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Vorgehensweise Santander bei nicht autorisierter Bargeldabhebung

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Phan

Aktives Mitglied
24.07.2011
116
79
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Hallo,


ich habe die Santander1Plus Card und hatte sie im Urlaub in den USA im Einsatz. Sie wurde hauptsächlich zum bargeldlosen bezahlen eingesetzt und 3x zum Bargeld abheben am Automat. 4 Tage nach der Rückkehr hat nun jemand 5 Bargeldabhebungen getätigt (ca. 600 EUR). Als ich das bemerkte, habe ich die Karte gleich gesperrt.

Nach Rücksprache mit Santander wurde auch eine Anzeige bei der Polizei erstattet. Dennoch bucht Santander jetzt das Geld erstmal ab und über die Bearbeitungszeit bzw. das weitere Vorgehen (wie lange es dauert etc) will oder kann niemand an der Hotline eine Auskunft geben.

Hat jemand Erfahrungen mit solchen Fällen und wie die Vorgehensweise von Santander ist?
Uns ist auch unerklärlich wie das passieren kann, da wir den PIN nirgends notiert haben und auch bei der Eingabe am Geldautomat jedesmal sehr darauf geachtet haben, dass niemand die Eingabe sehen kann. Ich vermute, dass die Karte irgendwo kopiert wurde, aber wie geht das mit dem PIN? Gibt es Geldautomaten oder Möglichkeiten ohne PIN in den USA an Bargeld zu kommen?

Würde mich über eine paar Erfahrungen freuen.

Danke!
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.012
7.589
HAM
Das ganze nennt sich Skimming und ist im Ausland leider sehr häufig, da dort nur der Magnetstreifen und nicht der Chip ausgelesen wird. In der Regel haftet die Bank dafür.

Es gibt allerdings keine gesetzliche Vorgabe, in welchem Zeitraum, die Bank regulieren muss. Eine gute Abhandlung über das Thema findet sich hier:
Haftung bei missbr
 
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NFC

Erfahrenes Mitglied
11.11.2015
332
52
STR
Hoffentlich werden diese dämlichen Magnetstreifen bald ganz abgeschafft!

Ich drücke die Daumen, dass die Bank Dir die Kosten erstattet. Die Chancen stehen sicher gut für Dich!
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Ich würde bei der Kartenabrechnung erstmal nur den unbestrittenen Betrag bezahlen.

Genau das ist ja auch der Vorteil an kontoungebundenen Karten: Man muss nicht warten, bis die Reklamation bearbeitet wurde, sondern zahlt von Anfang an nur die Beträge, die man nicht reklamiert. Wenn Santander Geld will, dann müssen sie erst beweisen, dass mit der Originalkarte Geld abgehoben wurde.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.345
8.244
Hatte das gleiche Spiel mit der Consors Ende letzten Jahres. Der ganze Vorgang hat sich vom Bemerken des Skimmings bis zum Abschluss (Erstattung der Gebühr für die Kopie der Strafanzeige) ca. 14 Wochen hingezogen. Schaden war nach ungefähr zwei Monaten reguliert. Dank niedrigem Dispo (500€) hielt er sich auch in Grenzen.
Regulieren sollte ohne Probleme gehen. Nur dauern könnte es. Und evtl. verlangen sie eine eidesstattliche Versicherung oder eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle.
 

Phan

Aktives Mitglied
24.07.2011
116
79
ja, Strafanzeige musste ich auch stellen. Santander hat natürlich den komplettten Betrag vom Konto eingezogen. Ich könnte jetzt die Lastschrift zurückgehen lassen, aber ich möchte auch keinen negativen Schufa-Eintrag risikieren und hoffe das eine zeitnahe Erstattung erfolgt. Mal schauen ..
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
In der Schufa dürfen keine bestrittenen Forderungen eingetragen werden.

8 Wochen hast du ja Zeit. Wenn die also in 7 Wochen noch nichts gemacht haben, dann auf jedenfall zurückbuchen.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.012
7.589
HAM
In der Schufa dürfen keine bestrittenen Forderungen eingetragen werden.

8 Wochen hast du ja Zeit. Wenn die also in 7 Wochen noch nichts gemacht haben, dann auf jedenfall zurückbuchen.

Veto: Bei Bargeldverfügungen am Automaten handelt es sich in der Regel um eine Bankabbuchung - das ist weder sachlich noch rechtlich das Gleiche wie bei einer Lastschrift. Abbuchungen können nicht zurückgegeben werden (ohne Einverständnis des Instituts).
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.082
922
CGN
Veto: Bei Bargeldverfügungen am Automaten handelt es sich in der Regel um eine Bankabbuchung - das ist weder sachlich noch rechtlich das Gleiche wie bei einer Lastschrift. Abbuchungen können nicht zurückgegeben werden (ohne Einverständnis des Instituts).

