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Leider hat mir die Suchfunktion nichts passendes gezeigt, mit der Gefahr, daß es schon ein Thema zum Thema Winterreifen bei Mietwagen hier gibt, öffne ich mal ein neues....
Gestern bei uns in Ulm: Hauptstraßen schneefrei, aber gewissen Nebenstraßen überhaupt nicht geräumt. Folge: ohne Winterreifen geht dort gar nichts!!
Da kämpft sich gegen 19 Uhr ein Auto mit HH vergeblich aus einer Parklücke. Meine Frage "Sommerreifen, dann dürfen Sie aber offiziell nicht fahren" wird mit "Mietwagen aus Memmingen-Airport, was sollen wir machen" - Taxi nehmen....
zu dritt haben wir es dann geschafft das Auto rauszuhebeln, aber fahren durfte das Auto nicht, wenn was passiert zahlt die Versicherung nichts und ne saftige Strafe kommt obendrauf!!
Fragen:
- sind die Vermieter bei Wagenausgabe nicht verpflichtet auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen, daß zwar keine Winterreifenpflicht besteht, aber bei Nutzung des Fahrzeugs bei Wetterzuständen, die Winterausrüstung erfordern, nur zugelassen ist, wenn diese Winterausrüstung auch installiert ist? Der Fahrer ist dafür verantwortlich, diese Regel einzuhalten, der Vermieter sollte m.E. darauf hinweisen - hat er in diesem Falle aber wohl nicht getan
- bei Einreise nach AT oder CH sind Winterreifen verpflichtend. Bei der Abholung in FMM ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß die Mieter nach AT oder CH reisen, oder nicht?
- weiss jemand die Hintergründe, die vor Jahren nicht zu einer allgemeinen Winterreifenpflicht in Deutschland geführt haben? Reifenbusiness ankurbeln läge doch im Trend mitten in der Wirtschaftskrise?
- gibt's Vermieter die ausschliesslich Winterreifen anbieten und die natürlich ggf. berechnen (Hertz 15 EUR/Tag, max 100 EUR/Anmietung)
Ich verstehe ja noch die Bedürfnisse eines privaten Autonutzers, der z.B. sein Carbio oder Oldtimer zwar im Dezember oder im März bei freien Straßen fahren will und die Ausgaben für die Winterreifen scheut. Bei Mietwagen habe ich aber absolut kein Verstädnnis. Wenn es alle machen müssten, gäbe es auch keine Wettbewerbsverzerrung, wie jetzt beklagt "das sind Kosten und die kriegen wir über die Raten nicht zurück" - ja klar, weil es der Billiganbieter nebenan nicht macht...
Laßt uns mal diskutieren!
Gestern bei uns in Ulm: Hauptstraßen schneefrei, aber gewissen Nebenstraßen überhaupt nicht geräumt. Folge: ohne Winterreifen geht dort gar nichts!!
Da kämpft sich gegen 19 Uhr ein Auto mit HH vergeblich aus einer Parklücke. Meine Frage "Sommerreifen, dann dürfen Sie aber offiziell nicht fahren" wird mit "Mietwagen aus Memmingen-Airport, was sollen wir machen" - Taxi nehmen....
Fragen:
- sind die Vermieter bei Wagenausgabe nicht verpflichtet auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen, daß zwar keine Winterreifenpflicht besteht, aber bei Nutzung des Fahrzeugs bei Wetterzuständen, die Winterausrüstung erfordern, nur zugelassen ist, wenn diese Winterausrüstung auch installiert ist? Der Fahrer ist dafür verantwortlich, diese Regel einzuhalten, der Vermieter sollte m.E. darauf hinweisen - hat er in diesem Falle aber wohl nicht getan
- bei Einreise nach AT oder CH sind Winterreifen verpflichtend. Bei der Abholung in FMM ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß die Mieter nach AT oder CH reisen, oder nicht?
- weiss jemand die Hintergründe, die vor Jahren nicht zu einer allgemeinen Winterreifenpflicht in Deutschland geführt haben? Reifenbusiness ankurbeln läge doch im Trend mitten in der Wirtschaftskrise?
- gibt's Vermieter die ausschliesslich Winterreifen anbieten und die natürlich ggf. berechnen (Hertz 15 EUR/Tag, max 100 EUR/Anmietung)
Ich verstehe ja noch die Bedürfnisse eines privaten Autonutzers, der z.B. sein Carbio oder Oldtimer zwar im Dezember oder im März bei freien Straßen fahren will und die Ausgaben für die Winterreifen scheut. Bei Mietwagen habe ich aber absolut kein Verstädnnis. Wenn es alle machen müssten, gäbe es auch keine Wettbewerbsverzerrung, wie jetzt beklagt "das sind Kosten und die kriegen wir über die Raten nicht zurück" - ja klar, weil es der Billiganbieter nebenan nicht macht...
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