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Hallo zusammen,
folgendes Szenario: Ich kaufe in meinem Wohnsitzland (= CH) Gegenstände zum persönlichen Gebrauch, welche über der Zollfreigrenze der meisten Länder liegen (bspw. iPhone, Uhr, gewisse Kleidung,…).
Mit diesen neuen oder fast neuen Gegenständen reise ich irgendwo hin, mit dem Ziel diese dort während meinem temporären Aufenthalt zu verwenden und anschliessend wieder zurück nach CH zu nehmen.
Bislang habe ich das immer einfach so gemacht. Jetzt frage ich mich aber, wie es da mit dem Zoll aussieht. Müsste ich die Gegenstände theoretisch deklarieren, oder gar verzollen? Dann müsste ich das ja bspw. auch mit meinem neuen iPhone tun, wenn ich für wenige Tage nach Deutschland gehe. Oder mit Uhren, die gerne auch mal weit über den Preisen für ein iPhone liegen.
Aus meiner bisherigen Recherche wurde ich nicht wirklich schlau, weiss gegebenenfalls jemand genauer Bescheid?
folgendes Szenario: Ich kaufe in meinem Wohnsitzland (= CH) Gegenstände zum persönlichen Gebrauch, welche über der Zollfreigrenze der meisten Länder liegen (bspw. iPhone, Uhr, gewisse Kleidung,…).
Mit diesen neuen oder fast neuen Gegenständen reise ich irgendwo hin, mit dem Ziel diese dort während meinem temporären Aufenthalt zu verwenden und anschliessend wieder zurück nach CH zu nehmen.
Bislang habe ich das immer einfach so gemacht. Jetzt frage ich mich aber, wie es da mit dem Zoll aussieht. Müsste ich die Gegenstände theoretisch deklarieren, oder gar verzollen? Dann müsste ich das ja bspw. auch mit meinem neuen iPhone tun, wenn ich für wenige Tage nach Deutschland gehe. Oder mit Uhren, die gerne auch mal weit über den Preisen für ein iPhone liegen.
Aus meiner bisherigen Recherche wurde ich nicht wirklich schlau, weiss gegebenenfalls jemand genauer Bescheid?