Lufthansa annulliert Flüge wegen Nicht Rückmeldung

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pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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TXL

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Die "Überregulierung" ist nur eine Konkretisierung und Schärfung (nicht: Verschärfung) einer ohnehin bestehenden Rechtslage. Und letztlich nur Ergebnis dessen, dass die Airlines auf eben diese Rechtslage jahrzehntelang geschissen haben, sich wie die Axt im Walde aufgeführt haben und gedacht haben, das könnte dauerhaft so weiter gehen.
Richtig. Ändert nur nichts daran, dass das Pendel bei der „Konkretisierung“ zu stark zur anderen Seite ausgeschlagen ist. Dass die EU 261 mehr als reformbedürftig ist und die Reform eher weniger verbraucherfreundlich ausfallen sollte/müsste haben ja schon einige erkannt ;-).
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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EDWH
Ändert nur nichts daran, dass das Pendel bei der „Konkretisierung“ zu stark zur anderen Seite ausgeschlagen ist.
Wenn die Lufthansa gefahr- und kompensationslos Flüge um wenige Minuten verschieben darf, dann darf ich das als Verbraucher ja sicherlich auch*? Wenn dem so sein sollte, können wir gerne über eine Neuregulierung der EU261/04 sprechen.

*wenn der ICE mal wieder nicht pünktlich am Fernbahnhof ankommt, sich die S-Bahn auf dem Weg verspätet, das Taxi im Stau steckt, mein Geschäftstermin doch noch 15 Minuten länger geht, ich gerade ein wichtiges Telefonat führe und nicht auflegen kann oder länger im Duty Free Shopping benötige, etc.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
7.055
4.943
Wenn die Lufthansa gefahr- und kompensationslos Flüge um wenige Minuten verschieben darf,
Na dann Versuch doch mal für die Versiebung um wenige Minuten bei einem US-Carrier eine Kompensation oder ähnliches durchzubringen.
Bei den hier angesprochenen 15 Minuten kriegst du da den Stinkefinger in Form von „Either you acceot it or we cancel your trip . Your choice“
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.805
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EDWH
Na dann Versuch doch mal für die Versiebung um wenige Minuten bei einem US-Carrier eine Kompensation oder ähnliches durchzubringen.
Und wieso sollen mich US-Carrier interessieren? Wenn es denen nicht passt, dass es in der EU ordentliche Verbraucherrechte gibt, können sie ja die Flüge ex-EU einstellen. Scheint sich ja aber doch zu lohnen, trotz starker Verbraucherrechte und EU261/04.
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
861
3.092
er will sich aber die Allegris erschleichen, ein deutlich besseres Produkt, für das er zu geizig war zu bezahlen

natürlich ein Fass aufmachen und aus dem Billigstticket das maximale rauspressen

Nur noch mal kurz zur Erinnerung, es gibt zwei unterschiedliche "Sachverhalte":

1.) Zum einen gibt es die EU-Verordnung sowie die zugehörige Rechtsprechung des EuGH, die bestimmte Rechte und Ansprüche für Flugpassagiere begründen. Außerdem gibt es deutsches (Vertrags-)Recht, aus dem sich ebenfalls Rechte und Ansprüche ergeben können.
2.) Zum anderen gibt es die SKCHG/INVOL-Regeln, die mehr oder weniger "freiwillig" seitens der Lufthansa Group definiert wurden und für alle ausgestellten Tickets gelten, die mit 220- (LH), 724- (LX), 257- (OS) oder 082- (SN) beginnen.

Punkt 1 und Punkt 2 sind nicht deckungsgleich! So gibt es bestimmte Konstellationen (insbesondere bei gewünschten Umbuchungen auf LHG-Flüge), in denen die "freiwilligen" Regeln möglicherweise etwas großzügiger ausgestaltet sind, als es zwingend durch die gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben notwendig wäre. Gleichzeitig gibt es jedoch auch andere Konstellationen (insbesondere bei gewünschten Umbuchungen auf Nicht-LHG-Flüge), in denen die "freiwilligen" LHG-Regeln nicht in vollem Umfang die obigen Passagierrechte abdecken.

