Bahn-Sammelthread

ANZEIGE

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
998
518
ANZEIGE
Ich hatte noch nie ein Problem damit meine Fahrgastrechte auch durchzusetzen. Hier wird es ja auf einer DB eigenen Seite bestätigt. Da interessiert mich keine Einzelmeinung von irgendeinem Zugbegleiter. Wenn einer meckern sollte zeige ich einen Screenshot der offiziellen Seite vor und gut is.
Na dann hoffe mal das du an keinen Möchtegern geräts der die eine FN aufdrückt oder die Cops ruft weil den dein nettes Bild nicht interessiert.
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.297
883
Wie verhält es sich eigentlich mit den ÖBB Nightjets welche immer zahlreicher nachts das deutsche Schienennetz befahren. Wenn ich z.B. abends wegen Verspätungen, verpaßten Umstiegen etc gezwungen bin als letzten Zug des Tages den Nightjet zu nehmen, kann ich dies tun obwohl eine Reservierungspflicht für diese Züge besteht?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Falls möglich buchst du eine Reservierung/Fahrkarte, die du dann zur Erstattung einreichen kannst.

Was aber auch funktionieren kann ist mit dem Zugchef zu reden, dieser hat mich letztes Jahr und Interrail Pass das kurze Stück einfach mitfahren lassen.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.153
4.225
FRA
Eine Frage an unsere Rechtsexperten: Gegeben sei Strecke A-B-C-D. An den Bahnhöfen B und C halten nur bestimmte Züge. Genau diese Züge werden aus Kapazitätsgründen (Streckenstörung) nachvollziehbar gestrichen. Bislang war es so, dass andere Züge, welche die Strecke frequentierten, zusätzliche Halte an B und C erhielten. Das fällt jetzt weg, Bahnhof B ist mit einem zusätzlichen Aufwand von 70-90 Minuten erreichbar, Bahnhof C mit einem Aufwand von mindestens 150 Minuten. Ein Taxi würde 50 (Bahnhof B) bzw. 75 (Bahnhof C) benötigen. Wäre das gerechtfertigt und durchsetzbar? Ich spiele auf den Umstand an, dass der Beförderer nicht alle Maßnahmen ergreift, um den Kunden innerhalb gewisser Zeitgrenzen an sein Ziel zu bringen, was ja im Flugverkehr nachgewiesen werden muss, um einen außergewöhnlichen Umstand zu rechtfertigen.

(Fall jemand glaubt, die Bahnhöfe Frankfurt-Limburg Süd-Montabaur-Köln erkannt zu haben, ist das rein zufällig.)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Eine Frage an unsere Rechtsexperten: Gegeben sei Strecke A-B-C-D.

(Fall jemand glaubt, die Bahnhöfe Frankfurt-Limburg Süd-Montabaur-Köln erkannt zu haben, ist das rein zufällig.)
Nun es ist nur einzig entscheidend, dass du von Startbahnhof A zum Zielbahnhof D kommst.

Alles andere ist irrelevant.

Aber ja wenn es die letzte Verbindung des Tages ist, die ausfällt bzw. du das Ziel am gleichen Tag nicht mehr erreichen kannst, oder bei einer Ankunft nach Mitternacht eine Verspätung von 60 Minuten entsteht, dann kann du ein EW Ticket FRA-CGN buchen und davon dann bis zu 120 Euro als alternatives Verkehrsmittel erstattet bekommen.
 
  • Like
Reaktionen: Alfalfa

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.153
4.225
FRA
Nun es ist nur einzig entscheidend, dass du von Startbahnhof A zum Zielbahnhof D kommst.

Alles andere ist irrelevant.

