Kreditkartenakzeptanz

ANZEIGE

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
8.650
7.900
ANZEIGE
im Umkreis von 2KM über 20 Supermärkte die selbst heute am 25.12 ganz normal geöffnet haben. In DE vollkommen undenkbar.
Und? Es fehlt einem aber nichts. Dafür gibt es gesetzliche Feiertage. Komischerweise kommen die Leute in DE mit sowas gut klar.
Was hat das alles überhaupt mit Kartenzahlung zu tun?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.613
181
Weil es gegen 270a BGB verstoßen dürfte.
Ein Rabatt ist nicht verboten, eine Gebühr ist verboten. 3% Skonto bei Barzahlung oder schneller Zahlung ist nach wie vor üblich.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und? Es fehlt einem aber nichts. Dafür gibt es gesetzliche Feiertage. Komischerweise kommen die Leute in DE mit sowas gut klar.
Was hat das alles überhaupt mit Kartenzahlung zu tun?
Es geht ja nur sekundär um Kartenzahlung, es geht ja eher darum warum Deutschland so rückschrittlich ist - und ja da kann man sich oft wundern, gerade wenn es um Digitalisierung geht.

Wenn man bedenkt das die Politik gerade wieder die Bon Pflicht abschaffen will, es aber in den vergangenen 5 Jahren nicht geschafft hat die Kassenpflicht von Seiten des Finanzamts umzusetzen dann kann man sich nur noch an den Kopf fassen. Seit 2020 müssen Händler Softwareseitig bestimmte Vorgaben erfüllen und eine TSE betreiben, erst Mitte 2025 war das FA dann bereit damit umzugehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hermann

Erfahrenes Mitglied
13.08.2015
328
397
Aha, Hermann sagt nein. Dann muss das ja stimmen. :doh:
Hä? Du hast doch selbst den §270a BGB genannt. Warum liesst du den nicht?

Ich kann das aber gerne als "Geschichte" formulieren:
Angenommen der Automatenbetreiber steht vor Gericht.
Dann sagt er: "Heutzutage ist Kartenzahlung der Normalfall. Also muss ich meine Preise dementsprechend kalkulieren."
Hat er Recht? Ich finde: Ja.
Weiter sagt er: "Ich bin aber Nostalgiker, und habe Angst, dass Bargeld an Bedeutung verliert. Deshalb gebe ich Bargeld-Zahlern wegen meiner Ideologie einen Rabatt."
Wird das vom §270a BGB verboten? Nein.

Wie ich schon geschrieben habe: "Wortwahl" ist wichtig.
 

Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
5.124
3.401
Main-Taunus-Kreis
Komischerweise kommen die Leute in DE mit sowas gut klar.
Genau, deswegen fahren sie auch in Grenzgebieten auch nicht so gerne in andere Länder zum Einkaufen oder in andere Bundesländer an bestimmten Feiertagen. Oder deswegen wimmelt es in Bad Nieuweschans sonntags auch nicht so von Deutschen im dortigen Supermarkt...
Beitrag automatisch zusammengeführt:

War gestern bei Target in Miami. Alle vor mir haben bar bezahlt. Ich dachte, in "der" USA kann man gar nicht mehr mit Bargeld zahlen.
 
  • Wow
Reaktionen: Reval

DerOchse

Erfahrenes Mitglied
23.09.2022
2.695
2.200
Die Leute kommen trotzdem klar ist halt kein Argument. Wenn ich mir überlege wie oft in DE vor Feiertagen, oder noch schlimmer vor Doppelfeiertagen die HÖLLE los ist. Aber wer es will.
 
  • Like
Reaktionen: Reval und Femminello

DerOchse

Erfahrenes Mitglied
23.09.2022
2.695
2.200
Warum akzeptiert in Barcelona jeder Corner Store / Späti am 25.12 auch für eine Banane die 23 cent kostet American Express ohne mit der Wimper zu zucken?
 
