Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
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Hallo,
ich habe hier nicht alles verfolgt, aber vielleicht gibt es eine schnelle Antwort.

Eine Freundin meiner Frau (wie sie Japanerin), die in den Niederlanden seit ca.20 Jahren lebt möchte mit Lufthansa von Nagoya, oder Tokyo Haneda über Frankfurt nach Amsterdam fliegen- möglichst direkt im Transit. Dabei geht es um die Rückreise, die Hinreise (Test bei Ankunft in Japan) ist klar.

Frage: Kann sie direkt nach Ankunft in Frankfurt Airside nach Amsterdam weiter, oder müsste/ sollte sie in Frankfurt einen Test machen, oder könnte sie auch vor dem Rückflug noch vor Abreise den Test machen?

Wie sieht es momentan bei der Ankunft in den Niederlanden aus bezüglich Test, Quarantäne, vorhandener Tests etc.

Also was sind die Möglichkeiten / Regeln die unsere dauerreisenden hier kennen.

Danke

Flyglobal
 

comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
1.402
502
Weiß jemand wie es aktuell um Mallorca steht? Ausnahme, Spanien-Regeln? Mir geht es vor allem um die "neuen"( ? ) Regelungen mit 5-Tages-Zwangsquarantäne, Pflicht-Test usw. - ab wann soll das gelten?
 

flex09

Aktives Mitglied
09.03.2017
116
65
Weiß jemand wie es aktuell um Mallorca steht? Ausnahme, Spanien-Regeln? Mir geht es vor allem um die "neuen"( ? ) Regelungen mit 5-Tages-Zwangsquarantäne, Pflicht-Test usw. - ab wann soll das gelten?

Frühestens ab 01.10.

Bis dahin gilt weiterhin: sollte Mallorca weiterhin Risikogebiet sein, benötigt man einen Negativtest zwischen 48 Stunden vor Abreise und 72 Stunden nach Ankunft, um aus der häuslichen Quarantäne rauszukommen.

Ich fliege in zwei Wochen nach Mallorca. Noch besteht die Hoffnung, dass die Region bis dahin nicht mehr auf der roten Liste steht oder ein sicherer Korridor eingerichtet wird, sodass man außerhalb von Palma keine Probleme haben wird.
 
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chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Hallo,
ich habe hier nicht alles verfolgt, aber vielleicht gibt es eine schnelle Antwort.

Eine Freundin meiner Frau (wie sie Japanerin), die in den Niederlanden seit ca.20 Jahren lebt möchte mit Lufthansa von Nagoya, oder Tokyo Haneda über Frankfurt nach Amsterdam fliegen- möglichst direkt im Transit. Dabei geht es um die Rückreise, die Hinreise (Test bei Ankunft in Japan) ist klar.

Frage: Kann sie direkt nach Ankunft in Frankfurt Airside nach Amsterdam weiter, oder müsste/ sollte sie in Frankfurt einen Test machen, oder könnte sie auch vor dem Rückflug noch vor Abreise den Test machen?

Wie sieht es momentan bei der Ankunft in den Niederlanden aus bezüglich Test, Quarantäne, vorhandener Tests etc.

Also was sind die Möglichkeiten / Regeln die unsere dauerreisenden hier kennen.

Danke

Flyglobal
Japan ist zurzeit kein ausgewiesenes Risikogebiet. Damit entfällt auch der noch jetzt gültige Pflichttest und/oder Quarantäne. Sie kann demnach ganz normal in Frankfurt einreisen und weiter nach Amsterdam. Einen Aufenthaltstitel hat sie ja. Also eigentlich kein Problem bei der Rückreise.

Mal abgesehen davon ist ein Transit nie das Problem in Frankfurt. Es gibt ja doch einige ausgebuchte Flüge aus Indien Richtung Kanada.
 

nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
207
90
NUE/LWO
So ein Mist!

In Polen (Kielce) ist ende nächster Woche unsere erste Messe seit Anfang des Jahres - ohne spanische und französische Firmen fallen da ganz schön viele Aussteller weg.

Bist du "Polen"-Insider und kannst die Situation vor Ort bewerten?

