Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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Airsicknessbag

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11.01.2010
22.100
16.462
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Der Anspruchsgegner ändert sich. Und wenn der arme Kunde, der da nicht mehr durchgestiegen ist, erst einmal die LH verklagt hat, kann man sich schön einfach einen schlanken Fuß machen und sagen, man sei ja nur Codeshare-Partner und nicht ausführende Airline, sorry sorry. Das kann schon ausreichen, um den einen oder anderen Anspruchsteller abzuschrecken, der LH verklagt hat/hätte, aber nicht so eine merkwürdige ausländische Air Albatros, oder auch einen Anspruch in die Verjährung laufen zu lassen.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Genau, das ist die Thomson-Airways-Entscheidung des EuGH:


Der Begriff „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs‑ und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 und insbesondere ihres Art. 2 Buchst. b ist dahin auszulegen, dass er das Luftfahrtunternehmen, das – wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende – einem anderen Luftfahrtunternehmen im Rahmen eines Vertrags über die Vermietung eines Flugzeugs mit Besatzung („wet lease“) das Flugzeug samt Besatzung vermietet, für die Flüge aber nicht die operationelle Verantwortung trägt, nicht erfasst, auch wenn es in der den Fluggästen ausgestellten Buchungsbestätigung über einen Platz auf einem Flug heißt, dass dieser Flug von dem erstgenannten Unternehmen ausgeführt wird.

Insofern fände ich es durchaus interessant, was die Gerichte zu diesen Zwinker-zwinker-"Codeshares" LH opb EN sagen - denn dass dafür EN und nicht LH die operationelle Verantwortung trägt, können die Beteiligten ihre Großmutter erzählen ;)

Denn, ebenfalls aus dem Urteil:

Folglich ist das Luftfahrtunternehmen als ausführendes Luftfahrtunternehmen anzusehen, das im Rahmen seiner Tätigkeit der Beförderung von Fluggästen die Entscheidung trifft, einen bestimmten Flug durchzuführen – die Festlegung seiner Flugroute eingeschlossen – und dadurch ein an Interessierte gerichtetes Angebot für den Luftverkehr zu schaffen. Eine solche Entscheidung zu treffen bedeutet nämlich, dass dieses Unternehmen die Verantwortung für die Durchführung dieses Fluges, einschließlich insbesondere seiner etwaigen Annullierung oder einer etwaigen großen Verspätung bei seiner Ankunft, übernimmt.

Und da spricht einiges dafür, dass das LH und nicht EN ist, die den planerischen Hut aufhat.
 

SF340

Erfahrenes Mitglied
16.12.2023
644
1.198
Genau, das ist die Thomson-Airways-Entscheidung des EuGH:


Der Begriff „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs‑ und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 und insbesondere ihres Art. 2 Buchst. b ist dahin auszulegen, dass er das Luftfahrtunternehmen, das – wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende – einem anderen Luftfahrtunternehmen im Rahmen eines Vertrags über die Vermietung eines Flugzeugs mit Besatzung („wet lease“) das Flugzeug samt Besatzung vermietet, für die Flüge aber nicht die operationelle Verantwortung trägt, nicht erfasst, auch wenn es in der den Fluggästen ausgestellten Buchungsbestätigung über einen Platz auf einem Flug heißt, dass dieser Flug von dem erstgenannten Unternehmen ausgeführt wird.

Insofern fände ich es durchaus interessant, was die Gerichte zu diesen Zwinker-zwinker-"Codeshares" LH opb EN sagen - denn dass dafür EN und nicht LH die operationelle Verantwortung trägt, können die Beteiligten ihre Großmutter erzählen ;)

Denn, ebenfalls aus dem Urteil:

Folglich ist das Luftfahrtunternehmen als ausführendes Luftfahrtunternehmen anzusehen, das im Rahmen seiner Tätigkeit der Beförderung von Fluggästen die Entscheidung trifft, einen bestimmten Flug durchzuführen – die Festlegung seiner Flugroute eingeschlossen – und dadurch ein an Interessierte gerichtetes Angebot für den Luftverkehr zu schaffen. Eine solche Entscheidung zu treffen bedeutet nämlich, dass dieses Unternehmen die Verantwortung für die Durchführung dieses Fluges, einschließlich insbesondere seiner etwaigen Annullierung oder einer etwaigen großen Verspätung bei seiner Ankunft, übernimmt.

Und da spricht einiges dafür, dass das LH und nicht EN ist, die den planerischen Hut aufhat.
Du bedenkst dabei schon, dass jeder Wetlesde egal ob in oder out vom LBS genehmigungspflichtig ist?

Also ist die Frage wer für welche Flüge die operationelle bzw. kommerzielle Verantwortung trägt schon abschließend geregelt.

Und ansonsten sind auch Konzernverrechnungen in Deutschland nicht beliebig sondern klar gereglt und entsprechend geprüft.
 
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mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
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Der Anspruchsgegner ändert sich. Und wenn der arme Kunde, der da nicht mehr durchgestiegen ist, erst einmal die LH verklagt hat, kann man sich schön einfach einen schlanken Fuß machen und sagen, man sei ja nur Codeshare-Partner und nicht ausführende Airline, sorry sorry. Das kann schon ausreichen, um den einen oder anderen Anspruchsteller abzuschrecken, der LH verklagt hat/hätte, aber nicht so eine merkwürdige ausländische Air Albatros, oder auch einen Anspruch in die Verjährung laufen zu lassen.
LH hat bisher (zumindest bei mir) schon relativ transparent (wenn auch zuweilen faktisch völlig falsch) auf den Anspruchsgegner hingewiesen, sogar mit Link:
Unseren Unterlagen zufolge stand der betroffene Flug jedoch unter der kommerziellen Kontrolle von Air Dolomiti.

