Erfahrungen Schlcihtungsstelle Luftverkehr BfJ

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lektorat

Neues Mitglied
15.02.2022
13
3
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Hi,

ich bin mittlerweile fast am Ende eines Schlcihtungsverfahrens beim BfJ angekommen. In meinem Fall geht es um die Kostenerstattung, für eine eine Ersatzbeförderung, durch Iberia.

Mir ist aufgegfallen, dass es weder hier im Forum, noch im Internet allgemein viele Erfahrungsberichte dazu gibt, wie die BfJ-Schlichtungsverfahren laufen bzw. enden. Meistens findet man nur Berichte zur SPÖ-Schlichtung.

Natürlich ist mir klar, dass Erfahrungsberichte nichts zum eigen Fall oder andere Fälle aussagen. Trotzdem würde mich interessieren, ob es bei den Schlcihtungssprüchen zu unerwarteten Ergebnissen kam und vorallem wie die Fluggesellschaften auf den Schlichtungsspruch reagiert haben. Letzteres gerade deshalb, weil beim BfJ ja nur die Fälle landen, bei denen sich die betroffenen Fluggeselschaften nicht freiwillig einer Schlichtungsstelle angeschlossen haben.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
3.165
4.378
HAM, LBC
Ich denke, dass sich hier mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass derartige Schlichtungsverfahren bei den üblichen Carriern nichts bis gar nichts bringen – außer einem ordentlichen Zeitverlust im Verfahren. In der Regel erfolgversprechender: Ausstehende Summe rechtssicher einfordern und nach Ablauf der Frist klagen...
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Also ich habe das BfJ genutzt, um eine Ausgleichszahlung bei TX durchzusetzen. Das hat letztendlich auch geklappt. Nachdem ein Brief vom BfJ bei TX eingetroffen war, hat TX das Geld direkt an mich überwiesen.

Bei SÖP sind in 3 von 3 Fällen die Schlichtungsverfahren gescheitert. Der Vorschläge von der SÖP wurden stets von den Airlines abgelehnt.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.919
6.552
FRA
Erhellend könnte eine Aufklärung darüber, was BFJ bedeutet, sein. Ansonsten bin ich auch der Meinung, dass eindeutige Sachen zum Anwalt gehen, derzeit der dritte Fall anhängig. Schlichtung könnte ich mir bei nicht eindeutig gelagerten Fällen vorstellen, hatte ich bisher noch nicht.
 

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
3.165
4.378
HAM, LBC
Bundesamt für Justiz...

"Für die Schlichtung mit Fluggesellschaften, die keiner anerkannten privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle angeschlossen sind, ist die behördliche "Schlichtungsstelle Luftverkehr" beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig."
 
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Reaktionen: schlepper

lektorat

Neues Mitglied
15.02.2022
13
3
Ich denke, dass sich hier mittlerweile die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass derartige Schlichtungsverfahren bei den üblichen Carriern nichts bis gar nichts bringen – außer einem ordentlichen Zeitverlust im Verfahren. In der Regel erfolgversprechender: Ausstehende Summe rechtssicher einfordern und nach Ablauf der Frist klagen...

Ich halte die Schlichtungen immer dann für eine Option, wenn Zeit keine Rolle spielt. Außer einem Zeitverzug hat man ja i.d.R. nichts zu verlieren.

Im aktuellen Fall war meine Überlegung so:
1. Ich benötige das Geld nicht zeitnah
2. Die Verzugszinsen lohnen sich finanziell mehr, als das Geld auf einem Tagesgeldkonto zu haben
3. Nach dem gesamten Gebahren von IB gönne ich es Ihnen von ganzem Herzen für das stornierte 380€-Ticket nicht nur die 800€ Ersatzbeförderung, sondern auch noch die 300€ Verfahrengebühr für die Schlichtung und evtl. noch das nachfolgende Gerichtsverfahren, zu bezahlen
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.310
360
Und genau deshalb kann ich vor der Nutzung vom söp nur abraten.
Die Soep macht erst einmal keinen Vorschlag. Die reicht die Beschwerde / Forderung des Pax einfach zur Airline weiter und verlangt mit einer Frist von 28 Tagen eine Stellungnahme. Diese muss dann ziemlich ausführlich sein, warum man Kosten xyz nicht übernehmen will. Zu diesem Zeitpunkt sind bereits weitere Kosten für die Airline entstanden, weil das simple Durchreichen der Forderungen des Pax (ungeprüft durch Soep) bereits der Airline in Rechnung gestellt wird.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Diese muss dann ziemlich ausführlich sein, warum man Kosten xyz nicht übernehmen will.
Ist das so? Die Airline könnte auch einfach auf Igno-Modus schalten.

