Gehalt von unbekannter Firma

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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
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Sach mal, wie arm ist das hier denn. So viele keinen Anstand und kein Rückgrat mehr? Da gibt's meines Erachtens noch einen Unterschied zwischen Maximieren (sich im Rahmen der Regeln und des Rechtsrahmens bewegend die eigene Position verbessern) und ungerechtfertigt bereichern (gesetzeswidrig etwas ohne Rechtsanspruch einbehalten). .

wenn du schon 2 meiner beiträge zitierst dann bitte nicht so aus dem zusammenhang, dass daraus der eindruck ensteht ich würde hier zu irgendetwas gesetzeswiedrigen auffordern. wie arm ist denn das bitte sich hier über einen faden, der aufgrund inhaltlicher wertlosigkeit in "spiel und spaß" gehört, sich als gutmensch aufzuspielen und aufgrund ironischer einträge einiger user anstand und rückgrad zu beurteilen? erwartest du dir jetzt 20 "danke" zu deinem beitrag weil er so ehrenwert ist?

bitte, kannst du haben wenn es dir dann besser geht.
 

HighHopes

Erfahrener Killepitscher
08.03.2009
3.300
2
DUS
Ich habe neulich einen ganzen Stapel solcher T-Shirts mitgebracht, allerdings von OshKosh.
Größe 128.
Wenn das passt, könntest Du das fälschlich erhaltene Gehalt bei mir dafür eintauschen.
 

tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.595
199
59
wenn du schon 2 meiner beiträge zitierst dann bitte nicht so aus dem zusammenhang, dass daraus der eindruck ensteht ich würde hier zu irgendetwas gesetzeswiedrigen auffordern. wie arm ist denn das bitte sich hier über einen faden, der aufgrund inhaltlicher wertlosigkeit in "spiel und spaß" gehört, sich als gutmensch aufzuspielen und aufgrund ironischer einträge einiger user anstand und rückgrad zu beurteilen? erwartest du dir jetzt 20 "danke" zu deinem beitrag weil er so ehrenwert ist?

bitte, kannst du haben wenn es dir dann besser geht.

Was Du leider nicht wahrhaben willst ist, dass auch wenn Du meinst ebbes ironisch zu posten - geht das leider an dem s.g. "Ehrgefühl" aka "Anstand und Moral" einiger der User hier durchaus am Gesäss vorbei... und dass kann weit und breit sein :doh:
 
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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.980
24
Wien
Du kannst endlich bequem am Bauch schlafen Ausg. Du hast nen Ständer
@lipton
Zum Thema; Kennt jemand einen Arbeitgeber der echt "fair" bezahlt ? Ich nicht, ergo würde ich solange nichts sagen, solangs halt geht; wenigstens Zinsen gibt's. Einfach abheben würde gegen die AGBs der Bank verstoßen.
 

lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
0
HAJ
Nun ja, es handelt sich um bissle über 2500 €. Für denjenigen, der das Gehalt dann nicht bekommen hat, ist das sicher viel, da das bestimmt inkl. Weihnachtsgehalt und so ist. Für mich wären es nur 4-5 Handtaschen mehr. Von daher ruf ich lieber an.
 
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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Zum Thema; Kennt jemand einen Arbeitgeber der echt "fair" bezahlt ? Ich nicht,

Kann man daraus schliessen, dass Du
a) selber Arbeitgeber bist
oder
b) Du Dich selbst als permanent unterbezahlt fühlst?

Denk mal an die arme Sau, der der Lohn/das Gehalt erst mal fehlt. € 2,5T ist zwar nicht Hartz4, aber eben auch kein Spitzengehalt, auf das man mal eben so verzichtet. Vielleicht lebt ja eine nette Familie davon...
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.972
2.970
CGN
Kann man daraus schliessen, dass Du
a) selber Arbeitgeber bist
oder
b) Du Dich selbst als permanent unterbezahlt fühlst?

Denk mal an die arme Sau, der der Lohn/das Gehalt erst mal fehlt. € 2,5T ist zwar nicht Hartz4, aber eben auch kein Spitzengehalt, auf das man mal eben so verzichtet. Vielleicht lebt ja eine nette Familie davon...

Naja, aber derjenige, dem das Gehalt nun fehlt, wird das ja wohl bei seinem AG reklamiert haben, denke ich mir mal so;) Allein dadurch sollte der Stein ja wohl ins Rollen kommen...
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
wenn du schon 2 meiner beiträge zitierst dann bitte nicht so aus dem zusammenhang, dass daraus der eindruck ensteht ich würde hier zu irgendetwas gesetzeswiedrigen auffordern. wie arm ist denn das bitte sich hier über einen faden, der aufgrund inhaltlicher wertlosigkeit in "spiel und spaß" gehört, sich als gutmensch aufzuspielen und aufgrund ironischer einträge einiger user anstand und rückgrad zu beurteilen? erwartest du dir jetzt 20 "danke" zu deinem beitrag weil er so ehrenwert ist?

bitte, kannst du haben wenn es dir dann besser geht.

Getroffene Hunde bellen, gelle? ;)

Aber schon interessant zu erfahren, wie Du denkst.

