ANZEIGE
Warum steht beim IC 2083 am 09.03.24 von Hamburg-Altona "nach München Hbf", obwohl es für München Hbf keine Ankunftszeit gibt? Scheint in Pasing zu enden?
DB IT
Warum steht beim IC 2083 am 09.03.24 von Hamburg-Altona "nach München Hbf", obwohl es für München Hbf keine Ankunftszeit gibt? Scheint in Pasing zu enden?
Na? wie ist der Besuch im Sternegourmettempel gewesen? die Fahrt war doch am 19. also gestern.Na vielen Dank dafür, dass du dir da so viele Gedanken machst.
Aber keine Sorge ich habe mir schon einen Platz im im Rutz gesichert, so ein acht Gänge Menü ist zwar eine Herausforderung, das wird schon zu schaffen sein.
Aber keine Sorge, da ich ja keine Alkohol trinke, braucht es keine Weinbegleitung und daher wird die Rechnung für die DB Fernverkehr nicht all zu hoch.
Schließlich sollte die Rechnung für alle Hilfeleistungen nicht das zwanzigfache des Fahrkartenwertes übersteigen, wobei ja die EU Fahrgastrechte Verordnung keine Obergrenze bestimmt.
Deine Sorge war völlig unbegründet.Na? wie ist der Besuch im Sternegourmettempel gewesen? die Fahrt war doch am 19. also gestern.
Hast du dieses Mal noch ne fettere Rechnung für die Bahn?
Na warst du auch beim großen Meister in der Schule???Deine Sorge war völlig unbegründet.
Der ICE aus HH war wirklich pünktlich und der IC 2275 war ein paar Minuten verspätet, am Ende waren es 6 Minuten in DD Hbf.
Der kritische Teil war also problemlos überstanden, aber die Fahrt war dann in DD Hbf zuende, denn die S1 31775 wurde mit +17 und dem Anschlussverlust in Bad Schandau angekündigt.
Bemerkenswert war, dass schon um ca 22:35 Uhr die DB Info nicht besetzt war, so konnte ich gar nicht versuchen den Taxigutschein zu erhalten.
Am Ende hat Plan B gegriffen und ich habe bei einer Freundin übernachtet, bemerkenswert ist übrigens, dass etwa eine Minute nachdem ich den Fahrabbruch in DD Hbf im Onlineportal eingereicht hatte, mir mitgeteilt wurde, dass nun der Anschluss in Bad Schandau wieder erreichbar wäre da man offensichtlich die RB U28 eben hat 12 Minuten warten lassen.
Nun nach der EU VO war der Abbruch berechtigt, denn vor Abfahrt der S1 hat die DB die Ankunft für 6 Uhr bescheinigt, mal sehen was nun das SFR zurück schreibt, bzw. ob die die Masche versuchen meine Fahrt wäre ja am Ende mit nur etwa 10 Minuten Verspätung möglich gewesen.
Die Schalter gehören nach Lust und Laune der DB Anwälte eh nicht zur DB FV oder DB Regio, folglich nur steuerverschwendende Deko.Aber es ist auch ne totale Sauerrei wenn der Info Schalter schon dicht ist wie sollen die Leute an ihre Leistungen kommen???
Wo soll man dann die Leistungen kriegen die einem nach Recht und Gesetz zustehen??? Was geben die als Antwort???Die Schalter gehören nach Lust und Laune der DB Anwälte eh nicht zur DB FV oder DB Regio, folglich nur steuerverschwendende Deko.
Beim befördernden Eisenbahnverkehrsunternehmen?Wo soll man dann die Leistungen kriegen die einem nach Recht und Gesetz zustehen??? Was geben die als Antwort???
Korrigiere: Beim verursachenden EVU und deren Vertretern. Also entweder an das Zugpersonal wenden oder per E-Mail das entsprechende EVU unter Fristsetzung entsprechend auffordern.Beim befördernden Eisenbahnverkehrsunternehmen?
Realität ist nicht so euer Freund kann das sein?Korrigiere: Beim verursachenden EVU und deren Vertretern. Also entweder an das Zugpersonal wenden oder per E-Mail das entsprechende EVU unter Fristsetzung entsprechend auffordern.
Der Gesetzgeber sieht theoretisch eine Betreuungspflicht seitens des Verschulders, aber die Realität sieht zumindest für manche Leute oftmals anders aus.Realität ist nicht so euer Freund kann das sein?
