Upgrade von C in F mit Vouchers -> Checkt das Firmenreisebüro das?

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spftl

Erfahrenes Mitglied
06.11.2009
498
43
NUE
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Habe in der aktuellen LH Business Aktion über unser Firmenreisebüro einen Flug von NUE über FRA nach JFK in Z gebucht.
Bei der Flugbestätigung habe ich gesehen, dass der Flug (im August) im A380 durchgeführt wird...und ich habe noch 2e-Vouchers.

Nun meine Frage: Wenn ich den Flug mit den Vouchers nach F upgrade...bekommt da mein Firmenreisebüro etwas von mit? Wird halt ungern gesehen wenn wir F fliegen...
 

danid

Erfahrenes Mitglied
14.03.2009
779
122
TXL /ZRH
Steht dann auf jeden Fall in der Buchung, falls mal jemand wieder reinschaut. Evtl. noch Infomail, weil sich was geändert hat in der Buchung.

Im Zweifel direkt am Flughafen machen, aber was sollte denn dagegen sprechen auf eigene Kosten upzugraden?
 

oweign

MUC Stammtischbruder
26.08.2009
2.799
3
xx
am Ticket wird es die Firma auch erkennen!
( falls es für die Abrechnung vorgelegt werden muss)
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.092
3.361
ZRH / MUC
Nun meine Frage: Wenn ich den Flug mit den Vouchers nach F upgrade...bekommt da mein Firmenreisebüro etwas von mit? Wird halt ungern gesehen wenn wir F fliegen...

Du kennst euer Firmenreisebüro und die Art und Weise, wie Reiseabrechnungen aussehen...

Bei uns wäre es sichtbar. Aber solange es ein Up- und kein Downgrade ist, who cares?
 

HouseBrand

Erfahrenes Mitglied
30.07.2010
452
9
HKG, ZRH
Verstehe nicht warum etwas dagegen sprechen sollte. Du hast doch wahrscheinlich die 2 eVouchers primär durch Geschäftsreisen bekommen und daher ist es doch dann richtig oder gar schon eher "vorbildlich" diese auch für einen Geschäftsflug einzusetzen.

Oder ist die Policy bei euch so streng, dass man dann Eco hätte buchen sollen und dann auf C upgraden?
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
80
Vielleicht hat die Firma was dagegen, wenn die geschäftlich erflogenen Meilen und daraus resultierenden Voucher für ein Upgrade von C auf F eingesetzt werden und nicht zum Wohle der Firma von Eco auf C? (kenne die Voucher aber nicht, nur eine Annahme)
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.092
3.361
ZRH / MUC
Wir auch. Ich mache dann einfach einen Vermerk dazu "Upgrade auf eigene Kosten erfolgt" oder "Upgrade durch Fluggesellschaft".
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Boooh, habt ich aber restriktive Reise-regelungen.....Woran liegts ? Bezahlt ihr die Tickets auch selbst ? Ich meine legt ihr aus im voraus um es dann einzufordern ?
 

spftl

Erfahrenes Mitglied
06.11.2009
498
43
NUE
Boooh, habt ich aber restriktive Reise-regelungen.....Woran liegts ? Bezahlt ihr die Tickets auch selbst ? Ich meine legt ihr aus im voraus um es dann einzufordern ?

Nein, die Bezahlung der Tickets wird komplett ueber das Reisebuero abgewickelt. Es wird eher wegen der Kunden und Geschaeftspartner ungern gesehen wenn wir F fliegen...aktuell wird sogar diskutiert ob die "kurzen" Fluege an die Ostkueste nicht auch in Eco gehen...
 

Hausmarke

Erfahrenes Mitglied
15.11.2011
388
126
Normalerweise sollte nichts dagegen sprechen, es sei denn es steht ausdrücklich in der Travel Policy.
Ich würde im Zweifelsfall das Upgrade der Airline in die "Schuhe schieben" - ich denke das kann keiner prüfen ob es sich um ein "selbst bezahltes" oder ein Upgrade durch Airline handelt.
Und man kann Dir keinen Vorwurf machen. Grund kann ja Überbuchung sein.