Ich würde zwar behaupten, dass ich mich mit Polen sehr gut auskenne, aber im Moment bin ich auch mehr auf Sekundärquellen angewiesen, da ich nur zum Transit via WAW in Polen war. Die absoluten Zahlen sind höher als im Frühjahr, aber die Gesamtsituation sieht nun auch nicht viel besser oder schlechter als im Rest Europas aus: https://who.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/ead3c6475654481ca51c248d52ab9c61 | Auf Ebene der einzelnen Woiwodschaften gibt es hier Infos: https://www.gov.pl/web/koronawirus/wykaz-zarazen-koronawirusem-sars-cov-2 Interessant sicherlich bei der Karte die Auswahl "Obszary z nowymi zasadami bezpieczeństwa", wo man sieht wie das Land seit Anfang August in verschiedene Zonen eingeteilt wurde, die sich dann auf die konkreten Beschränkungen auswirken, die die Botschaft auf Deutsch erläutert: https://polen.diplo.de/pl-de/04-news/-/2314358 Alles nicht sonderlich ungewöhnlich.

Ohne weiß-rote Glaskugel sicher schwierig zu sagen, was in Zukunft passieren wird. Wie es mit Umsteigeverbindungen aus Spanien und Frankreich aussehen wird, weiß ich auch nicht. Sonderlich viel bringen wird ein Verbot von weiteren Flugverbindungen in epidemologischer Hinsicht in der jetzigen Situation nicht. Mehr ein Symbol, das vor allem wirtschaftlichen Schaden anrichtet und niemanden wirklich vor Corona schützt. Hoffe, dass die Messe nächste Woche dennoch stattfinden kann. Kielce habe ich im September 2017 mit Studenten besucht und fand es sehr nett dort. Zumal ich auch den Eindruck habe, dass man sich überall in der gebeutelten Messe- und Reise-Industrie gerade besonders Mühe gibt und sich über jeden einzelnen Kunden freut.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
Danke chris_flyer.
Noch eine Ergänzungsfrage- der beiden Japanerinnen.

Da es wohl unkritisch ist von Japan über Frankfurt nach Amsterdam weiterzureisen: Wäre es möglich, dass sie während der Wartezeit den Sicherheitsbereich veräßt und wieder reingeht nachdem die beiden Damen sich dann am Flughafen getroffen haben? Ich denke das müsste gehen. Koffer wäre eh durchgecheckt.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.500
9.445
HAM
Dürfte rechtswidrig sein, soweit das Gesundheitsamt nicht durch die jeweilige Corona-VO ermächtigt wird, im begründeten Einzelfall über die Corona-VO hinausgehende Anordnungen zu treffen.

Im worst case ist davon auszugehen, dass dem Fragesteller im Telefongespräch mit dem Gesundheitsamt eine Quarantäneanordnung mündlich bekanntgegeben worden ist. Die ist ungeachtet ihrer voraussichtlichen Rechtswidrigkeit zu befolgen, bis sie aufgehoben wird. Im Zweifel muss hier das Verwaltungsgericht bemüht werden.

Es geht um die VO in Schleswig-Holstein und genau diese gibt den Gesundheitsämtern die Befugnis. Ob eine VO dieses Regeln kann oder ob es ein Gesetz sein muss (siehe Saarland), vermag ich nicht zu beantworten. Vermutlich ist allerdings die Verfügung abgelaufen, bevor das Urteil da ist.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Kasupke

Erfahrenes Mitglied
30.06.2015
586
13
Es geht um die VO in Schleswig-Holstein und genau diese gibt den Gesundheitsämtern die Befugnis. Ob eine VO dieses Regeln kann oder ob es ein Gesetz sein muss (siehe Saarland), vermag ich nicht zu beantworten. Vermutlich ist allerdings die Verfügung abgelaufen, bevor das Urteil da ist.

Würde mich interessieren, wo Du in der Quarantäne-VO von SH diese Befugnis gefunden hast?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.897
6.987
Danke chris_flyer.
Noch eine Ergänzungsfrage- der beiden Japanerinnen.