Nehmen wir jetzt doch mal die Fahrt unserer Feinschmeckerin von gestern:
Sie kommt um halb elf nachts in Dresden an und kommt nicht weiter weil kurz vor Bad Schandau ein Elefant auf den Gleisen liegt und darum für Stunden nix mehr fährt weil alle Züge für den Abend schon gestrichen sind.
Zugpersonal gibts kein weil die Bahn fährt ja nicht und dann soll sie um halb elf eine Mail schreiben und ne Frist sitzen??? Bis wann? Ostern? oder hey es ist die Bahn wohl doch eher Weihnachten?
Dann noch warten bis eine Antwort kommt?
Ja wir haben damit kein Problem zum nächsten Hotel zu dackeln und die Kreditkarte auf den Tisch zu legen und dann gucken damit Kohle wieder kommt aber was machen Leute die jetzt nicht Kohle überhaben um mal schnell 100 oder 150 Euro hinlegen zu können?
Die übernachten auf der Straße oder am Bahnhof??
Das kanns doch echt nicht sein???
Wird Zeit, dass du mal das ständige Verhumpsen verbittest, dann begegnet man sich argumentativ auf AugenhöheWenn ich mich dazu äußern würde, würde die DB Fernverkehr AG vermutlich sagen: Die Beklagte verbittet sich solche Äußerungen.
Also kann die Bahn einfach sagen fickt euch wir interessieren uns nicht für Recht und Gesetz ihr könnt uns eh nix.Der Gesetzgeber sieht theoretisch eine Betreuungspflicht seitens des Verschulders, aber die Realität sieht zumindest für manche Leute oftmals anders aus.
Zumindest sofern beide Züge vom gleichen EVU betrieben werden, könnte sie im ersten Zug bereits das Personal (sofern es das noch gibt) ansprechen.
Eine Frist kann auch recht kurz gefasst sein und zB 30 Minuten betragen, EVUs melden sich eh nicht rechtzeitig zurück (und argumentieren vor Gericht gerne mal, dass sie als Großkonzern im Vergleich zu kleinen Unternehmen keine zeitnahe Rückmeldung 24/7 anbieten könnten, da ihnen aufgrund der Skalierung die Ressourcen fehlen würden).
Tja bisher bin ja nur nach dem Fahrtabbruch nach Hause gefahren und hab mir eben die Kohle für die Fahrt zurück geholt.lol was.
46 mal duschen (Wasser und Strom) für 10€???Aber rechnen wir mal:
2023 hatte ich 46 Fahrarbrüche ich hätte also bestimmt so 10 Euro an Wasser und Strom zu Hause und dann bestimmt nochmal 150 Euro an Früstück sparen können wenn wir für eine Übernachtung 175 Euro ansetzen dann hätte die Bahn 8050 hinlegen müssen.
Tja natürlich brech ich die Reise dann nicht an dem Abend ab!Nur wird dir die Bahn in den wenigsten Konstellationen deine angefallenen Hotelkosten erstatten, wenn du die Reise abbrichst und eine Rückreise am selben Abend noch möglich gewesen wäre.
Die Hotelübernachtung bei Fahrtabbruch wird nur bezahlt, wenn keine Rückreise zum Startbahnhof mehr zumutbar gewesen wäre.
Denkbar wäre es uU auch, sofern es direkt ab dem Startbahnhof, der nicht an deinem Wohnort liegt (bspw. Frankfurt Flughafen nach München und du wohnst aber in Hamburg), zur Unmöglichkeit der Fortsetzung der Reise und somit zum Strandungsfall kommt (wobei dies nur sehr mühsam erstattet werden dürfte).
na was kostet der Kubikmeter Wasser? und so viele kWh/h wird das bischen Licht und Laptop laden nicht extra brauchen, dein Grundstrom zu Hause läuft ja eh.46 mal duschen (Wasser und Strom) für 10€???
Viel Spaß diesen Standpunkt vor Gericht glaubhaft zu vertreten, wenn die Bahn die Erstattung der Hotelkosten verweigert.Die ultimative Challange wär doch eine Deutschland-Städte-Tour Ticket Oberstdorf - Westerländer Bahnhof
und dann eben so geplant das man immer in der nächst größeren Stadt für den Tag strandet wann man am nächsten Tag weiter fährt darf man selbst entscheiden man wird hinkriegen können das die Bahn jede einzelne Übernachtung zahlen muss.
Sich am Tag die Stadt angucken und die Bahn bezhalt die Übernachtung.
Viel Spaß diesen Standpunkt vor Gericht glaubhaft zu vertreten, wenn die Bahn die Erstattung der Hotelkosten verweigert.
Was wollen die machen?Viel Spaß diesen Standpunkt vor Gericht glaubhaft zu vertreten, wenn die Bahn die Erstattung der Hotelkosten verweigert.
