W6: [W6] Flugplanänderung durch Wizz: Rückflug nun vor dem Hinflug

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noodles

Reguläres Mitglied
14.06.2012
73
6
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Hallo Vielflieger,

derzeit habe ich ein Problem mit Wizzair, nachdem ein Flug gestrichen wurde und ich anschließend automatisch umgebucht wurde.

Ursprünglich hatte ich wie folgt gebucht:

23.03.2018: SZZ -> TRF (18:15 Uhr - 19:40 Uhr) und
26.03.2018: TRF -> SZZ (16:00 Uhr - 17:25 Uhr)

Per Mail teilte mir wizz mit, dass wie folgt umgebucht wurde:

23.03.2018: TRF -> SZZ (16:15 Uhr - 17:40 Uhr) und
23.03.2018: SZZ -> TRF (18:15 Uhr - 19:40 Uhr)

Somit ist nun die Reihenfolge von Hin- und Rückflug vertauscht, die Flüge sind nun für einen Ausflug nach Norwegen unbrauchbar.

Weiterhin wurden mir folgende Optionen in derselben Mail mitgeteilt:
1. so fliegen
2. wenn es nicht passt, umbuchen
3. stornieren und Geld zurück
4. stornieren und 120% des Flugpreises als Gutschein statt Geld

Von den Optionen scheiden 1 (logisch) sowie 3 und 4 aus (möchte ja schließlich nach Norwegen, habe jedoch keine Lust, andere und nun deutlich teurere Flüge buchen zu müssen, weil die Airline ihren Flugplan nicht im Griff hat).

Zu Option 2: Umbuchen soll man bevorzugt über die Website: Allerdings soll in meinem Fall dabei dann die neue Reihenfolge der Föüge Norwegen -> Polen, Polen -> Norwegen eingehalten werden. Hilft mir leider nicht so ganz, Problem bleibt bestehen.
Hotline: 2€ pro Minute (!) und 15€ Bearbeitungsgebühr - somit keine richtig ernstzunehmende Option.
Durch googeln bin ich auf das Wizz Air Travel Centre am Flughafen CGN gestoßen. Man war dort sehr bemüht das Problem zu lösen, auch mit Hilfe der Hotline konnte ich nicht umgebucht werden. So nehme ich an, dass ich selbst es auch nicht über die Hotline probieren brauche.
Es bleibt für den direkten Kontakt zu wizz das Kontaktformular mit bis zu 30 Tagen Reaktionszeit.

Hattet ihr schon einmal eine ähnliche Situation? Wenn ja, wie habt ihr das Problem gelöst? Wenn nicht, wie würdet ihr versuchen, das Problem zu lösen?

Letztendlich möchte ich lediglich, wie ich gebucht hatte, am 23.03. nach Norwegen und am 26.03. wieder zurück. Ob von SZZ oder woanders bin ich erstmal relativ flexibel, ebenso beim Zielflughafen in Norwegen bin ich nicht an TRF gebunden.

Könnte sicherlich mir alternative Flüge besorgen und versuchen nach 261/2004 alles wieder einzuklagen, habe aber nur beschränkt Lust darauf.

Habt ihr ansonsten Erfahrungen mit der Schlichtung über das LBA?

Bin für Tipps dankbar.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Könnte sicherlich mir alternative Flüge besorgen und versuchen nach 261/2004 alles wieder einzuklagen, habe aber nur beschränkt Lust darauf.
Mit Variante 3 (stornieren und Geld zurück) hat die Airline ihre Pflicht erfüllt!

Habt ihr ansonsten Erfahrungen mit der Schlichtung über das LBA?
Stettin ist doch seit über 70 Jahre nicht mehr Deutsches Reich...

Fast nichts für das Ticket zu bezahlen und vollen Service erwarten ist leider ein Aberglaube...
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.033
2.108
Mit Variante 3 (stornieren und Geld zurück) hat die Airline ihre Pflicht erfüllt!

Nö, die Airline muss selbstverständlich eine zeitnahe Alternative stellen - auch auf einer anderen Airline.

Ryanair hat ja in England genau aus diesem Grund einen auf den Deckel bekommen, als sie reihenweise Flüge storniert haben und den Leuten nur die Umbuchung oder eine Stornierung angeboten haben...

Effektiv sieht es leider so aus, dass man immer in Vorleistung treten muss und sich das Geld für die Alternativbeförderung bei der Airline einklagen muss...
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.318
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BRU
Fast nichts für das Ticket zu bezahlen und vollen Service erwarten ist leider ein Aberglaube...