Da es wohl unkritisch ist von Japan über Frankfurt nach Amsterdam weiterzureisen: Wäre es möglich, dass sie während der Wartezeit den Sicherheitsbereich veräßt und wieder reingeht nachdem die beiden Damen sich dann am Flughafen getroffen haben? Ich denke das müsste gehen. Koffer wäre eh durchgecheckt.

sehe keinen Grund, wieso das nicht möglich sein soll (ausreichend Zeit vorausgesetzt). Die Schengen-Einreisekontrolle ist ja sowieso bereits erfolgt, und eine Bordkarte für den Weiterflug dürfte sie auch haben zu diesem Zeitpunkt.
Das einzige Szenario, in dem ich mir eine rechtliche Konsequenz vorstellen könnte, wäre wenn NL Deutschland zum Risikogebiet erklärte und z.B. mit einer Quarantänepflicht bei Einreise aus DE belegte (aber reinen Transit nicht mitzählt).
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
600
189
Fliege am kommenden Sa nach Malta.

Jemand hier mit frischen Infos / Erfahrungen bzgl. Ein- & Ausreise?

Wenn ich es richtig verstehe, gibt es aktuell (!) nicht Besonderes zu beachten, d.h. Einreise aus DE nach Malta und Rückkehr nach DE sollten kein Problem sein...

Danke!
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.547
2.704
FRA
Fliege am kommenden Sa nach Malta.

Jemand hier mit frischen Infos / Erfahrungen bzgl. Ein- & Ausreise?

Vom Hörensagen munkelt man hier im Forum durchaus, dass das Auswärtige Amt mit seinen sicherlich schwer aufzufindenden Veröffentlichungen und diesbezüglichen vermutlich vagen Ausführungen nicht immer ganz daneben liegt...
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
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799
Viele Länder haben ja die Regel, dass Einreisende erstmal in eine meist 14-tägige Quarantäne müssen. Ich hatte das immer so verstanden, dass dadurch eine Art Mindestaufenthalt entsteht, also dass man mindestens diese 14-tägige-Qurantänezeit in dem betreffenden Land verbleiben muss, bevor man wieder ausreisen darf.

Nun bin ich jedoch auf einen Hinweis auf der offiziellen Website von Irland (das auch eine Einreise-Qurantäne hat) gestoßen, wonach die Qurantäne jederzeit vorzeitig abgebrochen werden kann, um das Land wieder zu verlassen, also zum Zweck des Antritts der Ausreise.

Meine Frage: Ist das nur in Irland so geregelt oder gilt das auch in den anderen Ländern mit Einreise-Quarantäne – also dass man die Quarantäne-Zeit nicht komplett absitzen muss im Sinne eines so lange andauernden Mindestaufenthalts, sondern dass man die Quarantäne jederzeit für die Ausreise aus dem Land vorzeitig abbrechen darf?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.673
BRU
Das würde mich v.a. für Deutschland interessieren. Darf ich aktuell wieder zurückreisen, bevor ich das Ergebnis des obligatorischen Tests bei der Einreise (aus Brüssel...) erhalten habe?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.399
2.049
Das würde mich v.a. für Deutschland interessieren. Darf ich aktuell wieder zurückreisen, bevor ich das Ergebnis des obligatorischen Tests bei der Einreise (aus Brüssel...) erhalten habe?

ich gehe mal davon aus, dass man die "Transit-Regel", wonach man sich nicht in Quarantäne begeben muss, so auslegen kann.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
ich gehe mal davon aus, dass man die "Transit-Regel", wonach man sich nicht in Quarantäne begeben muss, so auslegen kann.
Transit bedeutet in dem Fall aber, es darf keine Übernachtung bzw. muss von kurzer Dauer sein.

Je nach Bundesland sind ja Kurzeitaufenthalte beruflich bedingt, teilweise sogar privat ( medizinisch, Pflege von Angehörigen) ohne Quarantäne möglich.
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.641
2.228
Bin ja mal gespannt ob das RKI heute die Kanaren, oder zumindest Gran Canaria als Risikogebiet benannt. Die (bzw. ganz speziell Gran Canaria) sind schon fast 14 Tage über der magischen 50er Inzidenz.

Irgendwie hat man das Gefühl, das RKI ist vorsichtiger geworden; weniger Ausrufungen generell, weniger pauschale Risikogebiete, viel mehr sehr kleinteilige Definitionen. Oder spielt da die besondere "Reiseversicherung für Touristen" der autonomen Region eine Rolle?