Man sollte auch abschätzen ob jemand anderes aus der Firma eventuell auf dem Flug sein könnte - wenn der Chef durchs Bullauge sieht wie man mit dem Cayenne vorgefahren wird, könnte zu (unausgesprochenen) Spannungen führen. :rolleyes:
Und auch an sein eigenes "Image" denken (Dienstreise vs Spassreise) und das gilt sowohl als Directreport aber auch für die eigenen Directreports (Leading by Example)
 
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Hausmarke

Erfahrenes Mitglied
15.11.2011
388
126
Verstehe nicht warum etwas dagegen sprechen sollte. Du hast doch wahrscheinlich die 2 eVouchers primär durch Geschäftsreisen bekommen und daher ist es doch dann richtig oder gar schon eher "vorbildlich" diese auch für einen Geschäftsflug einzusetzen.

Ich denke hier spielt auch folgende Thematik rein - ich denke die e-vouchers sind wie Bonusmeilen zu betrachten:

Verwendung der Bonusmeilen für private Flüge

Anders ist die Situation hingegen zu beurteilen, wenn die auf Dienstreisen angesammelten Bonusmeilen von den Arbeitnehmern für private Flugreisen genutzt werden. In diesem Fall der privaten Nutzung der Bonusmeilen spricht der Gesetzgeber von einer sogenannten Sachzuwendung, die zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil führt. Die Höhe dieses geldwerten Vorteils bestimmt sich gemäß § 8 Abs. 2 EStG nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort. Bei Bonusmeilen ist dies der tarifgemäße Flugpreis für die gutgeschriebenen Freimeilen.

Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Steuerliche Behandlung von Bonusmeilen: Bei betrieblich veranlassten Flügen gehört der Bonus dem Arbeitgeber | Suite101.de Steuerliche Behandlung von Bonusmeilen: Bei betrieblich veranlassten Flügen gehört der Bonus dem Arbeitgeber | Suite101.de
 

Ducki

Erfahrenes Mitglied
03.07.2011
318
0
Bayern
Ist ne Feststellung. Da gabs auch ein gerichtsurteil dazu. Muss irgendwo auch hier rumgeistern ...
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
15
Nein, die Bezahlung der Tickets wird komplett ueber das Reisebuero abgewickelt. Es wird eher wegen der Kunden und Geschaeftspartner ungern gesehen wenn wir F fliegen...aktuell wird sogar diskutiert ob die "kurzen" Fluege an die Ostkueste nicht auch in Eco gehen...

Ach so...gehen tut alles... Armes Deutschland immer wieder und wieder.....
-fange jetzt auch nicht ein side-threat an- wurde ja bereits ausgiebig in anderen Threats erörtert. Jede Firme bekommt die Leute für welche sie bereit sind zu bezahlen und die Benefits zu geben :):censored:
 

fbess

Erfahrenes Mitglied
21.08.2011
602
0
Online Einchecken -> Boardkarte ausdrucken,
Am Checkin Upgraden -> Neue Boardkarte bekommen

Welche du jetzt wofür benutzt kannst du dir selbst überlegen...

Gruß
Fabian
 

runabout

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
503
6
Outer Space
Normalerweise sollte nichts dagegen sprechen, es sei denn es steht ausdrücklich in der Travel Policy.
Ich würde im Zweifelsfall das Upgrade der Airline in die "Schuhe schieben" - ich denke das kann keiner prüfen ob es sich um ein "selbst bezahltes" oder ein Upgrade durch Airline handelt.
Und man kann Dir keinen Vorwurf machen. Grund kann ja Überbuchung sein.

Das Reisebüro sieht das in der Buchung steht auch explizit in der Buchung, dass hier ein Upgrade über MiMo gemacht wurde, wenn das Reisebüro noch Amadeus als Buchungssystem nutzt, steht das sogar fein säuberlich in der Buchung, dass die Voucher schon eingezogen wurden. Davon Abgesehen läuft das auf einer Queue im Reisebüro auf, so dass hier mindestens ein Mitarbeiter definitiv sehen wird was passiert ist.
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
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Online Einchecken -> Boardkarte ausdrucken,
Am Checkin Upgraden -> Neue Boardkarte bekommen

War jetzt auch mein ursprünglicher Gedanke; im Zweifelsfall würde ich später jedoch nicht behaupten wollen, das wäre ein "involuntary" OpUp gewese, z.B. wenn ich Jahre später wg. meiner Kandidatur zum Bundes... danach gefragt werde.