  • Wow
Reaktionen: Reval

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.960
715
Hat da Edeka von den Kreditkartenfirmen was auf die Mütze bekommen, weil sie Geld auf eine Kreditkarte erstatten, mit der dieses u.U. gar nicht zuvor bezahlt worden war?
Wenn ich mich richtig erinnere, liefen die Erstattungen bei mir immer übers Co-Branding (VPay) der girocard. Die Auswahl habe ich bisher nicht aktiviert und weiẞ auch nicht mehr, ob sie angeboten wurde.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
14.422
8.335
Ich dachte sowas darf man gar nicht machen?
Sie haben den Barpreis vergünstigt auf 10 € und bezeichnen die 11 € bei Kartenzahlung als Normalpreis. Ich weiß nicht, ob das in Deutschland rechtlich zulässig ist. Darf man Barzahlungsrabatte (gegenüber anderen Zahlungsarten) gewähren? Vermutlich ja, wenn man eben normalerweise auch den "Normalpreis" auszeichnet. Dies scheint hier der Fall zu sein.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.938
5.441
Ich versteh nicht wie du immer darauf kommst, dass in Spanien am Sonntag wie in DE alles dicht wäre.
12 Jahre Wohnsitz in Andalusien und immer noch viel dort.

Sonntags ist da alles dicht und auch an normalen Öffnungstagen öffnen Supermärkte erst gegen 9 oder 10 Uhr und schließen spätestens um 22 Uhr, oft auch früher. Wegen des anderen Tagesablaufs und der Zeitzone ist das etwa so, als würde man in Deutschland um 19:30 Uhr schließen. Mag sein dass das anderswo in Spanien etwas besser ist, aber eben nicht überall. Und dann kommt noch das dämliche Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr dazu.

In Deutschland hat selbst in Käffern so was wie REWE nicht selten von 7-24 Uhr auf. Wir hatten die Diskussion doch schon.

Ich weiß nicht, ob das in Deutschland rechtlich zulässig ist. Darf man Barzahlungsrabatte (gegenüber anderen Zahlungsarten) gewähren? Vermutlich ja, wenn man eben normalerweise auch den "Normalpreis" auszeichnet. Dies scheint hier der Fall zu sein.
Klar, du darfst auch Rabatte für Leute mit blauen Hüten geben.

Warum akzeptiert in Barcelona jeder Corner Store / Späti am 25.12 auch für eine Banane die 23 cent kostet American Express ohne mit der Wimper zu zucken?
Weil fast keiner in Spanien AmEx nutzt, vermute ich. Mischkalkulation passt dann wohl. Und dass das jeder ist bezweifle ich, AmEx geht in Spanien ständig nicht.

Späti ist hier in Berlin auch gestern und heute auf. Nimmt jetzt Karten ab 2 Euro, immerhin. Mit SumUp, also auch AmEx.
 
Zuletzt bearbeitet:

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
4.359
4.516
Sie haben den Barpreis vergünstigt auf 10 € und bezeichnen die 11 € bei Kartenzahlung als Normalpreis. Ich weiß nicht, ob das in Deutschland rechtlich zulässig ist. Darf man Barzahlungsrabatte (gegenüber anderen Zahlungsarten) gewähren? Vermutlich ja, wenn man eben normalerweise auch den "Normalpreis" auszeichnet. Dies scheint hier der Fall zu sein.

Am Ende geht es nicht um die Wortwahl sondern um den Effekt. Die Regelung besagt dass kein Zusatzentgelt für (u.a.) Kartenzahlung erhoben werden darf, solange es sich um Verbrauchergeschäfte und Karten aus der EU handelt. Wenn ich das jetzt so gestalte dass ich einen Scheinrabatt für Barzahlung gebe, dann ist das nichts anderes als ein umbenanntes Zusatzentgelt für Kartenzahlung - zumindest solange es keine anderen Zahlungsmöglichkeiten als die beiden gibt (was bei Restaurants und im Handel ja typischerweise der Fall ist).

