Bahn-Sammelthread

ANZEIGE

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.079
598
Na vielen Dank dafür, dass du dir da so viele Gedanken machst.

Aber keine Sorge ich habe mir schon einen Platz im im Rutz gesichert, so ein acht Gänge Menü ist zwar eine Herausforderung, das wird schon zu schaffen sein.

Aber keine Sorge, da ich ja keine Alkohol trinke, braucht es keine Weinbegleitung und daher wird die Rechnung für die DB Fernverkehr nicht all zu hoch.

Schließlich sollte die Rechnung für alle Hilfeleistungen nicht das zwanzigfache des Fahrkartenwertes übersteigen, wobei ja die EU Fahrgastrechte Verordnung keine Obergrenze bestimmt.
Na? wie ist der Besuch im Sternegourmettempel gewesen? die Fahrt war doch am 19. also gestern.
Hast du dieses Mal noch ne fettere Rechnung für die Bahn?
 
  • Like
Reaktionen: KvR

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Na? wie ist der Besuch im Sternegourmettempel gewesen? die Fahrt war doch am 19. also gestern.
Hast du dieses Mal noch ne fettere Rechnung für die Bahn?
Deine Sorge war völlig unbegründet.

Der ICE aus HH war wirklich pünktlich und der IC 2275 war ein paar Minuten verspätet, am Ende waren es 6 Minuten in DD Hbf.

Der kritische Teil war also problemlos überstanden, aber die Fahrt war dann in DD Hbf zuende, denn die S1 31775 wurde mit +17 und dem Anschlussverlust in Bad Schandau angekündigt.

Bemerkenswert war, dass schon um ca 22:35 Uhr die DB Info nicht besetzt war, so konnte ich gar nicht versuchen den Taxigutschein zu erhalten.

Am Ende hat Plan B gegriffen und ich habe bei einer Freundin übernachtet, bemerkenswert ist übrigens, dass etwa eine Minute nachdem ich den Fahrabbruch in DD Hbf im Onlineportal eingereicht hatte, mir mitgeteilt wurde, dass nun der Anschluss in Bad Schandau wieder erreichbar wäre da man offensichtlich die RB U28 eben hat 12 Minuten warten lassen.

Nun nach der EU VO war der Abbruch berechtigt, denn vor Abfahrt der S1 hat die DB die Ankunft für 6 Uhr bescheinigt, mal sehen was nun das SFR zurück schreibt, bzw. ob die die Masche versuchen meine Fahrt wäre ja am Ende mit nur etwa 10 Minuten Verspätung möglich gewesen.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.079
598
Deine Sorge war völlig unbegründet.

Der ICE aus HH war wirklich pünktlich und der IC 2275 war ein paar Minuten verspätet, am Ende waren es 6 Minuten in DD Hbf.

Der kritische Teil war also problemlos überstanden, aber die Fahrt war dann in DD Hbf zuende, denn die S1 31775 wurde mit +17 und dem Anschlussverlust in Bad Schandau angekündigt.

Bemerkenswert war, dass schon um ca 22:35 Uhr die DB Info nicht besetzt war, so konnte ich gar nicht versuchen den Taxigutschein zu erhalten.

Am Ende hat Plan B gegriffen und ich habe bei einer Freundin übernachtet, bemerkenswert ist übrigens, dass etwa eine Minute nachdem ich den Fahrabbruch in DD Hbf im Onlineportal eingereicht hatte, mir mitgeteilt wurde, dass nun der Anschluss in Bad Schandau wieder erreichbar wäre da man offensichtlich die RB U28 eben hat 12 Minuten warten lassen.

Nun nach der EU VO war der Abbruch berechtigt, denn vor Abfahrt der S1 hat die DB die Ankunft für 6 Uhr bescheinigt, mal sehen was nun das SFR zurück schreibt, bzw. ob die die Masche versuchen meine Fahrt wäre ja am Ende mit nur etwa 10 Minuten Verspätung möglich gewesen.
Na warst du auch beim großen Meister in der Schule???
Dann kriegst du ja auch die Kohle komplett zurück und bist gratis gefahren hätt der große Meister nicht besser machen können.
Aber es ist auch ne totale Sauerrei wenn der Info Schalter schon dicht ist wie sollen die Leute an ihre Leistungen kommen???
Die Bahn bescheisst die Leute echt von hinten bis vorne.
Aber danke wir haben durch dich auch ne gute Strecke zum gratis fahren gekriegt!
 
