Verkauf Oldtimer?

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Zaiga

Reguläres Mitglied
05.08.2019
71
9
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Hallo zusammen,

ich will einen meiner Oldtimer, nachdem dieser die letzten 10Jahre in der Garage gestanden hat, verkaufen.
Werde auch einen guten Gewinn machen.

Weiß jemand, ob ich das als "Gewinn" versteuern muss?
Das Auto war nie angemeldet, hab es damals aus den USA importiert.

Irgendwelche Tipps?

Gruß!
 

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.898
350
GRZ
Stichwort Spekulationssteuer

Auch wenn das KFZ lange gestanden ist, ist es keine Immobilie. Es ist ein allgemeiner Verbrauchsgegenstand.
Es gilt die Spekulationsfrist von 1 Jahr, somit hat sich das Thema erledigt.
 
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Reaktionen: Anne und janetm

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.067
1.313
DUS, HAJ, PAD
Auch wenn das KFZ lange gestanden ist, ist es keine Immobilie. Es ist ein allgemeiner Verbrauchsgegenstand.
Es gilt die Spekulationsfrist von 1 Jahr, somit hat sich das Thema erledigt.
Ob man es glaubt oder nicht, das steht so in dem Link wenn man ihn den lesen würde. Die Spekulationssteuer gilt ja nicht nur für Immobilien.
 

YankeeZulu1

Erfahrenes Mitglied
09.07.2020
572
386
ein Jahr ist um, also definitiv KEINE Spekulationsteuer,... es ei denn, der Oldtimer war zB (willkürliches) Betriebsvermögen, dann wäre das anders. Aber als Privatperson, welche den Oldie gekauft hat, danach besessen (mit odr ohne Nutzung), und dann nach ablauf der Einjahresfrist wieder veräußert, fällt definitiv gem Gesetz keine Steuer an
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.999
1.062
Der Verkauf des Oldtimers gehört als "privates Veräußerungsgeschäft" (§23 EStG) zu den "sonstigen Einkunften" im EStG. Für Wirtschaftsgüter außer Immos aber halt wie schon gesagt wurde nur, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Wenn man also Oldtimer, van Goghs oder Gold innerhalb eines Jahres wieder verkauft, wird ein ggf. entstehender Gewinn zum zu versteuernden Einkommen dazugeschlagen und ganz normal mit dem persönlichen Steuersatz versteuert (in dem Sinne gibt es keine "Spekulationssteuer"). Wenn mehr als ein Jahr zwischen Erwerb und Verkauf liegt, wird es nicht mehr als Einkunft berücksichtigt.
Im Zweifel ist es immer ganz gut, wenn man für hochwertige Wirtschaftsgüter den Zeitpunkt des Erwerbs auch nachweisen kann. Wenn aus USA importiert, sollte zumindest das Importdatum ja kein Problem sein. Man ist aber natürlich nicht verpflichtet, so etwas vorsorglich zu erklären!
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.645
5.294
Z´Sdugärd
Sagen wir es mal so...es gibt so Gebiete in der BRD, wo gewissen Behörden imer auf Drogen oder besoffen sind. Also Köln z.B. Aber auch die Bayern sind da ganz fett dabei...Verkauft man z.B. seine Oldtimersammlung (oder halt den Fuhrpark) kann es durchaus normal sein, das die KZZ Innung Bayern bei dir auf der Matte steht von wegen "sie handeln gewerblich". Von daher ;)
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.256
Sagen wir es mal so...es gibt so Gebiete in der BRD, wo gewissen Behörden imer auf Drogen oder besoffen sind. Also Köln z.B. Aber auch die Bayern sind da ganz fett dabei...Verkauft man z.B. seine Oldtimersammlung (oder halt den Fuhrpark) kann es durchaus normal sein, das die KZZ Innung Bayern bei dir auf der Matte steht von wegen "sie handeln gewerblich". Von daher ;)

Und da besteht jetzt welcher Zusammenhang zum TO?
Manchmal ist es echt cleverer, die diversen Schwanks aus dem Leben mal für sich zu behalten…

@TO: Rechtlich ist das ja geklärt. Ergänzend: Wie soll irgendjemand mitbekommen, was du an wen für wieviel verkaufst?
Im übrigen passiert das gerade aufgrund der langen Lieferzeiten von Neuwagen sehr häufig. Es werden Preis höher als der eigentliche Verkaufspreis aufgerufen für Autos, die gerne auch jünger als 1 Jahr sind.

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