Daher würde ich so einen Barzahlungs-Rabatt gerade nicht als Skonto sehen, sondern als verstecktes Zusatzentgelt, ähnlich der "Service Charge" die von Gerichten schon kassiert wurde.

Aber: es scheint dazu derzeit noch keine veröffentlichte Rechtsprechung zu geben.
 
  • Like
Reaktionen: Reval

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.613
181
Daher würde ich so einen Barzahlungs-Rabatt gerade nicht als Skonto sehen, sondern als verstecktes Zusatzentgelt, ähnlich der "Service Charge" die von Gerichten schon kassiert wurde.

Aber: es scheint dazu derzeit noch keine veröffentlichte Rechtsprechung zu geben.
Nach deiner Logik dürfte es auch keine Rabatte bei Nutzung von Apps geben z.B. Lidl App. Rabatte sind in DE grundsätzlich erlaubt, und es ist erlaubt diese Rabatte mit bestimmten Anforderungen zu versehen. Es gibt ja auch immer wieder Aktionen bei denen eine bestimmte Karte bevorzugt wird und man damit einen besonderen Rabatt bekommt.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
14.422
8.335
Es handelt sich nicht um einen Scheinrabatt, der Rabatt wird ja tatsächlich gewährt. Die Frage ist somit, ob man Rabatt für Barzahlung geben darf oder nicht.
Rabatt setzt voraus, dass für die Preisauszeichnung der unrabattierte Preis verwendet wird.
Im o.g. Beispiel scheint mir das erfüllt zu sein, soweit ich das sehen kann.
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
4.359
4.516
Nach deiner Logik dürfte es auch keine Rabatte bei Nutzung von Apps geben z.B. Lidl App.

Solche Rabatte gibt es entweder unabhängig von der Zahlungsweise (wie bei Payback) oder es gibt sie für das Zahlen über die App, was ja dann mit Karte sein müsste, oder? Und die gesetzliche Regelung verbietet lediglich zusätzliche Kosten bei Kartenzahlung, während ein (per App gewährter) Rabatt für die Kartenzahlung durchaus erlaubt ist.

Rabatte sind in DE grundsätzlich erlaubt, und es ist erlaubt diese Rabatte mit bestimmten Anforderungen zu versehen. Es gibt ja auch immer wieder Aktionen bei denen eine bestimmte Karte bevorzugt wird und man damit einen besonderen Rabatt bekommt.

Einen Rabatt für Kartenzahlung darf es auch geben, aber zusätzliche Kosten für Kartenzahlung halt nicht.

Es handelt sich nicht um einen Scheinrabatt, der Rabatt wird ja tatsächlich gewährt.

Ein Scheinrabatt ist genau das was du beschrieben hast: ein künstlich erhöhter Preis, der dann zum Schein auf den eigentlichen Normalpreis rabattiert wird. Das ist ein bekanntes Mittel um zum Kauf zu animieren, und dagegen wird regelmäßig vorgegangen.

Die Frage ist somit, ob man Rabatt für Barzahlung geben darf oder nicht.
Rabatt setzt voraus, dass für die Preisauszeichnung der unrabattierte Preis verwendet wird.
Im o.g. Beispiel scheint mir das erfüllt zu sein, soweit ich das sehen kann.

Die reine Preisauszeichnung dürfte nicht ausreichen, denn das würde Scheinrabatte ja ermöglichen.
 
  • Like
Reaktionen: Reval

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
14.422
8.335
Solche Rabatte gibt es entweder unabhängig von der Zahlungsweise (wie bei Payback) oder es gibt sie für das Zahlen über die App, was ja dann mit Karte sein müsste, oder? Und die gesetzliche Regelung verbietet lediglich zusätzliche Kosten bei Kartenzahlung, während ein (per App gewährter) Rabatt für die Kartenzahlung durchaus erlaubt ist.
Nein, sie haben mit der Zahlungsweise tatsächlich nichts zu tun.