Aus reiner Neugierde: Was genau treibt eigentlich euren Puls so in die Höhe und beschert euch schlaflose Nächte? Punkt 1 oder Punkt 2?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.208
3.596
CGN / MUC / ZRH / EWR
Nur noch mal kurz zur Erinnerung, es gibt zwei unterschiedliche "Sachverhalte":

1.) Zum einen gibt es die EU-Verordnung sowie die zugehörige Rechtsprechung des EuGH, die bestimmte Rechte und Ansprüche für Flugpassagiere begründen. Außerdem gibt es deutsches (Vertrags-)Recht, aus dem sich ebenfalls Rechte und Ansprüche ergeben können.
2.) Zum anderen gibt es die SKCHG/INVOL-Regeln, die mehr oder weniger "freiwillig" seitens der Lufthansa Group definiert wurden und für alle ausgestellten Tickets gelten, die mit 220- (LH), 724- (LX), 257- (OS) oder 082- (SN) beginnen.

Punkt 1 und Punkt 2 sind nicht deckungsgleich! So gibt es bestimmte Konstellationen (insbesondere bei gewünschten Umbuchungen auf LHG-Flüge), in denen die "freiwilligen" Regeln möglicherweise etwas großzügiger ausgestaltet sind, als es zwingend durch die gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben notwendig wäre. Gleichzeitig gibt es jedoch auch andere Konstellationen (insbesondere bei gewünschten Umbuchungen auf Nicht-LHG-Flüge), in denen die "freiwilligen" LHG-Regeln nicht in vollem Umfang die obigen Passagierrechte abdecken.

Aus reiner Neugierde: Was genau treibt eigentlich euren Puls so in die Höhe und beschert euch schlaflose Nächte? Punkt 1 oder Punkt 2?
Die Corporate Influencer Erfolgsprämie.
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
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969
Nur noch mal kurz zur Erinnerung, es gibt zwei unterschiedliche "Sachverhalte":

1.) Zum einen gibt es die EU-Verordnung sowie die zugehörige Rechtsprechung des EuGH, die bestimmte Rechte und Ansprüche für Flugpassagiere begründen. Außerdem gibt es deutsches (Vertrags-)Recht, aus dem sich ebenfalls Rechte und Ansprüche ergeben können.
2.) Zum anderen gibt es die SKCHG/INVOL-Regeln, die mehr oder weniger "freiwillig" seitens der Lufthansa Group definiert wurden und für alle ausgestellten Tickets gelten, die mit 220- (LH), 724- (LX), 257- (OS) oder 082- (SN) beginnen.

Punkt 1 und Punkt 2 sind nicht deckungsgleich! So gibt es bestimmte Konstellationen (insbesondere bei gewünschten Umbuchungen auf LHG-Flüge), in denen die "freiwilligen" Regeln möglicherweise etwas großzügiger ausgestaltet sind, als es zwingend durch die gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben notwendig wäre. Gleichzeitig gibt es jedoch auch andere Konstellationen (insbesondere bei gewünschten Umbuchungen auf Nicht-LHG-Flüge), in denen die "freiwilligen" LHG-Regeln nicht in vollem Umfang die obigen Passagierrechte abdecken.

Aus reiner Neugierde: Was genau treibt eigentlich euren Puls so in die Höhe und beschert euch schlaflose Nächte? Punkt 1 oder Punkt 2?

weder noch, sondern die Tatsache, das sich der User mit seinem Billigflug die teure Allegris erschleichen will, obwohl er scheinbar mit seinem minimalsten Schedule Change an sich vor kein wirkliches Problem gestellt wird
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
8.309
12.301
HAM
Irrelevant, Du fliegst außerhalb der EU los. Hier kommt es aber darauf an, dass ein in der EU startendes Segment mit drin ist.

Wie kommst Du auf diese Aussage? Das Ticket beginnt in der EU und endet in der EU.

