tripleseven777
Erfahrenes Mitglied
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Es handelt sich um keinen hohen Betrag.Anmerkung: Welchen Betrag willst du denn eigentlich von der Bank zurückhaben?
Erwartest du, dass die das selbst ausrechnen und dir auf dem Silbertablett servieren?
Oder meinst du, dass die Bank da eine Mitwirkungspflicht trifft?
Lediglich etwa 30-50 EUR.
Müsste die Unterlagen durchgehen und das mal genau ausrechnen.
Die Methode "Silbertablett" wird wohl nicht funktionieren. Aber ja, ich dachte das BGH-Urteil würde Anerkennung/Respekt schinden und zur Erstattung - ohne sonderlich große Probleme - verleiten.
Das Sparkassen-Konto habe ich vor einigen Monaten gekündigt.
Ich wollte mal schauen wie die Sparkasse reagiert.
Werde nun etwas Zeit walten lassen & es dann in einigen Wochen/Monaten nochmal probieren. So wie von @Ancel in Beitrag #850 geschrieben.
Der Ombudsmann ist vielleicht auch eine Option, wenn es dann immer noch nicht klappen sollte.
Könnte das Geld aber natürlich auch abschreiben, da es ohnehin nur ein Kleckerbetrag ist.
Danke fürs bisherige Feedback!
