Reiserücktrittversicherung: Definition "ständiger Wohnsitz

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.672
BRU
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Habe mal eine Frage an die Juristen: In Reiserücktrittversicherungen steht ja meist die Klausel, dass Reisen zwischen Arbeitsstätte und „ständigem Wohnsitz“ nicht versichert sind. Wenn ich in Brüssel arbeite (feste Vollzeitstelle mit Arbeitsort Brüssel), dort eine ständige Wohnung habe (Miete), daneben aber auch einen Zweit-/Privatwohnsitz (oder wie auch immer ich das bezeichnen will) in einem anderen Land beibehalte und dort häufig meine Wochenenden verbringe, sind die entsprechenden Flugreisen da eigentlich abgedeckt? Oder würde die Versicherung versuchen, das abzulehnen, da „ständiger Wohnsitz“? Gibt’s da irgendwelche Kriterien, was als „ständiger Wohnsitz“ zählt, Urteile oder ähnliches?
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Ständiger Wohnsitz ist dort, wo Du polizeilich und steuerlich gemeldet bist. Ergo sind alle Reisen von dort nach irgendwohin abgesichert.
 
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Anonyma

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16.05.2011
16.484
9.672
BRU
Polizeilich gemeldet: In Brüssel und an meinem vorherigen Wohnsitz

Steuerlicher Wohnsitz: Mein vorheriger Wohnsitz (Regelung, dass EU-Bedienstete ihren Steuerwohnsitz an dem Ort beibehalten, von dem aus sie eingestellt wurden)

Also irgendwie nicht ganz eindeutig.
 

buda01

Erfahrenes Mitglied
16.07.2009
462
2
FRA/PMI
Hatte folgendes Problem:
Steuerlicher Sitz und Wohnsitz in FRA; Polizeilich gemeldet in FRA und (als non-resident) auch in PMI. Buchungen werden meist mit Startort PMI durchgeführt.

Reiserücktrittsversicherung (damals über AMEX) lehnte wegen Krankheit Erstattung der nicht angetretenen Flugbuchung PMI-FRA-PMI mit der Begründung ab, Ausgangspunkt der Reise sei nicht der dauerhafte Wohnsitz.

Storno der Reise FRA-PMI-FRA wurde dagegen erstattet. Ständiger Wohnsitz muss m.E. Ausgangspunkt der Reise sein, um Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen zu können.
 
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16.05.2011
16.484
9.672
BRU
Hatte folgendes Problem:
Steuerlicher Sitz und Wohnsitz in FRA; Polizeilich gemeldet in FRA und (als non-resident) auch in PMI. Buchungen werden meist mit Startort PMI durchgeführt.

Reiserücktrittsversicherung (damals über AMEX) lehnte wegen Krankheit Erstattung der nicht angetretenen Flugbuchung PMI-FRA-PMI mit der Begründung ab, Ausgangspunkt der Reise sei nicht der dauerhafte Wohnsitz.

Storno der Reise FRA-PMI-FRA wurde dagegen erstattet.

Und genau solche Probleme fürchte ich eben auch. Ich buche je nach Ticketpreis (teils große Unterschiede), eventuellen Umbuchungen, Flexibilität mal so mal so...

Wobei die AMEX-Bedingungen (zumindest der belgischen M&M-AMEX, dort heißt es "deplacement... du domicile") aber deutlich restriktiver formuliert sind, als die der ERV. Bei letzterer heißt es "alle Reisen weltweit", ausgenommen sind lediglich hauptberufliche Außendienst-Tätigkeiten und Gänge und Fahrten zwischen Arbeitsstätte und ständigem Wohnort. Bzw. bei der deutschen M&M-Mastercard finde ich eigentlich gar keine Einschränkungen...
 
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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Also irgendwie nicht ganz eindeutig.


Doch.

