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ReisenVielflieger-Urteil: Entwertung von Meilen rechtswidrigKöln (dpa)- Urteil im sogenannten Vielflieger-Prozess: Die Lufthansa hätte das angesammelte Meilenkonto eines Vielfliegers nicht entwerten dürfen, befanden die Richter am Landgericht Köln.
Die Lufthansa hätte das angesammelte Meilenkonto eines Vielfliegers nicht entwerten dürfen. Der Kläger sei durch die Abänderung des Prämienkatalogs im «Miles and More»-Programm benachteiligt worden, entschied das Kölner Landgericht am Freitag (16. März). Ein Hamburger Professor hatte auf seinem Konto insgesamt 887 000 Bonusmeilen angehäuft. Anfang vergangenen Jahres änderte die Lufthansa die Bedingungen so ab, dass künftig durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Eintauschen in interkontinentale Flügen erforderlich sein sollten.
Nach Auffassung der Richter hätte die Lufthansa diese Änderungen mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten ankündigen müssen, damit keine Benachteiligung wider Treu und Glauben vorliege. Insofern seien die Änderungen hinsichtlich der Meilen, die der Kläger bis Anfang 2011 angesammelt hatte, unwirksam (Aktenzeichen: 32 O 317/11).
Die Lufthansa hätte das angesammelte Meilenkonto eines Vielfliegers nicht entwerten dürfen. Der Kläger sei durch die Abänderung des Prämienkatalogs im «Miles and More»-Programm benachteiligt worden, entschied das Kölner Landgericht am Freitag (16. März). Ein Hamburger Professor hatte auf seinem Konto insgesamt 887 000 Bonusmeilen angehäuft. Anfang vergangenen Jahres änderte die Lufthansa die Bedingungen so ab, dass künftig durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Eintauschen in interkontinentale Flügen erforderlich sein sollten.
Nach Auffassung der Richter hätte die Lufthansa diese Änderungen mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten ankündigen müssen, damit keine Benachteiligung wider Treu und Glauben vorliege. Insofern seien die Änderungen hinsichtlich der Meilen, die der Kläger bis Anfang 2011 angesammelt hatte, unwirksam (Aktenzeichen: 32 O 317/11).