  • Haha
Reaktionen: Münsterländer

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.079
598
Korrigiere: Beim verursachenden EVU und deren Vertretern. Also entweder an das Zugpersonal wenden oder per E-Mail das entsprechende EVU unter Fristsetzung entsprechend auffordern.
Realität ist nicht so euer Freund kann das sein?

Nehmen wir jetzt doch mal die Fahrt unserer Feinschmeckerin von gestern:
Sie kommt um halb elf nachts in Dresden an und kommt nicht weiter weil kurz vor Bad Schandau ein Elefant auf den Gleisen liegt und darum für Stunden nix mehr fährt weil alle Züge für den Abend schon gestrichen sind.
Zugpersonal gibts kein weil die Bahn fährt ja nicht und dann soll sie um halb elf eine Mail schreiben und ne Frist sitzen??? Bis wann? Ostern? oder hey es ist die Bahn wohl doch eher Weihnachten?
Dann noch warten bis eine Antwort kommt?

Ja wir haben damit kein Problem zum nächsten Hotel zu dackeln und die Kreditkarte auf den Tisch zu legen und dann gucken damit Kohle wieder kommt aber was machen Leute die jetzt nicht Kohle überhaben um mal schnell 100 oder 150 Euro hinlegen zu können?
Die übernachten auf der Straße oder am Bahnhof??
Das kanns doch echt nicht sein???
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.030
3.313
CGN / MUC / ZRH / EWR
Realität ist nicht so euer Freund kann das sein?

Nehmen wir jetzt doch mal die Fahrt unserer Feinschmeckerin von gestern:
Sie kommt um halb elf nachts in Dresden an und kommt nicht weiter weil kurz vor Bad Schandau ein Elefant auf den Gleisen liegt und darum für Stunden nix mehr fährt weil alle Züge für den Abend schon gestrichen sind.
Zugpersonal gibts kein weil die Bahn fährt ja nicht und dann soll sie um halb elf eine Mail schreiben und ne Frist sitzen??? Bis wann? Ostern? oder hey es ist die Bahn wohl doch eher Weihnachten?
Dann noch warten bis eine Antwort kommt?

Ja wir haben damit kein Problem zum nächsten Hotel zu dackeln und die Kreditkarte auf den Tisch zu legen und dann gucken damit Kohle wieder kommt aber was machen Leute die jetzt nicht Kohle überhaben um mal schnell 100 oder 150 Euro hinlegen zu können?
Die übernachten auf der Straße oder am Bahnhof??
Das kanns doch echt nicht sein???
Der Gesetzgeber sieht theoretisch eine Betreuungspflicht seitens des Verschulders, aber die Realität sieht zumindest für manche Leute oftmals anders aus.
Zumindest sofern beide Züge vom gleichen EVU betrieben werden, könnte sie im ersten Zug bereits das Personal (sofern es das noch gibt) ansprechen.

Eine Frist kann auch recht kurz gefasst sein und zB 30 Minuten betragen, EVUs melden sich eh nicht rechtzeitig zurück (und argumentieren vor Gericht gerne mal, dass sie als Großkonzern im Vergleich zu kleinen Unternehmen keine zeitnahe Rückmeldung 24/7 anbieten könnten, da ihnen aufgrund der Skalierung die Ressourcen fehlen würden).
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.079
598
Der Gesetzgeber sieht theoretisch eine Betreuungspflicht seitens des Verschulders, aber die Realität sieht zumindest für manche Leute oftmals anders aus.
Zumindest sofern beide Züge vom gleichen EVU betrieben werden, könnte sie im ersten Zug bereits das Personal (sofern es das noch gibt) ansprechen.

Eine Frist kann auch recht kurz gefasst sein und zB 30 Minuten betragen, EVUs melden sich eh nicht rechtzeitig zurück (und argumentieren vor Gericht gerne mal, dass sie als Großkonzern im Vergleich zu kleinen Unternehmen keine zeitnahe Rückmeldung 24/7 anbieten könnten, da ihnen aufgrund der Skalierung die Ressourcen fehlen würden).
Also kann die Bahn einfach sagen fickt euch wir interessieren uns nicht für Recht und Gesetz ihr könnt uns eh nix.
Weil grad wenn keine Reaktion per Mail 24/7 geht was jeder einsieht dann muss das ein Schalter am größeren Bahnhof können!
Nochmal was machen die Leute die nicht mal einfach schnell eine Kreditkarte für das Hotel hinlegen können???