Aber ja wenn es die letzte Verbindung des Tages ist, die ausfällt bzw. du das Ziel am gleichen Tag nicht mehr erreichen kannst, oder bei einer Ankunft nach Mitternacht eine Verspätung von 60 Minuten entsteht, dann kann du ein EW Ticket FRA-CGN buchen und davon dann bis zu 120 Euro als alternatives Verkehrsmittel erstattet bekommen.
Weder will ich nach Köln, noch reden wir von der letzten Verbindung des Tages. Meine Frage ist, ob eine mehrstündige Ankunftsverspätung über Umwege und andere Beförderer (Regio) hinzunehmen ist, obwohl der Beförderer Züge an den anvisierten Bahnhöfen ohne Halt durchfahren lässt. Oder ob in diesem Fall ein teureres Verkehrsmittel (Taxi) gerechtfertigt ist.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
998
518
Weder will ich nach Köln, noch reden wir von der letzten Verbindung des Tages. Meine Frage ist, ob eine mehrstündige Ankunftsverspätung über Umwege und andere Beförderer (Regio) hinzunehmen ist, obwohl der Beförderer Züge an den anvisierten Bahnhöfen ohne Halt durchfahren lässt. Oder ob in diesem Fall ein teureres Verkehrsmittel (Taxi) gerechtfertigt ist.
Nochmal wenn du A bis D buchst kommts nur darauf dass die DB dich am Bahnhof A zur gebuchten Zeit einsteigen lässt und dich möglichst zur gebuchten Zeit nach D bringt.
Alles andere ist absolut irrelevant, wenn du nach B oder C willst musst du das als Ziel buchen der Rest ist wurscht.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
998
518
Aber du kannst ja Mal den großen Meister fragen vielleicht kennt der nen Trick damit du dein Taxi zu nem Ort kriegst wo gar nicht gebucht hast.
 
  • Love
Reaktionen: IAD_Flyer

lowwer

Erfahrenes Mitglied
12.11.2020
808
224
Wien
Ich buche regelmässig bei der ÖBB Strecken die man "normal" nicht buchen kann sondern nur mit der VIA funktion.
Eben Beispiel Salzburg - Wien über Passau. Habe Ich ein anrecht darauf die Strecke zu fahren wenn irgend ein Zug ausfällt oder "muss" Ich gleich nach Wien fahren?
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.153
4.225
FRA
Nochmal wenn du A bis D buchst kommts nur darauf dass die DB dich am Bahnhof A zur gebuchten Zeit einsteigen lässt und dich möglichst zur gebuchten Zeit nach D bringt.
Alles andere ist absolut irrelevant, wenn du nach B oder C willst musst du das als Ziel buchen der Rest ist wurscht.
Ich will nicht nach D.

B und C sind das Ziel.
 
  • Like
Reaktionen: unseen_shores

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Ich will nicht nach D.

B und C sind das Ziel.
Die Sache ist einfach, entscheidend ist der Zielort der Fahrkarte, gibt es Verspätungen oder Ausfälle oder eben Änderungen, dann gelten die üblichen Fahrgastrechte.

Taxi gibt es nur die schon vorhin genannten Bedingungen vorliegen, da du das selber verneinst ist das nicht der Fall.
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Ihr redet aneinander vorbei. @schlepper wollte mit nur die Strecke erklären, die Züge halten an seinem Ziel B oder C nicht wodurch eine erhebliche Verspätung durch Umweg entsteht. Was hier tagsüber ziehen würde wäre vmtl. die 100min Regelung, aber die umfasst kein Taxi. Fährt Flixbus die Strecke noch?
 

KnallaufFall

Aktives Mitglied
23.02.2023
195
186
Die Sache ist einfach, entscheidend ist der Zielort der Fahrkarte, gibt es Verspätungen oder Ausfälle oder eben Änderungen, dann gelten die üblichen Fahrgastrechte.

Taxi gibt es nur die schon vorhin genannten Bedingungen vorliegen, da du das selber verneinst ist das nicht der Fall.
Vielleicht will er an Bahnhof B was von einer Person X mitnehmen und an Bahnhof C an eine Person Y übergeben? :)
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.613
16.835
www.red-travels.com
dann kann du ein EW Ticket FRA-CGN buchen

Man sieht, dass du mal wieder absolut keine Ahnung von EW und innerdeutschen Flügen hast. Rechtsberatung aus Aruba?