Dein ständiger Wohnsitz ist BRU, bei buda01 FRA. Daran orientieren sich die Versicherungen, deswegen auch die Ablehnung in seinem Fall. Ständiger Aufenthalt nach deutscher Definition bedeutet, wenigstens 183 Tage am Stück entweder dort oder woanders zu leben.

Bliebe nur noch zu klären, ob Deine AMEX deutscher Ausstellung ist?
 
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16.05.2011
16.484
9.672
BRU
Doch.

Dein ständiger Wohnsitz ist BRU, bei buda01 FRA. Daran orientieren sich die Versicherungen, deswegen auch die Ablehnung in seinem Fall. Ständiger Aufenthalt nach deutscher Definition bedeutet, wenigstens 183 Tage am Stück entweder dort oder woanders zu leben.

Bliebe nur noch zu klären, ob Deine AMEX deutscher Ausstellung ist?

Ich verwende derzeit für meine privaten Flugbuchungen (zu meinem "Zweitwohnsitz") meine in Deutschland ausgestellte M&M-Kreditkarte (Mastercard). Hatte aber noch nie den Fall, dass ich die Versicherung in Anspruch nehmen musste.

Habe aber hin und wieder überlegt, die belgische M&M-AMEX zu beantragen (gibt 1,5 Meilen pro ausgegebenen Euro sowie 10.000 zusätzliche Meilen bei einem Jahresumsatz von 20.000 Euro.... den ich aber nur erreichen würde, wenn ich so ziemlich alle Flüge auch mit der buche, nur da sind die Versicherungsbedingungen so formuliert, dass derartige Fälle wohl eher nicht unter den Versicherungsschutz fallen würden).
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Ich habe jetzt gerade 5x die AGB der M&M-Card Versicherung (Deutschland) gelesen und keine Klausel bezüglich Einschränkungen bzgl. Wohnsitz gefunden. Oder ich bin blind.... Vielmehr steht dort explizit "Die Leistungen gelten auf allen Geschäfts- und Privatreisen."
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Also ich habe meine M&M Kreditkarte aus D schon in das 4.te europäische Land mitgenommen (ungezogen).
Alles kein Problem, solange man die Änderung der Anschrift angibt. Bei nahezu jedem Land hatte ich jeweils Versicherungsfälle bei den diverser beinhalteten Versicherungen-nie ein Problem.
Dazu habe ich noch einen steuerlichen Wohnsitz (gemeldet) in D wegen Firma da.

Reiserücktritt hat auch schon für meine Frau und mich reguliert, als wir SE-AT-SE nicht antreten konnten, ich aber Hauptwohnsitz in CH und sie ihren in AT hatte.

Kommt wohl sehr auf die Auslegung und/oder den Mitarbeiter sowie Betrag an.
 
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Anonyma

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16.05.2011
16.484
9.672
BRU
Wie schon geschrieben: Bei der deutschen M&M-Karte finde ich auch keinerlei Einschränkungen, z.B. auch keine Bestimmung, dass die Reise vom „ständigen Wohnsitz“ aus starten muss. Allerdings gilt die halt nur, wenn der Flug/die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Wohingegen die von der ERV angebotene Reiserücktrittversicherung (die man ab ca. 40 Euro als Jahresversicherung bekommt und noch so die eine oder andere Mehrleistung gegenüber der M&M-Karte bietet) „Gänge oder Fahrten zwischen Arbeitsstätte und ständigem Wohnsitz“ ausschließt.

Und die belgische M&M-Amex (die wegen der Meilen interessant wäre) scheint mir auch deutlich restriktiver zu sein. Ähnlich wie die Erfahrungen von buda01. Außerdem gelten „domicile“, „residence habituelle“ (was auch immer da der Unterschied ist…) und „lieu de travail“ nicht als Ausland. Mein Eindruck ist da, dass damit genau die ganzen regelmäßig zwischen Brüssel und alter Heimat pendelnden EU-Expatriats ausgeschlossen werden sollen….