Ich glaub ich werd in Zukunft nicht nur gratis fahren sondern mir jedes Mal ein Hotel buchen auch wenn ichs nicht brauch spare ich ja nen halben Euro an Wasser und Strom den ich daheim nicht verbrauche und bei einem Tarif mit Frühstück kommen nochmal ein paar Euro dazu aber die Bahn muss dann jedes Mal zwischen 150 und 250 Euro hinlegen.
Ich glaub ich muss mal gucken welche Kette das beste Bonusprogamm hat sponsoered by DB.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.079
598
Tja bisher bin ja nur nach dem Fahrtabbruch nach Hause gefahren und hab mir eben die Kohle für die Fahrt zurück geholt.
Aber in Zukunft werde ich mein Anspruch nach allen Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.
Am Ende habe ich vielleicht 100 Euro im Jahr an Ausgaben gespart und ein paar Tauchend Euro der Bahn an Kosten verursacht die verdienen das nicht anders.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Aber rechnen wir mal:
2023 hatte ich 46 Fahrarbrüche ich hätte also bestimmt so 10 Euro an Wasser und Strom zu Hause und dann bestimmt nochmal 150 Euro an Früstück sparen können wenn wir für eine Übernachtung 175 Euro ansetzen dann hätte die Bahn 8050 hinlegen müssen.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.030
3.313
CGN / MUC / ZRH / EWR
Nur wird dir die Bahn in den wenigsten Konstellationen deine angefallenen Hotelkosten erstatten, wenn du die Reise abbrichst und eine Rückreise am selben Abend noch möglich gewesen wäre.

Die Hotelübernachtung bei Fahrtabbruch wird nur bezahlt, wenn keine Rückreise zum Startbahnhof mehr zumutbar gewesen wäre.
Denkbar wäre es uU auch, sofern es direkt ab dem Startbahnhof, der nicht an deinem Wohnort liegt (bspw. Frankfurt Flughafen nach München und du wohnst aber in Hamburg), zur Unmöglichkeit der Fortsetzung der Reise und somit zum Strandungsfall kommt (wobei dies nur sehr mühsam erstattet werden dürfte).
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
22.037
19.999
FRA
Aber rechnen wir mal:
2023 hatte ich 46 Fahrarbrüche ich hätte also bestimmt so 10 Euro an Wasser und Strom zu Hause und dann bestimmt nochmal 150 Euro an Früstück sparen können wenn wir für eine Übernachtung 175 Euro ansetzen dann hätte die Bahn 8050 hinlegen müssen.
46 mal duschen (Wasser und Strom) für 10€???
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.079
598
Nur wird dir die Bahn in den wenigsten Konstellationen deine angefallenen Hotelkosten erstatten, wenn du die Reise abbrichst und eine Rückreise am selben Abend noch möglich gewesen wäre.

Die Hotelübernachtung bei Fahrtabbruch wird nur bezahlt, wenn keine Rückreise zum Startbahnhof mehr zumutbar gewesen wäre.
Denkbar wäre es uU auch, sofern es direkt ab dem Startbahnhof, der nicht an deinem Wohnort liegt (bspw. Frankfurt Flughafen nach München und du wohnst aber in Hamburg), zur Unmöglichkeit der Fortsetzung der Reise und somit zum Strandungsfall kommt (wobei dies nur sehr mühsam erstattet werden dürfte).
Tja natürlich brech ich die Reise dann nicht an dem Abend ab!
Aber eine Verspätung von 60 Minuten am nächsten Tag zu finden ist jetzt absolut kein Problem!
Aber wenn wir beim Beispiel bleiben: unsere Feinschmeckerin kam aus Hamburg und Stand um halb elf nachts in Dresden auch sie hätte ein Hotel buchen können!

