Versehentliche Stornierung Flüge

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Michael124585

Neues Mitglied
14.11.2021
2
0
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Hallo zusammen,

die Lufthansa hat uns aufgrund einer geringfügigen Änderung der Abflugzeit unserer Flüge eine Mail zukommen lassen mit 3 Optionen:
1. Ich akzeptiere die Änderung
2. Ich nutze mein Ticket später
3. Ich möchte mein Ticket erstatten lassen

Kurzum: Mail am Handy gelesen, beim runterscrollen versehentlich auf Option 2 gedrückt --> es ist keinerlei weitere Bestätigung notwendig, die Antwort wird sofort versendet. Anschließendes Anklicken anderer Optionen ist natürlich erfolglos.

Unverzüglich bei Hotline angerufen, Sachbearbeiter sagt dass Flug i.O. und bestätigt ist. Schickt uns sogar zur Bestätigung noch einmal unsere unstornierten Reisedaten per Mail zu.

Zwei Tage später kam dann die Stornobestätigung per Mail, von den ca. 718,30€ Flugkosten werden natürlich nur 170,30€ erstattet. Tickets habe ich natürlich sofort noch einmal gebucht weil sonst der Urlaub ins Wasser gefallen wäre...

Das Ganze ist jetzt 5 Monate her, sämtliche Versuche mit dem Lufthansa-Service das Thema zu klären schlagen fehl.

Absolutes Unverständnis von meiner Seite weil:
a) keinerlei Schaden für Lufthansa entstanden ist --> die Tickets wurden unverzüglich & identisch erneut gebucht
b) eine derartige Entscheidung über einen einfachen Klick ohne weitere Bestätigung nicht zulässig scheint. Was macht denn die Familie die einen Flug für 5 Personen gebucht hat? Sitzt die dann auf einem Schaden mit mehreren Tausend Euro wegen eines einfachen Klicks?

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und u.U. einen Tipp?

Vielen Dank für jegliche Hilfe
Michael
 

fvpfn1

Erfahrenes Mitglied
06.02.2016
1.067
535
Da gab es doch im Forum kürzlich eine lange Diskussion zu. Hast Du mal die Suche bemüht?
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Habe kürzlich bei Finnair beim spielen mit der App mein Flug gecancelt. Anruf am nächsten Morgen bei der Hotline und nach 2 Minuten war mein Flug wiederbelebt. Fand ich einen guten Service. Passiert ja sicher öfters.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Zwei Tage später kam dann die Stornobestätigung per Mail, von den ca. 718,30€ Flugkosten werden natürlich nur 170,30€ erstattet
Wieso gab es bei Option 2 eine Erstattung?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Schickt uns sogar zur Bestätigung noch einmal unsere unstornierten Reisedaten per Mail zu.
Genau auf diese E-Mail würde ich mich beziehen.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und u.U. einen Tipp?
Die verlangst die Kosten des neugebuchten Tickets schriftlich und nachweisbar zurück. Falls Lufthansa nicht zahlt -> Klagen!
 

planesandstuff

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.107
55
HAM
Und wieso sollten bei einem Storno wegen einer Flugzeitenänderung nur 170 Euro erstattet werden? Das klingt ja eher so als wäre der Flug (dann entsprechend 2 Tage später, als auch die Mail kam) storniert worden (unabhängig von der Flugzeitenänderung), sodass dann nur S&G erstattet werden.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Der Trick von Lufthansa ist es, dass Lufthansa bei der Wahl von Option 2 oder 3 eben nur die im Tarif genannte Erstattung einleitet. Und zwar dann, wenn die Flugplanänderung weniger als 3 Stunden beträgt.

Der Fluggast wird also so behandelt, als dass Dieser von sich aus den Flug ändern bzw. stornieren möchte.

Eine ganz fiese Nummer!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.501
3.506
Düsseldorf
www.drboese.de
Ich habe schon eine größere Zahl Mandanten mit ähnlichen Problemen, bin aber ganz guter Dinge, da einen Weg für eine vollständige Erstattung gefunden zu haben, wenn der geplante Abflug noch in der Zukunft liegt.
https://www.drboese.de/blog/die-fiese-storno-falle-der-lufthansa/ (link zum eigenen Blog)

die ersten Fälle sind auch schon anhaengig, da gibt es - wenn es nicht mit Erledigung oder Anerkenntnis endet - auch sicher bald Entscheidungen.
 

Michael124585

Neues Mitglied
14.11.2021
2
0
Vielen herzlichen Dank an alle Antworten, das hilft schon sehr weiter (y)

Antworten zu den verschiedenen Anmerkungen:
- ja es handelte sich um eine geringfügige Verschiebung von 30 Minuten
- es wird vom Support auch genau so argumentiert: Weil nur geringfügige Änderung --> Erstattung von ausschließlich S&G

Ich habe schon eine größere Zahl Mandanten mit ähnlichen Problemen, bin aber ganz guter Dinge, da einen Weg für eine vollständige Erstattung gefunden zu haben, wenn der geplante Abflug noch in der Zukunft liegt.
https://www.drboese.de/blog/die-fiese-storno-falle-der-lufthansa/ (link zum eigenen Blog)

die ersten Fälle sind auch schon anhaengig, da gibt es - wenn es nicht mit Erledigung oder Anerkenntnis endet - auch sicher bald Entscheidungen.

Vielen Dank dafür. Unser Flug liegt nun leider schon einige Monate in der Vergangenheit, ich werde das Ganze aber aufmerksam verfolgen. Das Musterschreiben habe ich mir heruntergeladen und werde das auch verwenden. Mail an Ihre Kanzlei folgt.

Die Kommentare unter dem Blog-Eintrag sind sehr interessant und sowohl beruhigend als auch erschreckend zugleich dass man nicht der einzige mit diesem absurden Problem ist. Anscheinend ist es anderen gelungen bei einem Fehl-Klick unverzüglich das Ganze via Hotline rückgängig zu machen. So kompetent war mein Hotline-Mitarbeiter leider nicht, hatte ich wohl Pech.
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
2.026
415
VIE
Blöde Frage zwischendurch.
Ich bin dabei einen Flug, wegen den sich dort geänderten Einreisebedingungen zu stornieren. Soweit so gut.
LH ist der Meinung, dass sie die nachträglich gebuchten Gepäckgebühren, nicht erstatten müssen, da es sich um einen nicht erstattbaren Tarif handelt.

Ich sehe aber zwei separate Buchungen, da sie ja auch separat gebucht wurden.

Wer hat Recht? Zahlt sich ein Anwalt aus? Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.251
312
Blöde Frage zwischendurch.
Ich bin dabei einen Flug, wegen den sich dort geänderten Einreisebedingungen zu stornieren. Soweit so gut.
LH ist der Meinung, dass sie die nachträglich gebuchten Gepäckgebühren, nicht erstatten müssen, da es sich um einen nicht erstattbaren Tarif handelt.

Ich sehe aber zwei separate Buchungen, da sie ja auch separat gebucht wurden.

Wer hat Recht? Zahlt sich ein Anwalt aus? Rechtsschutzversicherung ist vorhanden.
Wie kann denn eine Gepäckbuchung auf einer anderen Buchung sein? Klingt sowieso nach First Bag Tarif = nicht erstattbar, ohne Irreg
 

un_lustig

Erfahrenes Mitglied
14.02.2011
2.026
415
VIE
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300x250
Ich verstehe nicht wo die Leistung ist wenn es weder mich noch das Gepäck gibt…der Datenbankplatz wird keine 60€ kosten