Flugverlauf ist SOF-VIE-PVG-AKL-PPT // RAR-AKL-SIN-FRA-SOF

Und ob und was sich LH von SQ holen kann, kann keiner von uns beantworten - ist aber auch müßig. Der SQ Flug ist sogar auf LH Flugnummer gebucht.

Ein Recht auf Umbuchung und Transport an mein endgültiges Ziel habe ich dennoch.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
7.055
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Und wieso sollen mich US-Carrier interessieren? Wenn es denen nicht passt, dass es in der EU ordentliche Verbraucherrechte gibt, können sie ja die Flüge ex-EU einstellen.
Die Verbraucherrechte wären auch noch „ordentlich“, wenn man Änderungen unter 30 Minuten als „unerheblich und von Ansprüchen ausgeschlossen “ einstufen würde.
Im Bahnverkehr hat man es ja auch hinbekommen, die zuvor sehr zu Gunsten der Verbraucher formulierte Richtlinie zu reformieren ;-).
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.375
1.965
TXL
Die Verbraucherrechte wären auch noch „ordentlich“, wenn man Änderungen unter 30 Minuten als „unerheblich und von Ansprüchen ausgeschlossen “ einstufen würde.
Im Bahnverkehr hat man es ja auch hinbekommen, die zuvor sehr zu Gunsten der Verbraucher formulierte Richtlinie zu reformieren ;-).
Nur dass eine Verschiebung nach vorne als Ausfall gilt und die Zugbindung aufgehoben ist. Es ist nicht meine Aufgabe als Kunde regelmäßig nach den Abfahrtszeiten zu schauen. Auch hier gilt das gute alte deutsche Schuldrecht. Wenn ich um 10 Uhr am Gleis stehe und die Abfahrt auf 9:45 Uhr geändert wurde, dann ist der Zug für mich nicht mehr erreichbar. Gleiches gilt wenn mein "Zubringer-Zug" erst um 9:50 Uhr ankommt.
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
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Nur dass eine Verschiebung nach vorne als Ausfall gilt und die Zugbindung aufgehoben ist. Es ist nicht meine Aufgabe als Kunde regelmäßig nach den Abfahrtszeiten zu schauen. Auch hier gilt das gute alte deutsche Schuldrecht. Wenn ich um 10 Uhr am Gleis stehe und die Abfahrt auf 9:45 Uhr geändert wurde, dann ist der Zug für mich nicht mehr erreichbar. Gleiches gilt wenn mein "Zubringer-Zug" erst um 9:50 Uhr ankommt.

doch ist es, zumal du ja informiert wurdest...bzw der Buchende, wenn du nicht mal am Reisetag deine Abfahrtszeit prüfst, dann bist du selbst schuld
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.375
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TXL
doch ist es, zumal du ja informiert wurdest...bzw der Buchende, wenn du nicht mal am Reisetag deine Abfahrtszeit prüfst, dann bist du selbst schuld
Und wie zur Hölle macht das jemand, der sein Ticket am Schalter kauft? Da gibt es keine Benachrichtigung per E-Mail. Gelten für den andere Fahrgastrechte? Pech gehabt dann? Deine Argumente sind lächerlich.
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.776
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Und wie zur Hölle macht das jemand, der sein Ticket am Schalter kauft? Da gibt es keine Benachrichtigung per E-Mail. Gelten für den andere Fahrgastrechte? Pech gehabt dann? Deine Argumente sind lächerlich.
wer seine Tickets am Schalter kauft kommt vor der geplanten Abfahrt an und schaut an die Anzeigen im Bahnhof, so wie jeder normale Mensch...wie zugebuttert will man eigentlich noch sein.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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EDWH
Die Verbraucherrechte wären auch noch „ordentlich“, wenn man Änderungen unter 30 Minuten als „unerheblich und von Ansprüchen ausgeschlossen “ einstufen würde.
Also gibt es keine feste Flugzeiten mehr, sondern nur noch "von bis"-Angaben? Statt 10:10 Uhr als festen Abflug zu haben, wird halt 9:40 bis 10:40 Uhr als Abflug angegeben und der Passagier hat sich in dieser Zeit abflugbereit am Flughafen zu befinden?