Die ultimative Challange wär doch eine Deutschland-Städte-Tour Ticket Oberstdorf - Westerländer Bahnhof
und dann eben so geplant das man immer in der nächst größeren Stadt für den Tag strandet wann man am nächsten Tag weiter fährt darf man selbst entscheiden man wird hinkriegen können das die Bahn jede einzelne Übernachtung zahlen muss.
Sich am Tag die Stadt angucken und die Bahn bezhalt die Übernachtung.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

46 mal duschen (Wasser und Strom) für 10€???
na was kostet der Kubikmeter Wasser? und so viele kWh/h wird das bischen Licht und Laptop laden nicht extra brauchen, dein Grundstrom zu Hause läuft ja eh.
Aber ok noch besser dann spar ich noch mehr also noch mehr grund das zu machen!
 
  • Haha
Reaktionen: juliuscaesar

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.030
3.313
CGN / MUC / ZRH / EWR
Die ultimative Challange wär doch eine Deutschland-Städte-Tour Ticket Oberstdorf - Westerländer Bahnhof
und dann eben so geplant das man immer in der nächst größeren Stadt für den Tag strandet wann man am nächsten Tag weiter fährt darf man selbst entscheiden man wird hinkriegen können das die Bahn jede einzelne Übernachtung zahlen muss.
Sich am Tag die Stadt angucken und die Bahn bezhalt die Übernachtung.
Viel Spaß diesen Standpunkt vor Gericht glaubhaft zu vertreten, wenn die Bahn die Erstattung der Hotelkosten verweigert.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.346
17.972
NUE/FMO
www.red-travels.com
Viel Spaß diesen Standpunkt vor Gericht glaubhaft zu vertreten, wenn die Bahn die Erstattung der Hotelkosten verweigert.

dem Gericht liegt dann ganz zufällig dieser Thread vor... ;)

kann man mal bitte diese elendige "Wie schadet NikSeib der Bahn am meisten" Diskussion beenden? Leute wie er und sein Kumpel sind der Grund warum die Preise Jahr für Jahr für alle anderen steigen 😡
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
1.079
598
Viel Spaß diesen Standpunkt vor Gericht glaubhaft zu vertreten, wenn die Bahn die Erstattung der Hotelkosten verweigert.
Was wollen die machen?
Ich fahr von Oberstdorf nach München und bleib wegen ner Verspätung dort hängen und übernachte dort damit hat sich die Sache erledigt.
Tja und dann fahre ich eben am nächsten Tag weiter und bleib dann eben wieder wegen VFerspätung in Frankfurt hängen und muss auch da übernachten.

Es ist nirgendwo geschrieben dass ich gleich am nächsten Morgen weiter fahren muss sondern nur das die Verbindung nach FAHLRPLAN! möglich sein muss.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

dem Gericht liegt dann ganz zufällig dieser Thread vor... ;)

kann man mal bitte diese elendige "Wie schadet NikSeib der Bahn am meisten" Diskussion beenden? Leute wie er und sein Kumpel sind der Grund warum die Preise Jahr für Jahr für alle anderen steigen 😡
Wie wärs denn damit das die Bahn einfach liefert was sich verkauft?
Das die Bahn sich nicht um Recht und Gesetz schert findest du wohl auch besonders toll was?
Was soll das Gericht machen? wenn der Anspruch nach Gesetz besteht ist es so.

Ach und wenn du sowieso gratis fährst sind dir die Preise egal also kein Problem.
 
  • Angry
Reaktionen: Münsterländer

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.659
Der Gesetzgeber sieht theoretisch eine Betreuungspflicht seitens des Verschulders, aber die Realität sieht zumindest für manche Leute oftmals anders aus.
Zumindest sofern beide Züge vom gleichen EVU betrieben werden, könnte sie im ersten Zug bereits das Personal (sofern es das noch gibt) ansprechen.
Ich kann nur sagen, wie es zu meiner Zeit in der Schweiz lief, als ich am Hauptbahnhof in Zürich arbeitete. Wir vom Fahrdienst hatten in Fällen, in denen Reisende strandeten, vor Ort die Reisenden zu betreuen. Wenn sie ein Reiseziel hatten, das per Taxi zu erreichen war, so finanzierten wir das Taxi, wenn nicht, so hatten wir als SBB eine Hotel-Unterkunft zu organisieren und zu bezahlen. Der Reisende selbst musste keinen einzigen Franken vorschiessen. Auch in Fällen, in denen das Ausland für die Verspätung verantwortlich war. Ich selbst hatte deshalb desöfteren einen "unbestimmten Feierabend", das konnte auch mal 3 Uhr oder 4 Uhr morgens werden, wenn mal wieder ein Cisalpino am Gotthard ablag. Die Kunden mussten nicht an einen Schalter (die waren zu), wir vom Fahrdienst haben sie direkt am Perron empfangen und die entsprechenden Dokumente erstellt. Schliesslich waren wir da und nach 23 Uhr lief betrieblich eh nicht mehr viel.