Fluggastrechte sind nicht vom Ticketpreis abhängig...

Insofern wäre meine Vorgehensweise, mir eine passende Verbindung rauszusuchen, und um Umbuchung auf diese bitten (am besten schriftlich, an Hotlines kommt man oft nicht weit, da irgendwelche Callcenter-Agents nicht viel können/dürfen).

Effektiv sieht es leider so aus, dass man immer in Vorleistung treten muss und sich das Geld für die Alternativbeförderung bei der Airline einklagen muss...

Das mag für Billigflieger wie Wizz, FR und Co. gelten. Bei anderen Airlines wurde ich durchaus schon nach Wunsch umgebucht, ohne Vorleistung, Klagen o.ä.
 
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xx15

Neues Mitglied
08.05.2014
23
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Bei mir war es Mal ähnlich, da gab es dann in der Änderungsnachricht eine "günstige" Rufnummer.
Hätte mir im vor dem Anruf dort eine für mich auf Wizz Metall in Frage kommende Kombination rausgesucht und wurde unkompliziert auf diese umgebucht.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.024
13.458
Hattet ihr schon einmal eine ähnliche Situation? Wenn ja, wie habt ihr das Problem gelöst?

Mir hat Wizz 2015 einen DTM-SBZ gestrichen bzw. ich glaube auch um einen oder zwei Tage verlegt.

Ich schrieb eine Mail an customerrelations PUNKT hu1 BEI wizzair PUNKT com und forderte auf, mich auf einen der beiden anderen Direktfluege Deutschland-SBZ an dem Tag umzubuchen, als da waeren Blue Air von STR oder Tarom von MUC.

Prompte, freundliche Antwort, dass direkte Umbuchung technisch nicht und Alternativtransport nur auf Billigairlines moeglich sei. Ich solle Blue Air buchen und die Buchungsbestaetigung mailen, dann werde man DTM-SBZ stornieren und vollstaendig erstatten und den Mehrpreis des STR-SBZ ueberweisen. Fuer den Transport von DTM nach STR sei ich selbst verantwortlich.

Ich habe die zwei eigentlich nicht zu akzeptierenden Punkte (nur Billigflieger und keine Bezahlung des Bodentransports) dann rutschenlassen, weil zum einen die Blue Air besser passte als die Tarom und zum anderen dank BC100 der Abflughafen zumindest finanziell egal war.


Ob es dieser fuer mich annehmbare Kompromissvorschlag dadurch erleichtert wurde, dass ich die Mail unter meinem juristischen Titel schrieb, weiss ich nicht. Ich schaetze aber mal, dass eine aehnliche Loesung auch in Deinem Fall erreichbar und fuer Dich ok waere.
 
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noodles

Reguläres Mitglied
14.06.2012
73
6
Mit Variante 3 (stornieren und Geld zurück) hat die Airline ihre Pflicht erfüllt!

Das Studium der EG 261/2004 wird empfohlen.

Stettin ist doch seit über 70 Jahre nicht mehr Deutsches Reich...

Trotzdem bin ich Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Und somit ist das LBA die nächstliegende Behörde. Der Flug wird von einer ungarischen Airline von Polen nach Norwegen durchgeführt. Verrückt, oder? Wenn sich das LBA für nicht zuständig erklärt, dann kann ich immernoch weiter suchen.

Fast nichts für das Ticket zu bezahlen und vollen Service erwarten ist leider ein Aberglaube...

Auch für Billigflieger haben sich an Recht und Gesetz zu halten. Mehr wird gerade nicht erwartet.
 

noodles

Reguläres Mitglied
14.06.2012
73
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Mir hat Wizz 2015 einen DTM-SBZ gestrichen bzw. ich glaube auch um einen oder zwei Tage verlegt.

Ich schrieb eine Mail an customerrelations PUNKT hu1 BEI wizzair PUNKT com und forderte auf, mich auf einen der beiden anderen Direktfluege Deutschland-SBZ an dem Tag umzubuchen, als da waeren Blue Air von STR oder Tarom von STR.

Prompte, freundliche Antwort, dass direkte Umbuchung technisch nicht und Alternativtransport nur auf Billigairlines moeglich sei. Ich solle Blue Air buchen und die Buchungsbestaetigung mailen, dann werde man DTM-SBZ stornieren und vollstaendig erstatten und den Mehrpreis des STR-SBZ ueberweisen. Fuer den Transport von DTM nach STR sei ich selbst verantwortlich.