Zu diesem Zeitpunkt sind bereits weitere Kosten für die Airline entstanden, weil das simple Durchreichen der Forderungen des Pax (ungeprüft durch Soep) bereits der Airline in Rechnung gestellt wird.

Auch hier wäre die Frage, ob die Airlines die Rechnungen des söp einfach so zügig begleichen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.674
4.088
Mir ist aufgegfallen, dass es weder hier im Forum, noch im Internet allgemein viele Erfahrungsberichte dazu gibt, wie die BfJ-Schlichtungsverfahren laufen bzw. enden. Meistens findet man nur Berichte zur SPÖ-Schlichtung.
Das liegt daran, dass das Verfahren der SÖP weit häufiger vorkommt als das Schlichtungverfahren des BMJ.
Wirkt die Fluggesellschaft am SÖP Verfahrne mit wird dort das Verfahren geführt, im Fall von Iberia trifft das nicht zu daher der BfJ Verweis.

Ich habe für eine Verwandte zumindest ein Teil des BfJ Verfahrens durchgeführt, ich fand es teilweise sehr mühsam auch kamen keine aktiven Mitteilung über den Verlauf.
Nach etwa 7 Monaten hatte ich die Person zu weit, das ganze doch auf dem Zivilgerichtsweg durch zu führen.

Grundsätzlich gilt aber:
Schlichtungsverfahren machen insbesondere dann Sinn wenn die Rechtslage nicht ganz eindeutig ist, wie zB in Fällen der außergewöhnlichen Umstände und ähnliches.
Selbst wenn die Fluggesellschaft die Schlichtung ablehnt, so kann ein günstiges Schlichtungsergebnis auch ins Zivilerfahren eingebracht werden, ich hatte zwei Verfahren in der das AG Nürtingen fast wortwörtlich der Begründung der Schlichtungsempfehlung gefolgt, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen und der Anspruch berechtigt ist, es macht eben die Beweisführung dann deutlich einfacher.
Auch kann ein Schlichtungsverfahren Sinn machen wenn der Gerichtsstand ungünstig ist.

Wo war denn der Abflug- bzw. Zielort des Iberia Flug?
Denn eigentlich ist die Kostenerstattung der Ersatzbefürderung eiin sehr leicht durchsetzbarer Anspruch wenn die Voraussetzungen wie eben der selbst gebuchte Flug war die nächst mögliche Gelegenheit der Ersatzflug fand in der gleichen Reiseklasse statt usw. was eben die EU-Fluggastrechte Verordnung als vergleichbare Umstände definiert.

Sollte daher der Abflug oder Zielort in Deutschland gewesen sein, so wäre daher leicht beim jeweiligen Amtsgericht des Flughafens die Klage zu führen.
Iberia hat übrigens die angewohnt das Verfahren schnell enden zu lassen, alle fünf Verfahren wurden durch Versäumnisurteile erledigt, in zwei Fällen wurde nicht einmal die Verteidigungsbereitschaft angezeigt.
 

seiwert

Neues Mitglied
27.11.2023
1
0
Hi,

ich bin mittlerweile fast am Ende eines Schlcihtungsverfahrens beim BfJ angekommen. In meinem Fall geht es um die Kostenerstattung, für eine eine Ersatzbeförderung, durch Iberia.

Mir ist aufgegfallen, dass es weder hier im Forum, noch im Internet allgemein viele Erfahrungsberichte dazu gibt, wie die BfJ-Schlichtungsverfahren laufen bzw. enden. Meistens findet man nur Berichte zur SPÖ-Schlichtung.

