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Habe dazu noch keinen Thread gefunden. Es gibt bisher nur etliche Diskussionen zum verfallen lassen den letzten Segments.
Nachdem LH 2025 Aufgrund eines Gerichtsurteils die Beförderungbedinungen (für Personen mit Wohnsitz Deutschland und Österreich) angepasst haben, ist es nun theoretisch erlaubt sogar das Erste Segment ohne Konsequenzen oder Stornierung verfallen zu lassen.
Ich wollte hier mal einen Erfahrungsaustausch starten. Denn Theorie und Praxis klafft bekanntlich bei Passagierrechten weit auseinander.
Also, habt ihr schon versucht das erste Segment zu überspringen und wenn ja wie wart ihr (nicht) erfolgreich?
Nachdem LH 2025 Aufgrund eines Gerichtsurteils die Beförderungbedinungen (für Personen mit Wohnsitz Deutschland und Österreich) angepasst haben, ist es nun theoretisch erlaubt sogar das Erste Segment ohne Konsequenzen oder Stornierung verfallen zu lassen.
Ich wollte hier mal einen Erfahrungsaustausch starten. Denn Theorie und Praxis klafft bekanntlich bei Passagierrechten weit auseinander.
Also, habt ihr schon versucht das erste Segment zu überspringen und wenn ja wie wart ihr (nicht) erfolgreich?
(Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte, dass wenn Sie die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten antreten, wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren werden).
Dies gilt nicht, wenn sich schlicht Ihre Reisepläne ändern oder wenn Sie aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder aus einem anderen von Ihnen nicht zu vertretenden Grund daran gehindert sind, die Beförderung auf allen oder in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken anzutreten.