Gegenveto: Siehe oben, der Vorteil bei kontoungebundenen Karten ist ja, dass Deine "Kreditkartenbank" i.d.R. per Lastschrift das Geld von Deiner "Girokonto-Bank" holt. Und das kannst Du zurückbuchen lassen und den unstrittigen Teil überweisen -> damit ist der schwarze Peter erstmal bei Deiner KK-Bank
 
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amazing

LEGO HON
13.10.2011
4.984
10
BLACK BOX
die KKarte also bei Bezahlung nie aus den Augen verlieren,
in der "Servicewüste" USA können sie das Lesegerät auch an den Tisch bringen [emoji52]
 

regata100s

Erfahrenes Mitglied
10.12.2011
399
247
USA ist der absolute Horror was Skimming anbelangt. Ist mir vor etwa einen Monat ebenso gegangen.

Letztendlich hatte ich das Geld nach 4 Wochen wieder gutgeschrieben bekommen. Aber bleibe hartnäckig und rufe im Wochentakt bei denen an um Dich nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen. Letztendlich wirst Du Dein Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückbekommen, denn die Bank müsste beweisen das mit der Originalkarte Geld abgehoben wurde. Eine Lastschrift zurückgehen lassen oder nur einen Teilbetrag zahlen würde ich zunächst auch nicht. Man muss die Situation nicht unnötig anheizen....(manche Banken drohen dann gleich mit der Kündigung der Geschäftsbeziehung, etc...). sicherlich nicht hilfreich bei der Klärung der Angelegenheit.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.783
2.351
Im Zweifel ist man aber gar nicht in der Lage, die unberechtigten Transaktionen zu bezahlen...
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Genau! Wenn ich im Urlaub 1000€ ausgebe und dann durch Skimming 2000€ von der Karte abgebucht werden, wer sagt denn, dass überhaupt 3000€ am Konto sind, wenn ich nur 1000€ eingeplant hatte?

Außerdem: Warum soll der Kunde dafür zahlen, dass Visa und Mastercard nicht fähig sind, die Karten sicher zu machen?

Visa und Mastercard müssten doch nur in die Lizenzbedingungen schreiben, dass jede Karte weltweit einen EMV-Chip haben muss und jeder Geldautomat ebenfalls. Dann wäre Skimming plötzlich nutzlos.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.783
2.351
Visa und Mastercard müssten doch nur in die Lizenzbedingungen schreiben, dass jede Karte weltweit einen EMV-Chip haben muss und jeder Geldautomat ebenfalls. Dann wäre Skimming plötzlich nutzlos.

So einfach ist es nicht... Es gibt auch für EMV Angriffsszenarien, die werden nur noch nicht durchgeführt, weil Magstripe so leicht ist.
 

regata100s

Erfahrenes Mitglied
10.12.2011
399
247
Genau! Wenn ich im Urlaub 1000€ ausgebe und dann durch Skimming 2000€ von der Karte abgebucht werden, wer sagt denn, dass überhaupt 3000€ am Konto sind, wenn ich nur 1000€ eingeplant hatte?

Außerdem: Warum soll der Kunde dafür zahlen, dass Visa und Mastercard nicht fähig sind, die Karten sicher zu machen?

Visa und Mastercard müssten doch nur in die Lizenzbedingungen schreiben, dass jede Karte weltweit einen EMV-Chip haben muss und jeder Geldautomat ebenfalls. Dann wäre Skimming plötzlich nutzlos.

Hier gebe ich beiden Vorschreibern uneingeschränkt recht. Wenn nur der Wille da wäre, könnte man Skimming nahezu vollständig nutzlos machen.
Auch ich gehe davon aus, das der TO sein Geld vollständig zurückbekommt.
Persönlich würde ich den Betrag nicht zurückbuchen lassen, oder eben falls ich das Geld nicht hätte zumindest vorher mit der kartenausgebenden Bank sprechen.
Die Sache zu eskalieren lassen ist nach meiner Erfahrung wenig hilfreich.
Egal, in jedem Falle drücke ich die Damen das alles wieder gutgeschrieben wird.

Was aber bleibt: meine Karte wurde in keinem Land so oft kopiert wie in den USA...