augenblick ist der Starttermin 9. Mai, erstmal nur 3 oder 4 x die Woche.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
. Sein Flug fällt aber unter 2a. Warum sollte ihm die Airline 75% des Ticketpreises erstatten wenn der TATL flug ( und das 1. Segment ) in C geflogen wurden?
Genau das bezweifel ich, siehe meine Begründung, gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung dazu?

Die Airline soll mit den Zahlungen ja "bestraft" werden, bei 30% für die Teilstrecke wird der Kunde "bestraft" da die Teilstreck in C einen deutlich höheren Aufschlag als 30% hat.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
Genau das bezweifel ich, siehe meine Begründung, gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung dazu?
Was gibt es da zu bezweifeln?
Nur auf der Strecke AMS - STR kommt es zu einer Herabstufung, also ist nur dieser Teil entscheidend.
Dazu kommt dass die EU Fluggastrechte Verordnung eben keine "Bestrafung" in irgendeiner Art und Weise sein soll, sie soll es nur den Fluggästen ermöglichen Ansprüche pauschalisiert vereinfacht geltend machen zu können.

Im übrigen ist dir vielleicht entgangen, dass Delta kein in der EU ansässige Luftfahrtunternehmen ist, dies bedeutet die Strecke MCO-AMS unterliegt gar nicht der EU VO.

Im Augenblick ist der Starttermin 9. Mai, erstmal nur 3 oder 4 x die Woche.
Dann sind deine Daten wohl veraltet mein Ticket AUA-ATL-STR ist immer noch bestätigt.
AUA-ATL findet am 30.03.2023 und ATL-STR am 31.03.2023 statt letzter ist auch so direkt bei Delta buchbar
Es sei denn es wäre ein Aprilscherz zur Ankunft:
 

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Was gibt es da zu bezweifeln?
Nur auf der Strecke AMS - STR kommt es zu einer Herabstufung, also ist nur dieser Teil entscheidend.
Dazu kommt dass die EU Fluggastrechte Verordnung eben keine "Bestrafung" in irgendeiner Art und Weise sein soll, sie soll es nur den Fluggästen ermöglichen Ansprüche pauschalisiert vereinfacht geltend machen zu können.
Natürlich sollen die Ausgleichszahlungen auch ein Hürde darstellen, nach deiner Logik ist es günstiger einem C Passagier ein Downgrade zu verpassen und ihn dann 30% vom Ticket zu bezahlen.

Die Auffassung das es sich nur um die Teilstrecke handelt hat welches Gericht bestätigt?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
Die Auffassung das es sich nur um die Teilstrecke handelt hat welches Gericht bestätigt?
Musst du recherchieren aber die EU Verordung ist da eindeutig was den Text angeht.

Mit welcher Arugmentation sollten denn nun der Satz von 30% auf 75% erhöht werden?
Business macht ja nicht nur den Sitzplatz , was ja innerhalb der EU sowieso keinen Unterschied macht, sondern auch andere Leistungen aus, daher passt das Argument die gesammte Differenz muss erstattet werden nicht so ganz.

Aber man könnte natürlich die Argumentation nach dem BGB den Auforeis zwischen C und Y für die Teilstrecke AMS-STR zu bekommen, das dürfte aber nicht so einfach gelingen.

KLM wird als ausführendes Luftfahrtunternehmen sicher nur die 30% erstatten oder eben wie bei mir ein Voucherangebot machen, am Ende werde ich am Donnerstag die Essensbox und die zusätzlichen Getränke verlieren dafür habe ich schon bereits bei der letzten Buchung 150 Euro weniger bezahlt also echtes Geld eingespart.
 

Skyeurope

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
646
182
MUC
Dann sind deine Daten wohl veraltet mein Ticket AUA-ATL-STR ist immer noch bestätigt.
AUA-ATL findet am 30.03.2023 und ATL-STR am 31.03.2023 statt letzter ist auch so direkt bei Delta buchbar
Es sei denn es wäre ein Aprilscherz zur Ankunft:

Die Wiederaufnahme ist derzeit für den 26.03. ex ATL mit vier wöchentlichen Flügen geplant.
 

HellRaiza83

Neues Mitglied
17.12.2022
4
3
Ich lese hier viel, bringt aber alles nichts wenn die Airline sich querstellt bzw. tot stellt.
Über die Hotline komme ich an keine Hilfe mehr ran. Unter meinem Bestätigungscode lies sich meine Buchung heute (wahrscheinlich weil schon 1 Woche abgeflogen) nicht mehr finden.
Mir geht es ganz ehrlich nur um die Differenz des letzten legs, weil "verschenken" will ich auf meine Kosten nichts, dazu war das Delta/KLM Erlebnis jetzt nicht außerordentlich toll.
Also wie mache ich das jetzt am klügsten?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.136
2.495
Also wie mache ich das jetzt am klügsten?
Schon mal das Kontaktformular von KLM auf der Website für die EU 261/2004 Claims versucht?
Normal klappt das ganz gut und nach etwa 3 Wochen kommt die Antwort.

Ansonsten vielleicht SM-Team von KLM anschreiben, ich habe per Facebook schon Dinge gelöst bekommen die sonst unmöglich waren.

Ansonsten natürlich der klassiche Weg schriftlich an
KLM Royal Dutch Airlines Direktion für Deutschland
Zeil 5
60313 Frankfurt am Main

Schicken und eben nach EU VO die 30% des Ticketspreis (für den Teil der Strecke AMS-STR) fordern.

Hotline ist für solche Sachen sowieso die falsche Stelle da hätte man es nur mit Umbuchen probieren können.
 

HellRaiza83

Neues Mitglied
17.12.2022
4
3
Nur zur Info Delta hat kommentarlos 30% des Gesamtticketpreises erstattet, kein Anteile der Teilstrecke oder ähnliches.
Ich habe nicht explizit danach gefragt, Erstattung kam über das US Büro nicht über KLM Air France, da habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.488
436
Die haben Dir 30% des gesamten Ticketpreises, round trip, für einen kurzen Hüpfer in Eco erstattet (also irgendwas im Bereich von 450-750€ pro Person)? Cooler Deal, gut gelaufen für Dich!
 
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Reaktionen: Münsterländer