Ich habe die zwei eigentlich nicht zu akzeptierenden Punkte (nur Billigflieger und keine Bezahlung des Bodentransports) dann rutschenlassen, weil zum einen die Blue Air besser passte als die Tarom und zum anderen dank BC100 der Abflughafen zumindest finanziell egal war.


Ob es dieser fuer mich annehmbare Kompromissvorschlag dadurch erleichtert wurde, dass ich die Mail unter meinem juristischen Titel schrieb, weiss ich nicht. Ich schaetze aber mal, dass eine aehnliche Loesung auch in Deinem Fall erreichbar und fuer Dich ok waere.

Vielen Dank für deine Rückmeldung!

Mir geht es ähnlich, dass ich nicht auf die exakte Route bestehe, sondern primär in der gebuchten Reihenfolge fliegen möchte und möglichst auch an den genannten Tagen. Ob ich dann beim Rückflug in Stettin, Warschau, Amsterdam, Frankfurt, Berlin, München, Zürich, Prag oder einem anderen erreichbaren Flughafen herauskomme, ist für mich gerade zweitrangig. Solange ich es rechtzeitig weiß und mich entsprechend für Weiterfahrt drauf einstellen kann. Aber das war leider bislang nicht möglich. Mail ist raus, mal gucken, wann die Antwort kommt und wie sie ausfällt.
 

seby93

Reguläres Mitglied
17.10.2016
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Wenn du bei den Flughäfen so flexibel bist, könntest du auch anfragen, ob du nur den Flug 23.03.2018: TRF -> SZZ (16:15 Uhr - 17:40 Uhr) erstatten lassen kannst.

Zu deinem eigentlichen Hinflug 23.03.2018: SZZ -> TRF (18:15 Uhr - 19:40 Uhr) ließe sich am 26.03.2018 aktuell nämlich noch ein FR-Rückflug TRF -> HAM (16:55 Uhr - 18:20 Uhr) für 139 NOK (ca. 15€) buchen. Vielleicht ist die Erstattung des ursprünglichen W6-Rückflugs ja sogar höher.
 
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noodles

Reguläres Mitglied
14.06.2012
73
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Wenn du bei den Flughäfen so flexibel bist, könntest du auch anfragen, ob du nur den Flug 23.03.2018: TRF -> SZZ (16:15 Uhr - 17:40 Uhr) erstatten lassen kannst.

Zu deinem eigentlichen Hinflug 23.03.2018: SZZ -> TRF (18:15 Uhr - 19:40 Uhr) ließe sich am 26.03.2018 aktuell nämlich noch ein FR-Rückflug TRF -> HAM (16:55 Uhr - 18:20 Uhr) für 139 NOK (ca. 15€) buchen. Vielleicht ist die Erstattung des ursprünglichen W6-Rückflugs ja sogar höher.

Auch eine Idee, aber auch ohne kompetenten Support der Airline nicht möglich...
Hätte sich kostenseitig aber auch nicht gelohnt :eek:
Abgesehen davon, dass es ryanair auf meine private "schwarze Liste" geschafft hat :resp:

Trotzdem Vielen Dank für deine Idee und Recherche! (y)
 
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noodles

Reguläres Mitglied
14.06.2012
73
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Die bis zu 30 Tage Bearbeitungsfrist bei schriftlichen "complaints" sind wie im Flug vergangen: wizz hat es geschafft, sinnvoll umzubuchen!

Möglicherweise hat man diese lange Frist angegeben um die Leute zu bewegen, die Hotline anzurufen? :idea:
Wie dem auch sei - Weihnachten ist vorbei, Spekulatius aufgegessen - und vor allem die Flüge sind nun wieder vernünftig.
Warum man weiterhin jede Rückmeldung der Kunden als Beschwerde auffasst... egal.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Trotzdem bin ich Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Und somit ist das LBA die nächstliegende Behörde. Der Flug wird von einer ungarischen Airline von Polen nach Norwegen durchgeführt. Verrückt, oder? Wenn sich das LBA für nicht zuständig erklärt, dann kann ich immernoch weiter suchen.

Du denkst ja wohl im Ernst nicht, dass dass Wizz Air interessieren wird?

Schick mir bitte gelegentlich eine Packung Pop-Corn zu! Danke! (y) (y) (y)