Streiks in der EU

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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.839
10.128
Dahoam
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Man könnte das Streikrecht bei Infrastrukturunternehmen (wie Bahn, Airlines und Flughäfen) z.B. soweit einschränken, dass Streiks nur mit einer bestimmten Vorwarnzeit (z.B. 2 Wochen) durchgeführt werden dürfen und dazu maximal 1 oder 2 Tage (evtl. sogar nur an bestimmten Wochentagen) dauern dürfen und dann für diese Woche keine weiteren Streiks die Unternehmen behindern dürfen.

Die Folge wäre, dass die Kunden einigermaßen zuverlässig planen können, den Unternehmen aber dennoch wirtschaftliche Schäden entstehen. Als Kunde der auf Termine angewiesen ist würde man halt diese designierten Streiktage gar nicht mehr wählen. Und wer an denen reist wird vermutlich langfristige Termine günstiger bekommen.

Nur mal als Idee...
 

Rost

Erfahrenes Mitglied
17.07.2023
536
603
Ich finde das Eindreschen auf bestimmte handelnde Personen blauäugig.
Selbstverständlich könnte man kritische Infrastruktur durch entsprechende Gesetze vor Exzessen schützen. Wenn der politische Wille da wäre.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.322
8.009
LEJ
Wenn zum Beispiel ein Straßenbahnfahrer 2500 € brutto bekommt, (...) Wenn dann aber netto nur 1600€ übrig bleiben, Single ohne Kinder, und die Mieten immer höher werden, lohnt sich das Arbeiten kaum noch.
Auf Reddit hat sich jemand die Mühe gemacht und die "Gesamtbelastung vom Arbeitgeberbrutto in verschiedenen Ländern" in einer Exceltabelle abgebildet. Mit ~32k Brutto wie dein Beispiel liegt diese laut Excel bei 41%. Andere Länder wie z.B. Österreich (42%), die Niederlande (48%), Italien (48%), Portugal (51%) liegen darüber.

https://www.reddit.com/r/Finanzen/comments/1bbes87/gesamtbelastung_vom_arbeitgeberbrutto_in/

Wertungsfrei.
 
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hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
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3.256
Lemberg soll auch recht schön sein - fliegt Wizz das schon wieder an?
Wir reden hier schon von diesem ungarischen Ryanair-Ableger oder? Egal wo die hinfliegen, ich saß einmal in so einem Teil auf dem Weg von UK irgendwohin nach Osteuropa (keine Ahnung mehr wohin). Das war eine Erfahrung die ich nie wieder wiederholen will...
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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6.127
Man könnte das Streikrecht bei Infrastrukturunternehmen (wie Bahn, Airlines und Flughäfen) z.B. soweit einschränken, dass Streiks nur mit einer bestimmten Vorwarnzeit (z.B. 2 Wochen) durchgeführt werden dürfen und dazu maximal 1 oder 2 Tage (evtl. sogar nur an bestimmten Wochentagen) dauern dürfen und dann für diese Woche keine weiteren Streiks die Unternehmen behindern dürfen.

Die Folge wäre, dass die Kunden einigermaßen zuverlässig planen können, den Unternehmen aber dennoch wirtschaftliche Schäden entstehen. Als Kunde der auf Termine angewiesen ist würde man halt diese designierten Streiktage gar nicht mehr wählen. Und wer an denen reist wird vermutlich langfristige Termine günstiger bekommen.

Nur mal als Idee...

Das würde im Detail mega-komplex. Nur so als Gedanken:

Die DB hat im Moment und noch max. für ca. 17 Jahre verbeamtete Lokführer (Privatisierung zum 01.01.1994, die verbeamteten Lokführer dürften also heute alle 50 +x Jahre alt sein, somit maximale Restdienstzeit ca. 17 Jahre). Das müsste ggf. in ein "Gesetz zur Regelung des Streikrechts in Infrastrukturunternehmen" einbezogen werden. Solange der Einsatz verbeamteter Lokführer zur Aufrechterhaltung eines Notfahrplans möglich ist (auch wenn diese Gruppe jedes Jahr kleiner wird), dürfte das eine gesetzliche Beschränkung des Streikrechts angestellter Lokführer bei der DB erschweren.

Was würde "keine weitere Behinderung des Unternehmens durch Streiks für eine Frist X" bedeuten? Für Fluggäste (und auch Flughäfen, dort gibt es durch Streiks auch Einnahmeausfälle) könnte es immer noch bedeuten: heute streikt das Kabinenpersonal von Airline A, morgen das Groundhandling-Personal von Firma B und übermorgen das Personal an der Siko.

Sofern schon vor der Vorwarnzeit eine Bahnfahrt oder ein Flug von A nach B gebucht wurde, was ist dann? Es gibt dann zwar mehr Zeit, eine Alternative zu finden, aber am Ergebnis, dass man nicht wie gebucht von A nach B reisen wird, ändert sich nichts.
 

spremmse

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
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BER
...und es geht wieder los:

Gingen eure Claims bei den letzten Streikwellen durch?
 

keeeeeevin

Erfahrenes Mitglied
08.06.2017
464
567
...und es geht wieder los:

Gingen eure Claims bei den letzten Streikwellen durch?
siehe #804.
Letzte Streikwellen waren LH Boden / LH Flugbegleiter und nicht SiKo = womöglich aussergewöhnlicher Umstand
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.839
10.128
Dahoam
Das würde im Detail mega-komplex. Nur so als Gedanken:
Es war auch nur eine Idee und kein komplett ausgearbeitete Überarbeitung des Streikrechts. Statt gleich wie in Deutschland zu sagen was nicht geht und es damit gleich abzulehnen sollte man eher überlegen wie man die Probleme lösen könnte. Dann würde insgesamt im Land mehr vowärts gehen. Aber Deutsche sehen häufig nur Gründe warum etwas nicht geht und will deswegen weiterwurschteln wie bisher, statt dass man anfängt Lösungen zu finden und neue Wege zu gehen.
 
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thorfdbg

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14.10.2010
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Eine andere Lösung wäre, eben Lockführer wieder zu verbeamten. Geht auch, wenn man die Bahn zuverlässig machen will, muss man eben nur wollen. Allerdings sollte man mal gucken, dass auch Beamte in die Rentenkassen einzahlen - das ist allerdings eine andere Baustelle.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.715
15.596
Eine andere Lösung wäre, eben Lockführer wieder zu verbeamten.

Nur die bei der Bundesbahn? Oder auch die bei den diversen privaten oder nicht ganz so privaten anderen Unternehmen. Und was ist mit den Stellwerkern etc.? Wenn die streiken, führt auch niemand seine Lok.

Allerdings sollte man mal gucken, dass auch Beamte in die Rentenkassen einzahlen - das ist allerdings eine andere Baustelle.

Kein Problem, dann muss man den Beamten halt die Besoldung um genau die Rentenbeiträge erhöhen. Und am Ende heißen die Altersbezüge (in gleicher Höhe wie heute) dann nicht mehr "Rente" sondern "Pension". Nullsummenspiel. Damit ist nichts gewonnen.
 
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