Wobei das ja ansonsten auch gilt, die Preise für hin- und Rückflug können auch gewaltig differieren (Eine Richtung kann durchaus 80% des Flugpreises ausmachen), und laut EuGH wird nach Streckenanteil, nicht nach Preisanteil gerechnet. Eine Austeilung auf die Legs des Hin-/Rückflugs sind sogar gar nicht veröffentlicht (der Vergleich mit einzestrecken ergibt, das legs auch deutlich negative Preise habeb können...).
Und alles nur, weil Gerichte eine sehr Abenteuerliche Interpretation von "Preis des Tickets" kreiert haben, gedacht war hier tatsächlich das Geld anzusetzen, das der Kunde für sein (komplettes) Ticket bezahlt hat, und z.B. die CAA UK hat das ja auch einige Jahre exakt so angewendet.
Die EuGH Regelung ist ein Freischein für Airlines, wie man Geld damit machen kann Premiumsitze kurzfristig und teuer ein zweites mal zu verkaufen, und den Gast mit dem billigen Ticket für einen Bruchteil downzugraden, z.B. kurzfristig ein €9000 Ticket zu verkaufen und den C-Kunde mit dem lange vorher gebuchten €2000 Ticket in die Y downzugraden und mit gut €1000 abzufinden. Macht deutlich über €7000 Gewin... (Real existierende Preise z.B. für MUC-PVG). Rechtssicher.
Ein Recht auf Storno bei Downgrade wäre die aus Verbrauchersicht bessere Lösung gewesen.
Runterbrechen auf Teilflüge ist in der Luftfahrt heute Unsinn, da die Preise ja nicht mehr so berechnet werden. War früher zu Zeiten der ICAO Streckenpreise mal anders.
Die Anwendung auf Meilen macht das ganze nochmal viel unsinniger, weil der Wert einer Meile ja über sehr weite Bereiche schwankt.
Die Novelle der EU261 steht übrigens mal wieder auf der Kippe...
Streit um Fluggastrechte
Wäre in diesem Fall nicht schlimm, da praktisch keine Verbesserung der typischen Probleme erreicht wurde. Viele der unklaren Formulierungen und Regelungen sind immer noch drin. Airlines und Rechtsanwälte / Fluggastrechteportale freuts.