Unseriöses Angebot zum bezahlten Loungezugang?

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franky77

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
277
1
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Wenn man links auf "Flugupgrade" klickt gibt es noch weitere "Leckerlies":

Wie Sie mit einem Economy Ticket Business fliegen

Wenn man dem Link folgt landet man auf flug-upgrade.com - da gibt es dann einen Guide, wie
man ein Upgrade bekommt für schmale 43 Euro zum Download ...

Interessant dort die Selbstbeschreibung im Impressum:

Wer steckt hinter Flug-Upgrade.com?

Matthias Reuman de Autor des Flug Upgrade Guides hat 10 Jahre Lang bei einer bekannten Britischen Flugline gearbeitet. Schlussendlich wurde er wegen Stellenabbaus gekündigt. Dann hat er sein Wissen über Upgrades in diesem Buch veröffentlicht
 
A

ABgold

Guest
So, mail ist raus. (standardmail) Habe kurz mit Anwalt telefoniert. Frist ist der 05.10.2010. Wenn bis dahin kein Impressum eingebunden ist, gibts ein bisschen auf den Sack :) Laut Anwalt kann das sehr teuer für ihn werden.


Du bist ja ein Held. Und was soll das bringen? Eine Abmahnung kannst Du nur schicken bei berechtigtem Interesse. Also zB wenn Du ein Wettbewerber bist. Du bietest also auch unseriöse Anleitungen für Loungezugang an? Ansonsten geht deine Mail dahin wo sie hingeört - in den Papierkorb. Auch wenn der Typ unbestritten ein A....h ist
 
B

Bond

Guest
Sieht doch sehr unseriös aus ohne Impressum, ist wohl reine Abzocke. Frage mich, ob es Leute gibt die darauf reinfallen und dem glauben. Könnte sein, dass der nach dem Motto arbeitet: Jeden morgen wacht ein Dummer auf, der das kauft.
Hoffentlich glauben dem nicht viele Leute und ärgern sich, dass das Geld weg ist für Null Leistung.
 
F

feb

Guest
Wilkommen in Deutschland... jeder hat ein Hobby, warum nicht Leute abmahnen lassen!? :rolleyes:

Dein Kommentar in Ehren und auch der Beifall der Mitforisten.... Seid Ihr mithin der Meinung, solche zwielichtigen Gestalten sollen unbehelligt ihr Unwesen treiben?

BTW: Es gibt nicht nur Abmahnungen als Geldschneiderei, sondern mehr als berechtigte Abmahnungen. Ich möchte wissen, was Ihr unternehmt, wenn eine zwielichtige Gestalt z.B. Euren Namen/ Firmennamen missbraucht...richtig, Ihr kontaktiert Euren Anwalt und der sagt Euch, dass eine Abmahnung mit geldstrafenbewehrter Unterlassungserklärung das gebotene Mittel ist. Wo liegt Euer Problem konkret?
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
184
Abmahnkosten sind jetzt eh gedeckelt. Das Abmahngeschäft macht einfach kein Spaß mehr :(
 

Star Alliance

Erfahrenes Mitglied
27.11.2011
392
23
MUC
wer auf so ein Quatsch reinfällt bzw. gleich nachdem ersten Klick kommentarlos auf eine Seite geleitet wird, wo etwas zu bezahlen ist, sollte doch wohl merken, daß da etwas faul ist, oder?