Die Daten bleiben ganz sicher nicht einfach nur bei den jeweiligen Mobilfunk Anbietern bis sie legal per Gerichtsbeschluss von der deutschen Polizei Fallbezogen abgerufen werden.
Da ich in der Branche arbeite, zerstöre ich mal die Illusion eines notwendigen Gerichtsbeschlusses.
Der Zugriff durch die Ermittlungsbehörden ist in den §§ 112 und 113 TKG geregelt, im ersteren das automatische (sog. SARV/SBV/TR-AAV-Schnittstelle) und im zweiten das manuelle (i.d.R. per Fax). Aufgrund der hohen Betriebskosten zumindest zu SARV-Zeiten haben wir viele Jahre den Kleinstcarrier-Ausnahme-Joker gezogen und nur manuell beauskunftet.
Bei diesen manuellen Auskünften redeten wir von einer kleinen dreistelligen Anzahl im Jahr (denn die bedeuten ja Aufwand für den ermittelnden Beamten, i.d.R. ein Faxformular ausfüllen. Und da überlegt der sich natürlich, bei welchen Carriern er überhaupt anfragt). Davon waren etwa 2/3 auch völlig in Ordnung (formal). Der Rest war Schrott, von Formfehlern über Morddrohungs-Ermittlungen gegen irgendwelche Senioren, weil sich der Polizist in der abzufragenden Rufnummer vertippt hatte, bis hin zur Polizeistreife bei uns im Türrahmen als Amtshilfe für bayerische Kollegen, die "nicht wüssten wie man uns sonst erreicht" und denen wir dann unser Impressum mal ausgedruckt und die Faxnummer umkreist haben.
Mit der Umstellung auf automatisiertes Auskunftsverfahren steigt die Anzahl von "klein dreistellig im Jahr" auf "klein dreistellig pro Stunde". Rund um die Uhr. Völlig unkontrolliert. Das sind nach wenigen Wochen bereits mehr Auskünfte, als wir überhaupt Kunden haben. (Und weil jede Auskunft damals bei der grottigen SARV-Technik Betriebskosten von 5-10 Cent bedeutete, wird jetzt auch klarer, warum wir damals darauf verzichtet haben).
Warum, das wird klar, wenn man sich die Screenshots vom ich nenne es mal "LKA-Intranet" anguckt, die wir manchmal als Anhang bekommen haben. Da gibt es eine Schnellsuche und einen detaillierten Filter. Wenn man jetzt rausfinden will, ob Wilfried Schibulski aus München noch eine Handynummer hat, dann ist es für einen Beamten natürlich bequemer, erstmal die Schnellsuche nach "Schnibulski [x] und phonetisch ähnlich" zu starten. Und dann bekommen alle Carrier, auch solche die nur Festnetz regional auf einer Nordsee-Insel anbieten, erstmal einen Rechercheauftrag. Und liefern brav alle Daten aus, die sie vorliegen haben über Leute, die irgendwie Schnibulski im Namen, Firmennamen oder der Anschrift haben.
Unter "fallbezogen" hätte ich mir da was anderes vorgestellt
