Unterliegt airNZ RTW EU-Recht?

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Sun

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Hallo zusammen,

wenn ich mit einem Air NewZealand "RTW" (gebucht in der EU, sowie Start/Ziel in EU) unterwegs bin, greifen dann die Schadenersatzansprueche analog zu EU-Airlines? Bzw. gilt es generell oder nur auf dem ersten/letzten Leg von nach EU?

Besten Dank,

Sun
 

rcs

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Falls Du die EU-Passagierrechte meinst: nachdem Air New Zealand keine EU-Fluggesellschaft ist, gelten die EU-Passagierrechte nur bei Abflügen ab Europa (LHR-HKG, LHR-LAX, LHR-AKL).
 
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Sun

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Genau das meinte ich, danke. Bei Fluegen mit Ziel EU geifen die Passagierrechte also definitiv nicht?
 

kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Genau das meinte ich, danke. Bei Fluegen mit Ziel EU geifen die Passagierrechte also definitiv nicht?

Nein, in dieser Verallgemeinerung ist Deine Aussage nicht richtig!

Bei Fluegen von einem Abflughafen außerhalb der EU mit einem Zielflughafen innerhalbt der EU gilt die EU-Verordnung für Passagierrechte nur für Passagiere einer in der EU beheimateten Gesellschaft.

Wenn am Nachbargate der gleiche Flug (Start-/Zielort) einer Nicht-EU-beheimateten Gesellschaft stehen bleibt, dann gelten die EU-Passagierrechte nicht.

In Deinem Originalposting ging es ja um einen RTW mit Air New Zealand - entscheidender ist da die Frage, welche Gesellschaft den Flug durchführt und nicht, bei wem Du Dein Ticket kaufst. Wenn die letzte Langstrecke in die EU rein z.B. ops by LH ist, hast Du eine EU-Gesellschaft...

http://www.lba.de/cln_009/nn_309544...rty=publicationFile.pdf/VO_Fluggastrechte.pdf