Für mich ist das unabdingbar, zumindest an grösseren Bahnhöfen. Es hatte nur Vorteile. 1. Ersparte es viel Arbeit, sowohl für den Kunden, wie für die Bahn. 2. Habe ich ausnahmslos dankbare Kunden erlebt, die mit grossen Sorgen ausstiegen und dann total erleichtert waren, weil sie nach Hause kamen/ eine Unterkunft hatten. Speziell waren die Italiener, die verzichteten oft auf diesen Service und legten sich im Wartsaal schlafen. Da konnte ich noch so oft sagen, dass wir ihre Heimfahrt bezahlen. (Das war die Generation, die ohne Murren jeden Job machte, fleissig ohne Ende, aber nie irgendwas eingefordert hatten).
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.030
3.313
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ich kann nur sagen, wie es zu meiner Zeit in der Schweiz lief, als ich am Hauptbahnhof in Zürich arbeitete. Wir vom Fahrdienst hatten in Fällen, in denen Reisende strandeten, vor Ort die Reisenden zu betreuen. Wenn sie ein Reiseziel hatten, das per Taxi zu erreichen war, so finanzierten wir das Taxi, wenn nicht, so hatten wir als SBB eine Hotel-Unterkunft zu organisieren und zu bezahlen. Der Reisende selbst musste keinen einzigen Franken vorschiessen. Auch in Fällen, in denen das Ausland für die Verspätung verantwortlich war. Ich selbst hatte deshalb desöfteren einen "unbestimmten Feierabend", das konnte auch mal 3 Uhr oder 4 Uhr morgens werden, wenn mal wieder ein Cisalpino am Gotthard ablag. Die Kunden mussten nicht an einen Schalter (die waren zu), wir vom Fahrdienst haben sie direkt am Perron empfangen und die entsprechenden Dokumente erstellt. Schliesslich waren wir da und nach 23 Uhr lief betrieblich eh nicht mehr viel.

Für mich ist das unabdingbar, zumindest an grösseren Bahnhöfen. Es hatte nur Vorteile. 1. Ersparte es viel Arbeit, sowohl für den Kunden, wie für die Bahn. 2. Habe ich ausnahmslos dankbare Kunden erlebt, die mit grossen Sorgen ausstiegen und dann total erleichtert waren, weil sie nach Hause kamen/ eine Unterkunft hatten. Speziell waren die Italiener, die verzichteten oft auf diesen Service und legten sich im Wartsaal schlafen. Da konnte ich noch so oft sagen, dass wir ihre Heimfahrt bezahlen. (Das war die Generation, die ohne Murren jeden Job machte, fleissig ohne Ende, aber nie irgendwas eingefordert hatten).
Die SBB ist sowieso superior was solche Dinge angeht, wobei der Service der SBB für schweizer Verhältnisse teils leider auch schon erheblich nachgelassen hat.
Wenn du zwischen 23-01 Uhr im Zürich HB mit Auslandsdelay ankommst, geht da mittlerweile auch nicht mehr viel.

Einmal war die SBB der Meinung, dass eine Übernachtung nicht erstattbar sei, da nach Ausfall der nächste Zug ja bereits um 5:40 Uhr statt um 00:30 Uhr und somit am selben Tag noch am Zielort angekommen wäre - wobei man dort nach entsprechender Intervention dann doch Einsehen hatte und bezahlt hat, aber der fade Beigeschmack bleibt.

Ärgerlicher find ich aber mittlerweile die Zuständigkeitsschusterei zwischen DB und SBB - letztes Jahr zwei Fälle gehabt in denen BEIDE Parteien den anderen als zuständig ansahen, ein Ersatzticket zu erstatten (und letztlich hat es keiner erstattet).
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.647
Wir sollten unbedingt den emotionalen Faktor in diesen Diskussionen reduzieren und den Sachverhalt möglichst sachlich betrachten.

Tatsache bleibt aber, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen sich offenbar nicht um ihre Verpflichtungen kümmern.