Bislang war es so, dass andere Züge, welche die Strecke frequentierten, zusätzliche Halte an B und C erhielten. Das fällt jetzt weg, Bahnhof B ist mit einem zusätzlichen Aufwand von 70-90 Minuten erreichbar, Bahnhof C mit einem Aufwand von mindestens 150 Minuten. Ein Taxi würde 50 (Bahnhof B) bzw. 75 (Bahnhof C) benötigen. Wäre das gerechtfertigt und durchsetzbar?
IANAL, aber wenn das Taxi innerhalb der 120€ liegt, warum nicht?
wenn das EVU keine adäquate Alternative nach Aufforderung bereitstellt, sollte ab 100 Minuten nach Eintreten des Ausfalls (oder bei dir wahrscheinlich schon sofort, wenn bereits bekannt ist, dass nichts gestellt wird).
die 100 Minuten gelten ja unabhängig der Uhrzeit.

Siehe
Darüber hinaus müssen Bahnunternehmen Taxikosten erstatten, wenn der Fahrgast selbst eine Alternative zur Weiterreise organisieren musste, weil die Bahn innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt keine Reisealternative angeboten hat. In diesem Fall werden die notwendigen, angemessenen und vertretbaren Kosten für die Taxifahrt erstattet.

 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.153
4.225
FRA
Es fahren Züge von Frankfurt nach Köln, welche nicht in Limburg-Süd und Montabaur halten. Die Züge, welche in Limburg-Süd und Montabaur halten würden, fallen aus. Die anderen bekommen keinen zusätzlichen Halt in Limburg-Süd und Montabaur. Diese Ziele können mit erheblichen zeitlichen Mehraufwand erreicht werden. Entstehen dem Fahrgast durch Weglassen von zumutbaren Maßnahmen seitens des Beförderers (zusätzliche Halte) weiterführende Rechte, seine Verspätung durch Wahl anderer teurerer Verkehrsmittel erheblich einzukürzen?
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.153
4.225
FRA
Wir stehen 15:15 Uhr am Frankfurter Flughafen, geplant ist folgende Verbindung:
1739464274490.png

Dieser Zug sowie der nächste eine Stunde später werden in den Ausfall genommen. Die nächste mögliche Reisesieht dann so aus:
1739464431538.png

Zu erwartende Verspätung 2:44 h.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.774
15.697
Zu beachten dürfte auch sein, dass es nach Montabaur alternative Verbindungen mit dem Zug gibt, nach Limburg Süd aber nicht, nur nach Limburg(Lahn).
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Vielleicht will er an Bahnhof B was von einer Person X mitnehmen und an Bahnhof C an eine Person Y übergeben? :)
Das ist aber leider für die Fahrgastrechte egal, ähnlich wie du im Flugrecht extra 8 Stunden in Paris buchst dann aber wegen Verspätung/Anullierung einen direkten Flug bekommst.
wenn das EVU keine adäquate Alternative nach Aufforderung bereitstellt, sollte ab 100 Minuten nach Eintreten des Ausfalls (oder bei dir wahrscheinlich schon sofort, wenn bereits bekannt ist, dass nichts gestellt wird).
die 100 Minuten gelten ja unabhängig der Uhrzeit.
Trotzdem schwierig, denn es fahren ja zum Beispiel die NV Züge, dazu kommt eben noch das Problem dass man erklären muss warum man die 100 Minuten gewartet hat um ein Taxi zu nehmen was dann auch noch eine Stunde nach Montabaur dauert, wenn es einen NV Zug gegeben hätte.

Denn die DB Info am Bahnhof oder Hotline schickt die Leute dann mit den NV Zügen los, man müsste also die Aufforderung schriftlich senden und dann warten ob in den 100 Minuten eine Antwort kommt.

Anders könnte es im Fall Limburg Süd sein, aber auch dort wird man dann erklären müssen warum nan dann nicht von Limburg(Lahn) nach Limburg Süd den Bus genommen und zur Erstattung eingereicht sondern das Taxi gewählt hat.
Man sieht, dass du mal wieder absolut keine Ahnung von EW und innerdeutschen Flügen hast. Rechtsberatung aus Aruba?
In der Tat fehlt mir die empirische Datenbasis für innerdeutsche Flüge, mein letzter echter innerdeutscher Flug ohne Zubringer zu sein war noch mit Airberlin.

Aber das Beispiel gilt für jede mögliche Flugverbindung auch für nicht EW.

Im Übrigen liegt Willenstad rund 60 Seemeilen süd-östlich von Aruba.