Einen Rabatt für Kartenzahlung darf es auch geben, aber zusätzliche Kosten für Kartenzahlung halt nicht.
Mit anderen Worten: Du führst an, dass es einen Rabatt für Barzahlung nicht geben dürfe?

im o.g. Beispiel gab es gegenüber dem ausgewiesenen "Normalpreis" für den Kunden keine zusätzlichen Kosten für Kartenzahlung.

Ein Scheinrabatt ist genau das was du beschrieben hast: ein künstlich erhöhter Preis, der dann zum Schein auf den eigentlichen Normalpreis rabattiert wird. Das ist ein bekanntes Mittel um zum Kauf zu animieren, und dagegen wird regelmäßig vorgegangen.

Nun, fragt sich, was in diesem Fall die Grundlage für ein solches Vorgehen wäre.


Die reine Preisauszeichnung dürfte nicht ausreichen, denn das würde Scheinrabatte ja ermöglichen.

Nun, wie soll ein Händler dann einen Rabatt von in diesem Fall 1 € bei Barzahlung ausweisen?
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
4.359
4.516
Nein, sie haben mit der Zahlungsweise tatsächlich nichts zu tun.

Na dann ist ja auch alles ok :D

Mit anderen Worten: Du führst an, dass es einen Rabatt für Barzahlung nicht geben dürfe?

Wenn es lediglich die Optionen Barzahlen oder Kartenzahlung gibt, dann ist ein Rabatt für Barzahlung dasselbe wie ein zusätzliches Entgelt für Kartenzahlung, und das dürfte nicht erlaubt sein.

im o.g. Beispiel gab es gegenüber dem ausgewiesenen "Normalpreis" für den Kunden keine zusätzlichen Kosten für Kartenzahlung.

Schon dass du das Wort Normalpreis in Anführungszeichen setzen musst, zeigt dass diese Argumentation nicht passt.

Nun, fragt sich, was in diesem Fall die Grundlage für ein solches Vorgehen wäre.

Das ist eine der Klauseln aus dem Verbraucherschutzrecht - 5 UWG wenn ich mich nicht täusche - hat aber mit dem Thema hier nur am Rande zu tun.

Nun, wie soll ein Händler dann einen Rabatt von in diesem Fall 1 € bei Barzahlung ausweisen?

Gar nicht - weil er es nicht darf. ;)
 

Zeitgemäß

Erfahrenes Mitglied
16.08.2024
672
843
Es sind jede Menge legale Gründe für einen Rabatt an der Kasse denkbar, natürlich ist auch ein Rabatt für Barzahlung legal möglich. Jedes moderne Kassensystem bekommt das rechtskonform hin. Nur welchen Sinn sollte das machen? Ich kann mir sowas im Supermarkt überhaupt nicht vorstellen (unterschiedliche Steuersätze, Preisbindung bei Büchern und Zeitschriften, Pfand, etc). Hier mega-umständlich und für den Kunden schwer nachvollziebar.

Aber z.B. der Optiker wird die Barzahlung beim Brillenkauf problemlos rabattieren können. Der hat ein Preisschild auf der Brille und eine Preisliste für Gläser. Die Preise werden vorm Rabatt natürlich auf die Rechnung gedruckt. Nur warum akzeptiert er dann überhaupt Karten? Die Diskussion ist völlig theoretisch und heute weltfremd.
 