Im Endergebnis bedeutet das durchaus, dass den Reisenden die Ansprüche welche ihnen aus höchstem Recht zustehen einfach vereitelt werden können, denn die Reisenden die eben nicht in der Lage sind für die Betreuungsleistungen in Vorkasse zu gehen wird eben genau dieses Recht genommen.

Dazu kommt ja noch, das Thema Verpflegungskosten, die DB versucht diese ja regelmäßig ab zu lehen und auch das EBA ist keine Hilfe, wenn dann auch noch das SÖP Verfahren scheiteter wird die Gruppe die sowieso kaum finanzielle Mittel hat nicht auch noch einen Rechtsstreit anfangen, da nutzt es absolut nichts, dass das Prozessrisiko nahe null ist.

Ich hatte gestern die Verspätung ja schon in der Gegend um Elsterverda festgestellt und hatte dann mit der Freundin telefoniert um den schon vorhandenen Plan B zu aktivieren.

Da mein Platz sich im Ruhebereich befunden hatte und ich nicht hier einen Beitrag von einem Forumskollegen wie "heute auf der Fahrt vom BER nach DD hat eine Mitreisende im Ruhebereich telefoniert das war eine Unverschämtheit" lesen wollte, ging in den Teil zur zweiten Klasse um dort zu telefonieren.

Dort hat ein älteres Paar mitbekommen, dass die Verspätung auch sie betrifft und sind extrem nervös bis leicht panisch geworden, sie haben sich zwar beruhigt als ich ihnen klar gemacht habe dass in solchen Fällen die Kosten für ein Taxi übernimmt und daher ein entsprechender Gutschein an der DB Info ausgestellt wird hatte sich die Lage beruhigt.

Mit der Ruhe war es natürlich vorbei, als wir den geschlossenen Serviceschalter erreicht hatten und die drohenden Taxikosten doch sehr real wurden, am Ende haben sich beide extrem nervös und etwas aufgelöst zum Bahnsteig der S1 begeben.

Da ich dieses Verhalten absolut inakzeptabel fand hatte ich kein Problem damit denErstattungsantrag wegen Fahrtabbruch Online auch wenn mir klar ist, dass die DB mir den vollständigen Fahrpreis erstatten wird obwohl ja nur eine Teilerstattung formalrechtlich vorgesehen ist, das Paar hatte nun am Ende das Glück doch noch angekommen zu sein weil die RB U28 eben doch noch gewartet hat, aber für den Reisenden kann das doch nicht zum Glückspiel werden.


Viel Spaß diesen Standpunkt vor Gericht glaubhaft zu vertreten, wenn die Bahn die Erstattung der Hotelkosten verweigert.
Nun der Vorsitzende Richter wird natürlich den Eindruck haben, dass das ganze beabsichtigt war, aber das ist eben für den formalen Tatbestand unerheblich.

Sind die formalen Tatbestandsbestandsvoraussetzungen der EU-VO/EVO erfüllt besteht der Anspruch, formalrechtlich scheint der Plan des Kollegen nicht angreifbar zu sein, denn wenn es eben tatsächlich einer Verspätung zwischen Oberstdorf und München kommt, welche dazu führt dass das Ziel Westerland erreicht werden kann, greifen alle Rechte insbesondere die Fortsetzung der Fahrt am einem Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgastes und die entsprechenden Betreuungsleistungen.

Denn entgegen der Sicht des DB Personals besteht keine Verpflichtung zur Fortsetzung der Fahrt in Richtung Endziel um dann am letzten Punkt zu übernachten, sondern vielmehr hat die neue EU-VO dies sogar noch erleichtet, denn das Wahlrecht tritt auch bei Abfahrt des Zuges ein, dies wäre aber eben gerade in München gegeben somit kann eben für die Fortsetzung der nächste Tag XX:XX Uhr bestimmt werden welche dann eben das Ziel am nächsten Tag erreicht.

Diese Kette lässt sich genauso in jeder anderen Stadt auf der Route beliebig fortsetzen, natürlich wird der Vorsitzende Richter erkennen, dass genau das seitens des Reisenden beabsichtigt wurde aber auf der anderen Seite konnte diese Situation erst erstehen, weil die DB ihren Fahrplan nicht eingehalten hat.

Von daher gilt, ja wenn sich eine Verbindung finden lässt die immer wieder unterwegs zu einer Verspätung finden lässt, dann ist so eine gesponserte Deutschlandtour möglich.