Wo bekomm ich die KK-Gebühr zurück? (FR)

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DA40

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
351
0
THF :)
Klagen: Leistungsklage gestützt auf ungerechtfertige Bereicherung, Leistung ohne Rechtsgrund, §812 Abs. 1 S.1 BGB - lohnt sich aber wohl nur bei einer RV.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.315
1.140
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, daher momentan ohne eigenen Prozess erstmal garnicht.
 

lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
0
HAJ
Wenn es denn Rechtskräftig wird - kann ich die Gebühren rückwirkend verlangen?
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Wenn es denn Rechtskräftig wird - kann ich die Gebühren rückwirkend verlangen?

Ja, kannst Du. Aber ich bin mir sicher, die werten Herren der Airline werden den Prozess der Rückerstattung so aufwendig und teuer machen (z. B. dadurch, daß Du eine 0900er Nummer anrufen mußt, um die Erstattung zu beantragen, wobei die Agenten nur Farsi sprechen). Ich meine, wo kämen wir hin, wenn FR auf einmal kundenfreundlich wäre.
 

steffen0212

Leiter der Irrenanstalt
12.03.2009
1.729
10
www.cura-it.de
Ja, kannst Du. Aber ich bin mir sicher, die werten Herren der Airline werden den Prozess der Rückerstattung so aufwendig und teuer machen (z. B. dadurch, daß Du eine 0900er Nummer anrufen mußt, um die Erstattung zu beantragen, wobei die Agenten nur Farsi sprechen). Ich meine, wo kämen wir hin, wenn FR auf einmal kundenfreundlich wäre.

Wäre sicherlich nicht ungewöhnlich. Aber vielleicht lassen die es einfach darauf ankommen wie viele dann wirklich klagen.