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Liebes Lufthansa-Team,
darf ich die Konversation aus Posts #5093 und #5107 in Erinnerung bringen und nach dem dort erwähnten "offiziellen Wording" fragen? Oder möchte man die Antwort so lange hinauszögern, bis Wingsdings flächendeckend innerdeutsch fliegt und sich die Beantwortung der Frage damit in absehbarer Zukunft quasi von selbst erledigt, da dann ja Wingsdings für für alles zuständig ist?
Grüße
LTU
Hallo LTU,
wir haben das Thema „Umbuchung von innerdeutsch auf internationales Routing“ in mehreren Abteilungen platziert. Wir haben diese Rückmeldung erhalten:
Bei einer Flugstreichung (damit ist der Invol. Fall eingetreten) kann der Gast auf Flüge der eigenen Airline und im Fall einer innerdeutschen Strecke auf die Bahn umgebucht werden, was vom LBA anerkannt ist.
Nach geltender EU Rechtsprechung ist eine Umbuchung auf andere Airlines nicht verpflichtend, sie kann jedoch aus Kulanz angeboten werden.
Viele Grüße,
Isabell