das hatten wird doch schon längts durchgesprochen! Es geht
nicht um eine Error-fare sondern um die eine
Softwarefehler im online-Buchungssystem eines Reiseunternehmens. In diesem Fall muss der Reiseunternehmer den vollen Preis an die Airline/Hotel ggf. Subunternehmen bezahlen, bekommt aber vom Kunden nur einen "Deckungsbeitrag" -
in Kürze: Kunde bezahlt Händler 50% vom offiziellem VK-Preis, Händler bezahlt seinen Lieferant 100% EK-Preis - angenommen der Händler hat keine 100% Spanne, wäre dies ein Verlustgeschäft für den Händler (MwSt nicht mal beachtet)
Bei
unseren Errorfares ist der Fehler im System der Airlines. Bei uns verkauft die Airlines Tickets zu "reduzierten" error-fares DIREKT an den Endkunden.
in Kürze: Kunde bezahlt Airlines 70% vom offiziellem VK-Preis, Airline hat keinen Lieferanten, den sie bezahlen muss. Angenommen die fliegen nicht fast leer nur mit den Error-fare Gästen, sind auf einem Flieger sowieso zig Tarife gebucht. In dieser Mischkalkulation verzichtet die Airline auf eine Teil ihres Gewinns, wird dadurch aber nicht wirklich belastet (könnte ja auch sein, daß nicht alle Plätze verkauft werden, dann sind die Errorfares ein willkommener Deckungsbeitrag) -
Bei Überbuchung wäre es sinnvoll, wenn der FM die Errorfares raus schmeissen würde - ist aber wohl bisher nur 1 mal hier berichtet worden....
Also diese Urteil bezieht sich nicht auf klassische Errorfares, die wir hier laufend buchen!