Wir sind daher nicht in der Lage, den Grund für die Flugunregelmäßigkeit zu ermitteln oder festzustellen, ob es außergewöhnliche Umstände im Zusammenhang mit dem Flug gegeben hat.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage bezüglich des oben genannten Fluges deshalb direkt an Air Dolomiti. Die Mitarbeitenden dort können Ihnen angemessen helfen.

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) ist es uns nicht gestattet, Ihre Anfrage an Dritte weiterzuleiten.

Daher bitten wir Sie, Air Dolomiti über den Link Flug und Gepäckunregelmäßigkeit | Air Dolomiti zu kontaktieren und Ihre Anfrage dort zu stellen. Air Dolomiti wird Ihnen eine Referenznummer mitteilen und sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und würden uns freuen, Sie bald wieder an Bord von Lufthansa begrüßen zu dürfen
Aber auch davon mag schon der ein oder andere abgeschreckt sein.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Also ist die Frage wer für welche Flüge die operationelle bzw. kommerzielle Verantwortung trägt schon abschließend geregelt.

Ja, aber darum geht es ja hier nicht: Bei einem echten Wetlease, ist (spätestens) seit dem Thomson-Airways-Urteil klar, dass der Wetleasenehmer nicht ausführende Airline im fluggastrechtlichen Sinne ist. Hier geht es aber um die Konstellation, dass ein Codeshare vorgetäuscht wird, um keine Wetlease zu haben. In erster Linie, um die KTV-Regeln zu unterlaufen, aber der fluggastrechtliche Effekt ist sicherlich ein gerne mitgenommener Windfall.

Man müsste LH mal verklagen und es durchziehen und gucken, was passiert.
 

SF340

Erfahrenes Mitglied
16.12.2023
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Ja, aber darum geht es ja hier nicht: Bei einem echten Wetlease, ist (spätestens) seit dem Thomson-Airways-Urteil klar, dass der Wetleasenehmer nicht ausführende Airline im fluggastrechtlichen Sinne ist. Hier geht es aber um die Konstellation, dass ein Codeshare vorgetäuscht wird, um keine Wetlease zu haben. In erster Linie, um die KTV-Regeln zu unterlaufen, aber der fluggastrechtliche Effekt ist sicherlich ein gerne mitgenommener Windfall.

Man müsste LH mal verklagen und es durchziehen und gucken, was passiert.
Natürlich geht es darum, die LHG kann famit problemlos beweisen, dass es kein Wetlease gemäss Bedingungen des zuständigen Amtes ist.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.404
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Besser ist noch die EN, die Strecken der LH mittlerweile unter eigener Nummer und nicht mehr im Wetlease fliegt und LH somit keinerlei EU261 Klagen (bspw. BSL-FRA, LUX-FRA) bei Zubringern fürchten muss, da die Marke keine DE Berührung hat - auch ein Konzept mit Innovationspotenzial.
Ja, EN reagiert nach meiner 2 maligen Erfahrung auf EU 261 einfach gar nicht. Erst nach dem das deutsche Gericht die Klage nach Italien zustellt, wird dann relativ zügig auch bezahlt...
 
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juliuscaesar

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12.06.2014
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21.119
FRA
Man könnte den Faden auch umbenennen.

Threy - langsam wird es peinlich…
 

Threy

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05.05.2020
3.037
1.263
Der Arbeitsdirektor zeigt seine harte Hand.

Ein Fuchs im Umgang mit den Gewerkschaften…

Was denkt man am Zaun?

12-1=8%

Ein Hinweis in eigener Sache:

Unlängst teilte man uns per PM mit, dass der von uns oft veräppelte Zaunist (wohl) fast ausschließlich aus dem ehemaligen Ostdeutschland stammt….

Der Begriff Zaunist wird hier in keiner Weise als Diskreditierung für Bürger aus dem Osten genutzt, das wäre äußerst primitiv!

Er dient in erster Linie um OutsiderFans/Nichtswisser als solche zu demaskieren…

Danke für den Hinweis! Wir kennen keinen der üblichen Verdächtigen persönlich, von daher ist es reiner Zufall…erklärt aber gewisse Tendenzen und Statistiken. ☝️😉🤣

Zudem sollte man einzelne Aussagen (weiß Gott) nicht für bare Münze nehmen…

#Toyin‘withtheFence
#Thereisnobetterwaytopost
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Wir?
Hmm, für die Verwendung des Plurals fallen mir hier jetzt gleich mehrere Gründe ein. Positiv ist keiner...
Es gab mal einen großen Feldherren der schrieb über sich in der dritten Person. Und jetzt gibt es hier einen Dampflauderer der schreibt über sich im Plural. :ROFLMAO:




Edit: Jener große Feldherr wurde von Uderzo wie im Folgepost Dank @mbraun gut zu sehen ja auch üppig bebildert. :cool:
 
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Stern49

Erfahrenes Mitglied
03.06.2023
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Luftfahrtexperte Wissel bescheinigt in der Touristik aktuell dem Lufthansa Konzern trotz der jüngsten Meldungen über Stellenstreichungen nur eine *Symptombehandlung* und keine echte Problemlösung.Er führt zu viele Hubs,zu viele Marken und damit verbundene Doppelfunktionen in Verwaltung und Wartung an.4000 Stellenstreichungen seien bei über 100.000 Stellen im Konzern kaum ausschlaggebend.Als Beispiel nennt er Eurowings und Discover,die eigentlich in eine Gesellschaft überführt werden müssten.Als positives und effizienteres Beispiel wird British Airways bzw.IAG angeführt.