Meine Bank - Eine Marke der Volksbank Mittelhessen eG

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knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
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Ich frage mich, ob das so rechtlich haltbar ist. Die Konditionen wurden bei Abschluss vereinbart, und da stand 2,3%.

das ist in der Tat richtig. deswegen könnte man denen auch 'aufs Dach steigen'. habe aber besseres zu tun.
und gehe jetzt ohnehin davon aus, dass diese Bank schon in wenigen Jahren durchweg unattraktive Konditionen (wohl auch beim Girokonto) bieten wird. werde jetzt also wohl bald das TG-Konto auflösen.
 
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canbalk

Erfahrenes Mitglied
01.11.2024
771
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Ich frage mich, ob das so rechtlich haltbar ist. Die Konditionen wurden bei Abschluss vereinbart, und da stand 2,3%.
Recht haben
Recht bekommen

Bei Beschwerde wird einfach die gesamte Geschätsbeziehung gekündit



Übrigens erhöht: 2,60 % p.a. f. 4 Mon., über 100.000 € 2,05 %
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
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Bei Beschwerde wird einfach die gesamte Geschätsbeziehung gekündit
Als Nur-Tagesgeld-Kunde würde ich die bei Senkung auf 1,3% aber auch selbst kündigen - insofern kann sich eine Beschwerde lohnen, je nachdem was man mit dem Zinsverlust von 1% (wird ja wahrscheinlich rückwirkend eingestellt) zu verlieren hat
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
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Mein neues TG-Konto wurde Ende Dezember eröffnet, nur einen Tag nachdem das alte von mir gekündigt wurde - noch habe ich die 2,3% beim neuen Konto, und es gab auch keine "Nachbearbeitung".
 
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Schneeglitzern

Aktives Mitglied
11.08.2013
118
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Ich frage mich, ob das so rechtlich haltbar ist. Die Konditionen wurden bei Abschluss vereinbart, und da stand 2,3%.
das steht bei Kontoeröffnung in der Fußnote

Der garantierte Festzins gilt für Kunden, die ihr erstes Tagesgeld-Konto eröffnen. Die Kondition gilt für einen Zeitraum von 4 Monate ab dem Datum der Kontoeröffnung.​

 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
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das steht bei Kontoeröffnung in der Fußnote
Ich glaube nicht, dass der Fußnotentext - ist ja klein und versteckt gedruckt, also nicht fett wie in Deiner Hervorhebung - wichtiger als der in den (an mich persönlich adressierten) Eröffnungsunterlagen genannte Zinssatz ist. Dort beim Zinssatz steht auch keine Fußnote, wenn ich mich richtig erinnere.

Aber noch habe ich das Problem wie gesagt nicht...
 

Nocash

Erfahrenes Mitglied
12.04.2025
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Offiziell heißt es ja
  • Nach der Kündigung und Auflösung Ihres Tagesgeldkontos können Sie erst nach 12 Monaten ein neues Tagesgeldkonto eröffnen.

Insofern hätte es auch wieder aufgelöst werden können.
 

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
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Ärgert euch nicht, jetzt gibt es 2,6% .
Sonst würdet ihr euch darüber ärgern…

habe es schon lange aufgegeben, mich über Banken zu ärgern.

Man sollte das Verhältnis zu Banken sinnvoller Weise so betrachten, wie Europa gerade lernt, das Verhältnis zu den USA unter Trump zu bewerten:
sie sind Partner ... und Feinde zugleich ...
 
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kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
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Brief der VBMH meinte:
Im Zuge der Fusion ist es uns ein wichtiges Anliegen, auch die Stimmen aus Ihrem Geschäftsgebiet im Vertretergremium aktiv einzubinden. Daher findet am 9. Februar eine Ergänzungswahl statt [...] Der Wahlausschuss hat auf Basis von Satzung und Wahlordnung eine Wahlliste für die Region Hochtaunus erstellt. [...] findet die Wahl statt indem Sie der Wahlliste entweder zustimmen oder sie ablehnen.
Die werden sich schon ihnen genehme Kandidaten ausgesucht haben und die Chance dass die Liste abgelehnt wird geht gegen Null.

Aber wer ist das eigentlich der mich vertreten möchte?
können Sie im Zeitraum vom 08. Januar 2026 bis zum 06. Februar 2026 in den Geschäftsräumen der ehemaligen Raiffeisenbank im Hochtaunus, in der neu eröffneten Filiale in Wehrheim oder online im Wahlportal vor Ihrer Stimmabgabe einsehen.
wahl.png
Also anscheinend nur direkt vor der Stimmabgabe nur am Montag den 09.02. - wenn man nicht in eine Filiale geht.

Welch eine Farce.
 
10.02.2012
6.042
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waere das dann nicht ggf anfechtbar? Der ziemlich genaue Monat deutet fuer mich auf ein (nicht eingehaltenes) Erfordernis hin...
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
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Entscheidend ist immer das Kleingedruckte!
Vielleicht habe ich eine Leseschwäche, aber wo genau ist "das Kleingedruckte" im hier kopierten offiziellen Text der Auftragsbestätigung zu finden?

Ich glaube eher, dass wie in vielen Threads hier einige User voreiligen Gehorsam praktizieren...
Ich bestreite nicht, dass die Bank eine Neueröffnung von Altkunden zu Neukundenkonditionen nicht wünscht - aber umgesetzt hat sie es nach meiner Erfahrung noch immer nicht.
Es gibt hier anderslautende Berichte von (ich glaube nur zwei) Usern, die von einer "Nachbearbeitung" mit Zinsverschlechterung berichten - allerdings kenne ich deren jeweilige Auftragsbestätigung nicht. Falls diese im Prinzip wie meine ausfällt, dann halte ich das Vorgehen der Bank für anfechtbar - müssen die Betroffenen aber selber entscheiden, ob sie Protest einlegen wollen oder nicht. In meinem Fall würde es sich bei 1% Zinsunterschied lohnen, selbst wenn danach die bankseitige Kündigung erfolgt.
 

Krummi

Erfahrenes Mitglied
22.04.2019
448
87
Es gibt hier anderslautende Berichte von (ich glaube nur zwei) Usern, die von einer "Nachbearbeitung" mit Zinsverschlechterung berichten - .
Bei meiner Partnerin wurde die Verzinsung ebenso umgestellt.

Ich stimme dir aber zu, wenn man nicht auf der Webseite war, findet man von den Konditionen, dass die Zinsen nur gültig sind, wenn man seit 12 Monaten kein Tagesgeldkonto besaß, nichts.

Hätte ich nun nicht ein Tagesgeldkonto bei der VW Bank zu 2,9% für 6 Monate abgeschlossen, hätte ich mich definitiv an den Ombudsmann gewendet.
 
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