  • Like
Reaktionen: Ed Size

Hermann

Erfahrenes Mitglied
13.08.2015
328
397
Wir haben ja nun gemerkt, dass du, hamburgler, den §270a BGB gerne auf deine Art deuten möchtest.
Ich halte meine konstruierte Argumentation des Automatenbetreibers aber für stichhaltig.
Was sollte ihn davon abhalten, in seinen Normalpreis alle ihm entstehenden Kosten einzubeziehen?
Wer sollte ihm verbieten, einen Barzahlungsrabatt zu geben?
Ich schreibe nochmal den Begriff "Wortwahl":
Würde er sagen "ich kalkuliere so, weil mir die Kreditkarten-Gebühren zu hoch sind", dann wäre seine Preisgestaltung möglicherweise angreifbar.
Sagt er aber "ich bin ein Bargeld-Fan, und möchte anderen Bargeld-Fans Rabatt geben", wie sollte man beweisen, dass ihn ein anderes Motiv getrieben hat?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.613
181
Einen Rabatt für Kartenzahlung darf es auch geben, aber zusätzliche Kosten für Kartenzahlung halt nicht.
Genau daher darf es auch einen Rabatt für Barzahlung geben, was du übersiehst ist die Tatsache das in weiten Teilen des Handels Kartenzahlung der Normalfall ist, 70% und mehr beträgt der Anteil von Zahlungen mit Karte im Handel, jenseits des Lebensmittelhandels.

Da ist es doch logisch wenn man Anreize für die günstigere Variante der Barzahlung anbieten möchte (und bitte nicht wieder mit den Kosten des Bargeldhandlings um die Ecke kommen, denn die existieren nur dort wo sehr viel Bargeld anfällt).
 
  • Like
Reaktionen: Hermann

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.763
1.205
Wir haben ja nun gemerkt, dass du, hamburgler, den §270a BGB gerne auf deine Art deuten möchtest.
Ich halte meine konstruierte Argumentation des Automatenbetreibers aber für stichhaltig.
Was sollte ihn davon abhalten, in seinen Normalpreis alle ihm entstehenden Kosten einzubeziehen?
Wer sollte ihm verbieten, einen Barzahlungsrabatt zu geben?
Die EU
Ich schreibe nochmal den Begriff "Wortwahl":
Würde er sagen "ich kalkuliere so, weil mir die Kreditkarten-Gebühren zu hoch sind", dann wäre seine Preisgestaltung möglicherweise angreifbar.
Sagt er aber "ich bin ein Bargeld-Fan, und möchte anderen Bargeld-Fans Rabatt geben", wie sollte man beweisen, dass ihn ein anderes Motiv getrieben hat?
Muss man nicht.
" Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten" -
Wenn du nicht genau weiß, was damit gemeint ist, dein Finanzbeamter erklärt es dir gerne.
Gerade dieser Fall wäre völlig offensichtlich.
Und falls du ein Beispiel hast, bei dem es einer tatsächlich so macht: wo kein Kläger das kein Richter.
 
  • Like
Reaktionen: hamburgler

Hermann

Erfahrenes Mitglied
13.08.2015
328
397
Ich kann nicht glauben, dass es eine EU-Verordnung gibt, die Rabatte verbietet. Hast du eine Quelle?
Ich sehe auch keinen Zusammenhang mit Steuerrecht. Kannst du das näher erläutern?

(das konkrete Beispiel, auf das ich mich beziehe, steht hier im Thread...)
 
  • Like
Reaktionen: Ed Size

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.613
181
Die EU verbietet Gebühren für Kartenzahlung, sie verbietet nicht Rabatte für Barzahlung. Hat auch nichts mit Gestaltungsmöglichkeit zu tun. Historisch ging es ja darum das Kartenzahlung genauso leicht möglich ist wie Barzahlung, längst sind wir an einem Punkt angekommen an dem die Kartenzahlung das normale ist und nicht die Barzahlung.

Das sagt die IHK dazu:

Der Barzahlungsrabatt war schon im Rabattgesetz enthalten und ließ im Falle der Barzahlung eine Rabattgewährung von maximal drei Prozent zu. Nach der neuen Rechtslage darf ein Barzahlungsrabatt nach wie vor gewährt werden, aber nicht in unbegrenzter Höhe. Die Rabattgewährung würde sich dann als übertriebenes Anlocken und als Verstoß gegen Paragraph eins des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen. Schwierig wird die wettbewerbsrechtliche Beurteilung immer dann, wenn sich der versprochene Barzahlungsrabatt nicht mehr im Sinne einer Aufmerksamkeitswerbung versteht, sondern den Kunden dazu veranlassen könnte, seine Wahl nicht in erster Linie nach Preiswürdigkeit und Qualität zu treffen, sondern danach, in den Genuss der versprochenen Rabattgewährung zu gelangen.
Die Gerichte werden die Grenzlinien in Zukunft neu ziehen müssen.
oder hier

