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Habe mal eine Frage an die Juristen: In Reiserücktrittversicherungen steht ja meist die Klausel, dass Reisen zwischen Arbeitsstätte und „ständigem Wohnsitz“ nicht versichert sind. Wenn ich in Brüssel arbeite (feste Vollzeitstelle mit Arbeitsort Brüssel), dort eine ständige Wohnung habe (Miete), daneben aber auch einen Zweit-/Privatwohnsitz (oder wie auch immer ich das bezeichnen will) in einem anderen Land beibehalte und dort häufig meine Wochenenden verbringe, sind die entsprechenden Flugreisen da eigentlich abgedeckt? Oder würde die Versicherung versuchen, das abzulehnen, da „ständiger Wohnsitz“? Gibt’s da irgendwelche Kriterien, was als „ständiger Wohnsitz“ zählt, Urteile oder ähnliches?