Oder hat das was damit zu tun, das man offenbar gemerkt hat, das Tourismus- und Geschäftsreisen nur einen Bruchteil der infizierten Rückkehrer ausmachen, sondern mit mehr "visiting friends and related" ein Problem ist/war? Egal wie, hoffentlich behält man die kleinteiligen Definitionen bei verminderter Sensibilität bei.
 

FloLH

Aktives Mitglied
11.07.2015
209
232
DNK und HAM
Aber nicht mehr, sobald der Landesgesetzgeber eine VO nach § 32 IfSG erlassen hat.



Noe. Ich werde beklagt :D
Ich habe heute nochmal beim zuständigen Gesundheitsamt angerufen. Heute war eine andere Person am Telefon.
Ich habe den Mitarbeiter gebeten, die Anordnung zur Quarantäne bitte schriftlich zu übermitteln, um sie an unsere Rechtsabteilung weiter zu leiten.
Das Ende vom Lied... keine Quarantäne nötig, da keine 48h im Risikogebiet.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.673
BRU
Transit bedeutet in dem Fall aber, es darf keine Übernachtung bzw. muss von kurzer Dauer sein.

Je nach Bundesland sind ja Kurzeitaufenthalte beruflich bedingt, teilweise sogar privat ( medizinisch, Pflege von Angehörigen) ohne Quarantäne möglich.

Ich frage mich, ob es überhaupt noch unter „Transit“ fällt, wenn ich in Deutschland einreise / den Flughafen verlasse.
Also etwa in der Früh BRU-MUC fliege, dort meine Familie besuche, und am Abend weiterfliege oder wieder zurück.

Und das mit den Kurzaufenthalten gilt doch praktisch nur für den umgekehrten Fall: Also ich dürfte mit Wohnsitz in Deutschland für unter 48h nach Brüssel oder Paris, ohne bei der Rückkehr in Quarantäne zu müssen (ok, Ausnahme Hessen...).
 
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chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Ich frage mich, ob es überhaupt noch unter „Transit“ fällt, wenn ich in Deutschland einreise / den Flughafen verlasse.
Also etwa in der Früh BRU-MUC fliege, dort meine Familie besuche, und am Abend weiterfliege oder wieder zurück.

Und das mit den Kurzaufenthalten gilt doch praktisch nur für den umgekehrten Fall: Also ich dürfte mit Wohnsitz in Deutschland für unter 48h nach Brüssel oder Paris, ohne bei der Rückkehr in Quarantäne zu müssen (ok, Ausnahme Hessen...).

In Bayern, NRW und Baden-Württemberg gilt das explizit auch für Geschäftsreisende auch aus dem Ausland.

BW
(https://www.baden-wuerttemberg.de/d...corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/) und Bayern (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV-2)
die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst in das Bundesgebiet einreisen, oder
Da ist keine Zeitangabe wie in NRW zu finden. Jetzt kann man ja auch Berufliches mit dem Besuch der Eltern verbinden. Es steht ja nirgendwo geschrieben, dass man in ein Hotel muss.
Man muss eben den Nachweis bringen, dass es wirklich beruflich notwendig ist.


NRW:​https://www.land.nrw/sites/default/...-08-11_fassung_coronaeinrvo_ab_12.08.2020.pdf
Personen, die sich für weniger als 72 Stunden zur Erledigung diplomatischer oder konsula-rischer Aufgaben oder zwingender beruflicher Angelegenheiten oder zur Ablegung oder Vorbereitung von ausbildungs- oder studienbezogenen Prüfungen im Bundesgebiet aufhalten;
....
Personen, die sich für weniger als 72 Stunden aus einem der folgenden Reisegründe im Bundesgebiet aufhalten: ein geteiltes Sorgerecht oder ein Umgangsrecht, den Besuch des nicht unter gleichem Dach wohnenden Lebenspartners oder von Verwandten ersten und zweiten Grades, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutz- be- ziehungsweise hilfebedürftiger Personen, Betreuung von Kindern, Beerdigungen und Ein- äscherungen, die Teilnahme an zivilen oder religiösen Hochzeiten.
 
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