 
  • Like
Reaktionen: Hermann

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
4.359
4.516
ANZEIGE
Wir haben ja nun gemerkt, dass du, hamburgler, den §270a BGB gerne auf deine Art deuten möchtest.
Ich halte meine konstruierte Argumentation des Automatenbetreibers aber für stichhaltig.

Ist doch schön dass du deine Argumentation für stichhaltig hältst. Aber du schreibst selbst was sie ist - nämlich konstruiert. Und konstruierte Cleverness hält vor Gericht typischerweise nicht. Womit wir wieder beim Ausgangspunkt gelandet sind, und diese Diskussion dann auch beenden können.

Was sollte ihn davon abhalten, in seinen Normalpreis alle ihm entstehenden Kosten einzubeziehen?

Nichts - im Gegenteil, ich hoffe er macht das so, sonst verliert er Geld ;)

Wer sollte ihm verbieten, einen Barzahlungsrabatt zu geben?

Das Gesetz - wenn es außer Barzahlung nur Kartenzahlung gibt. Aber ich wiederhole mich.

Ich schreibe nochmal den Begriff "Wortwahl":

Schön dass du das schreiben kannst, damit wird es aber nicht richtiger ;)

Würde er sagen "ich kalkuliere so, weil mir die Kreditkarten-Gebühren zu hoch sind", dann wäre seine Preisgestaltung möglicherweise angreifbar.
Sagt er aber "ich bin ein Bargeld-Fan, und möchte anderen Bargeld-Fans Rabatt geben", wie sollte man beweisen, dass ihn ein anderes Motiv getrieben hat?

Der Punkt ist - auf das Motiv dürfte es noch nicht einmal ankommen. Denn die Regelung schert sich nicht um die Beweggründe warum man ein Zusatzentgelt für Kartenzahlung verlangen möchte. Es ist halt einfach nicht erlaubt.

Genau daher darf es auch einen Rabatt für Barzahlung geben, was du übersiehst ist die Tatsache das in weiten Teilen des Handels Kartenzahlung der Normalfall ist, 70% und mehr beträgt der Anteil von Zahlungen mit Karte im Handel, jenseits des Lebensmittelhandels.

Da ist es doch logisch wenn man Anreize für die günstigere Variante der Barzahlung anbieten möchte (und bitte nicht wieder mit den Kosten des Bargeldhandlings um die Ecke kommen, denn die existieren nur dort wo sehr viel Bargeld anfällt).

Gerade diese "Anreize" sind aber halt nicht erlaubt - auch wenn man sich noch so tolle Gründe dafür zusammenzimmern kann.

Die EU verbietet Gebühren für Kartenzahlung, sie verbietet nicht Rabatte für Barzahlung. Hat auch nichts mit Gestaltungsmöglichkeit zu tun. Historisch ging es ja darum das Kartenzahlung genauso leicht möglich ist wie Barzahlung, längst sind wir an einem Punkt angekommen an dem die Kartenzahlung das normale ist und nicht die Barzahlung.

Es mag durchaus sein dass wir an diesem Punkt angekommen sind (die Existenz dieses Threads scheint das in Frage zu stellen), aber da die gesetzliche Regelung nicht an das Vorhandensein eines Grundes gebunden ist, ist das als Begründung absolut irrelevant.

Das sagt die IHK dazu:


oder hier

Das alles hat auch überhaupt nichts mit dem Thema zu tun - aber ist super zu sehen dass du Suchbegriffe in Google eintippen kannst :D
 
  • Like
Reaktionen: Barquero und Reval