Wie wärs denn damit das die Bahn einfach liefert was sich verkauft?dem Gericht liegt dann ganz zufällig dieser Thread vor...
kann man mal bitte diese elendige "Wie schadet NikSeib der Bahn am meisten" Diskussion beenden? Leute wie er und sein Kumpel sind der Grund warum die Preise Jahr für Jahr für alle anderen steigen![]()
Ich kann nur sagen, wie es zu meiner Zeit in der Schweiz lief, als ich am Hauptbahnhof in Zürich arbeitete. Wir vom Fahrdienst hatten in Fällen, in denen Reisende strandeten, vor Ort die Reisenden zu betreuen. Wenn sie ein Reiseziel hatten, das per Taxi zu erreichen war, so finanzierten wir das Taxi, wenn nicht, so hatten wir als SBB eine Hotel-Unterkunft zu organisieren und zu bezahlen. Der Reisende selbst musste keinen einzigen Franken vorschiessen. Auch in Fällen, in denen das Ausland für die Verspätung verantwortlich war. Ich selbst hatte deshalb desöfteren einen "unbestimmten Feierabend", das konnte auch mal 3 Uhr oder 4 Uhr morgens werden, wenn mal wieder ein Cisalpino am Gotthard ablag. Die Kunden mussten nicht an einen Schalter (die waren zu), wir vom Fahrdienst haben sie direkt am Perron empfangen und die entsprechenden Dokumente erstellt. Schliesslich waren wir da und nach 23 Uhr lief betrieblich eh nicht mehr viel.Der Gesetzgeber sieht theoretisch eine Betreuungspflicht seitens des Verschulders, aber die Realität sieht zumindest für manche Leute oftmals anders aus.
Zumindest sofern beide Züge vom gleichen EVU betrieben werden, könnte sie im ersten Zug bereits das Personal (sofern es das noch gibt) ansprechen.
Die SBB ist sowieso superior was solche Dinge angeht, wobei der Service der SBB für schweizer Verhältnisse teils leider auch schon erheblich nachgelassen hat.Ich kann nur sagen, wie es zu meiner Zeit in der Schweiz lief, als ich am Hauptbahnhof in Zürich arbeitete. Wir vom Fahrdienst hatten in Fällen, in denen Reisende strandeten, vor Ort die Reisenden zu betreuen. Wenn sie ein Reiseziel hatten, das per Taxi zu erreichen war, so finanzierten wir das Taxi, wenn nicht, so hatten wir als SBB eine Hotel-Unterkunft zu organisieren und zu bezahlen. Der Reisende selbst musste keinen einzigen Franken vorschiessen. Auch in Fällen, in denen das Ausland für die Verspätung verantwortlich war. Ich selbst hatte deshalb desöfteren einen "unbestimmten Feierabend", das konnte auch mal 3 Uhr oder 4 Uhr morgens werden, wenn mal wieder ein Cisalpino am Gotthard ablag. Die Kunden mussten nicht an einen Schalter (die waren zu), wir vom Fahrdienst haben sie direkt am Perron empfangen und die entsprechenden Dokumente erstellt. Schliesslich waren wir da und nach 23 Uhr lief betrieblich eh nicht mehr viel.
Für mich ist das unabdingbar, zumindest an grösseren Bahnhöfen. Es hatte nur Vorteile. 1. Ersparte es viel Arbeit, sowohl für den Kunden, wie für die Bahn. 2. Habe ich ausnahmslos dankbare Kunden erlebt, die mit grossen Sorgen ausstiegen und dann total erleichtert waren, weil sie nach Hause kamen/ eine Unterkunft hatten. Speziell waren die Italiener, die verzichteten oft auf diesen Service und legten sich im Wartsaal schlafen. Da konnte ich noch so oft sagen, dass wir ihre Heimfahrt bezahlen. (Das war die Generation, die ohne Murren jeden Job machte, fleissig ohne Ende, aber nie irgendwas eingefordert hatten).
Nun der Vorsitzende Richter wird natürlich den Eindruck haben, dass das ganze beabsichtigt war, aber das ist eben für den formalen Tatbestand unerheblich.Viel Spaß diesen Standpunkt vor Gericht glaubhaft zu vertreten, wenn die Bahn die Erstattung der Hotelkosten verweigert.
was machen Leute die jetzt nicht Kohle überhaben um mal schnell 100 oder 150 Euro hinlegen zu können?
Die übernachten auf der Straße oder am Bahnhof??
Das kanns doch echt nicht sein???