Natürlich ist mir klar, dass Erfahrungsberichte nichts zum eigen Fall oder andere Fälle aussagen. Trotzdem würde mich interessieren, ob es bei den Schlcihtungssprüchen zu unerwarteten Ergebnissen kam und vorallem wie die Fluggesellschaften auf den Schlichtungsspruch reagiert haben. Letzteres gerade deshalb, weil beim BfJ ja nur die Fälle landen, bei denen sich die betroffenen Fluggeselschaften nicht freiwillig einer Schlichtungsstelle angeschlossen haben.
Ich kann gerne einen Erfahrungsbericht hinzufügen.
Im Juli 2022 sind wir zu dritt mit Iberia von DUS nach SFO geflogen. Zwei der drei Koffer kamen niemals an, blieben verschollen. Die geltend gemachten gut 4000 EUR (Verlust der beiden Kofferinhalte plus notwendige Einkäufe für 3 Wochen in den USA) hat Iberia abgelehnt, wollte nur 1500 EUR zahlen. Die Schlichtungsstelle Luftfahrt beim BfJ hat im August 2023 (über ein Jahr später) einen Ausgleich in Höhe von ca. 2500 EUR vorgeschlagen. Wir haben angenommen, aber Iberia hat jetzt vorige Tage abgelehnt. Schlichtungsverfahren also gescheitert.
Was kann ich jetzt noch tun? Bleibt mir nur noch der Anwalt, oder?
 

EnterprieseE

Erfahrenes Mitglied
30.06.2020
329
455
Ich kann gerne einen Erfahrungsbericht hinzufügen.
Im Juli 2022 sind wir zu dritt mit Iberia von DUS nach SFO geflogen. Zwei der drei Koffer kamen niemals an, blieben verschollen. Die geltend gemachten gut 4000 EUR (Verlust der beiden Kofferinhalte plus notwendige Einkäufe für 3 Wochen in den USA) hat Iberia abgelehnt, wollte nur 1500 EUR zahlen. Die Schlichtungsstelle Luftfahrt beim BfJ hat im August 2023 (über ein Jahr später) einen Ausgleich in Höhe von ca. 2500 EUR vorgeschlagen. Wir haben angenommen, aber Iberia hat jetzt vorige Tage abgelehnt. Schlichtungsverfahren also gescheitert.
Was kann ich jetzt noch tun? Bleibt mir nur noch der Anwalt, oder?
So sieht es wohl aus, was anderes wird nicht mehr funktionieren.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.135
1.699
DUS, HAJ, PAD
Dann mal meine Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz.
Der Fall bezieht sich auf diese Reise im Oktober 2024 mit Iberia:

Geltend gemacht wurden die Entschädigungszahlung von 2 x 600 Euro (2 Passagiere).

02.01.2026 Antrag eingereicht.
05.01.2026 Eingangsbestätigung erhalten
19.05.2026 Rückfrage nach Unterlagen bzgl. Kommunikation mit Iberia
30.05.2026 Rückfragen beantwortet
01.06.2026 SL fordert Iberia zur Stellungnahme auf
09.06.2026 Iberia teilt mit das die Verspätung aufgrund von Verzögerungen bei vorherigen Zwischenlandungen aufgetreten ist und es sich hierbei um einen außergewöhnlichen Umstand handelt.
22.06.2026 Beschwerdeakte ist vollständig. Gemäß § 14 Luftverkehrsschlichtungsverordnung ist grundsätzlich vorgesehen, dass der Schlichtungsvorschlag den Beteiligten binnen 90 Tagen übermittelt wird.
25.08.2026 Schlichtungsvorschlag erhalten:
Das Luftfahrtunternehmen zahlt an die Antragsteller 1.200,00 EUR wegen der Verspätung des Flugs mit der Flugnummer IB3133/IB6653 am 12./13. Oktober 2024 von Düsseldorf nach Madrid.
29.08.26 Schlichtungsvorschlag von unserer Seite angenommen
09.09.2026. Antwort von Iberia: in Anbetracht Ihres Schreibens vom 25. August 2026, bezüglich des Fluges IB 3133 am 12. Oktober 2024, müssen wir leider ablehnend auf Ihren Schlichtungsvorschlag antworten.

Fazit. Kann man sich vermutlich zumindest bei Iberia wirklich sparen. Ausser Zeit aber auch nix verloren. Das ganze scheint Iberia aber auch nicht wirklich zu interessieren. Anfrage an RA ist heute bereits raus.