Daneben wird sich die OP sicher freuen, dass sie einen inhaltlich wertlosen Thread eröffnet hat und Du als einziger erkannt hast, dass er deswegen in "Spiel und Spaß" gehört hätte. :rolleyes:

Okay, okay, I'll stop feeding the troll... :censored:
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.980
24
Wien
Naja, aber derjenige, dem das Gehalt nun fehlt, wird das ja wohl bei seinem AG reklamiert haben, denke ich mir mal so;) Allein dadurch sollte der Stein ja wohl ins Rollen kommen...

Seh ich auch so, der Arbeitnehmer wird das sicher abgehen. Manchmal drehen sich Firmen aufgrund interner Bürokratie ihren eigenen Strick.
Will heißen es gibt Firmen die Abteilungen aufgelassen haben, aber vergessen haben den einen oder anderen Arbeitnehmer zu versetzen/entlassen.
Da sitzt jemand Tag für Tag ohne Aufgabe, ohne direkten Vorgesetzten und tut so als würde er arbeiten, solang er auf der Gehaltsliste steht
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.131
21
Bei Steuerklasse 1 hast Du wohl Recht, aber als Familie mit Kindern doch wohl eher nicht oder?


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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.716
15.598
Naja. Ab etwa 52.000 EUR war man 2006 in den oberen 5 %. Das ergibt netto pro Monat knapp 2.500 in Steuerklasse I, knapp 2.900 in Klasse III.

Oder andersrum gerechnet, um in Klasse III 2.500 netto zu haben, reichen in der Tat "nur" 45.000 brutto p.a. aus. Damit war man 2006 "nur" noch in den oberen 7 %.

Wir, die wir wahrscheinlich zu einem hoeheren Prozentsatz als die Gesamtbevoelkerung in Berufen arbeiten, in denen diese 45.000 EUR Jahresgehalt ungefaehr zum Einstieg gezahlt werden, sollten uns ab und zu mal die Einkommensverteilung in Deutschland ausserhalb unseres privilegierten Umfeldes vor Augen fuehren.
 

Glazer

Reguläres Mitglied
08.12.2009
95
0
FRA
Soweit hier dazu geraten wurde, das Geld eigenhändig zurückzuüberweisen, würde ich vorsichtshalber lieber darauf bestehen, dass die beteiligten Banken das unter sich ausmachen.

Überweisungen ohne wirtschaftlichen Hintergrund an mir unbekannte Empfänger wären mir zu nah am Geldwäschetatbestand.
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Soweit hier dazu geraten wurde, das Geld eigenhändig zurückzuüberweisen, würde ich vorsichtshalber lieber darauf bestehen, dass die beteiligten Banken das unter sich ausmachen.

Überweisungen ohne wirtschaftlichen Hintergrund an mir unbekannte Empfänger wären mir zu nah am Geldwäschetatbestand.
Hast Du da mal einen Paragraphen?

Mal abgesehen davon - es gäbe einen wirtschaftlichen Hintergrund für die Rücküberweisung: Rückabwicklung einer Überweisung, die ohne erkennbaren wirtschaftlichen Hintergrund erfolgte.
 

Glazer

Reguläres Mitglied
08.12.2009
95
0
FRA
§ 261 StGB. Vorsatz ist nicht erforderlich.

Ich behaupte nicht, dass es sich hier um Geldwäsche handeln würde. Ich würde nur aus Vorsichtsgründen jedes Risiko ausschließen wollen, dass jemand auch nur auf die Idee kommt. Deshalb würde ich kein Geld an mir unbekannte Personen überweisen. Sollen doch die Banken die Fehlbuchung stornieren.
 
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reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
371
0
48
Muc
das Glück hatte ich auch schon mal, aber leider war es nach ein paar Tagen wieder weg :-(
der Arbeitgeber hat dann in unsere Steuerkanzlei gewechselt, weil es ein Fehler der Lohntussi des bisherigen Steuerberaters war :))
 

SmilingBoy

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
831
1
CGN
Soweit hier dazu geraten wurde, das Geld eigenhändig zurückzuüberweisen, würde ich vorsichtshalber lieber darauf bestehen, dass die beteiligten Banken das unter sich ausmachen.

Überweisungen ohne wirtschaftlichen Hintergrund an mir unbekannte Empfänger wären mir zu nah am Geldwäschetatbestand.
Ich würde vor allem deshalb nicht eine eigenhändige Rücküberweisung tätigen, da man damit rechnen muss, dass trotz Rücküberweisung irgendwann die eigentliche Überweisung storniert wird. Einfach seine Bank kontaktieren, sie darauf hinweisen, und fertig. Wenn das Geld in einem Monat trotzdem noch da ist, kann man ja mal nachhaken.

Ich hatte mal eine Überweisung über 40000 Euro auf meinem Konto. Die wurde allerdings schon nach drei Tagen und bevor ich es bemerkt hatte wieder storniert. Zinsen für die drei Tage habe ich dafür übrigens bekommen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.127
Was hätte eine Rücküberweisung an den Zahlungsauftraggeber mit Geldwäsche zu tun? :confused:

Unabhängig davon: kann man als Zahlungsauftraggeber auch eine Überweisung stornieren? Ich dachte immer, das geht nicht (im Gegensatz zur Einzugsermächtigung).