Wenn man für die weitere Vorteile eine Verwendung hat (insbesondere Kfz Schutzbrief für Abschleppwagen bei einer Panne und regelmäßige Inanspruchnahme von Gutschrift für Reifenservice und ConnectedDrive, wenn man den Kram sowieso braucht), könnte so eine KK als Gesamtpaket unter Umständen interessant sein.
Wenn es jetzt aber wirklich spezifisch um Verkehrsrechtsschutz geht, würde ich sagen: Lohnt sich nicht. Ist zu speziell. Besser eine allgemeine Rechtsschutzversicherung abschließen.
Finde Rechtsschutz prinzipiell eine sinnvolle Versicherung, die ich jedem empfehlen würde. Dass einem unrecht getan wird, passiert fast jedem hin und wieder und wenn man dann nicht erst überlegen muss "kann ich mir eine Klage leisten?", sondern ganz entspannt das Kostenrisiko auf die Versicherung abwälzen kann, ist schon sehr angenehm. Aber die Fälle, wo man das braucht, sind so vielfältig wie das Leben selbst. Häufig hat man es mit (Online-)Betrug zu tun und auch so Sachen, wie z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Mietrecht und arbeitsrechtliche Fragen (um nur einige wenige Beispiele zu nennen), werden häufig vor Gericht verhandelt. Verkehrsrecht ist da nur ein winzig kleiner Bruchteil. Extra nur dafür eine Versicherung haben, schadet natürlich nicht, aber der Nutzen ist schon sehr begrenzt. Würde schätze, dass 99 % der vor Gericht verhandelten Rechtsstreitigkeiten in einen anderen Bereich fallen, also von Verkehrsrechtsschutz nicht abgedeckt sind. Da muss man schon sehr viel Glück/Pech haben, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, wo genau dieses eine Spezialgebiet relevant ist. Außerdem kommt dann noch hinzu, dass die
Versicherungsbedingungen, den Leistungsumfang sehr eng eingrenzen. Dort steht bei allen Ansprüchen der Zusatz "in Verbindung mit einem Verkehrsunfall" dabei. Bedeute, wenn es keinen Unfall gab und dir jemand ein Fehlverhalten im Straßenverkehr vorwirft / du einen Strafzettel bekommst, wo du dich dagegen wehren möchtest, weil du den Vorwurf für unberechtigt hältst, hast du schon Pech gehabt. Das ist dann zwar Verkehrsrecht, aber weil es keinen Unfall gab, schon nicht mehr Teil der Versicherung.