Hat er ja geschrieben: technical. Also ich sehe da nach wie vor keine Ansprüche, aufgrund der Sperrung des Terminals hätte der ursprüngliche Flug doch ebensowenig abheben können, aber wer bin ich, @kexbox zu widersprechen. Wie diese Sache ausgeht, würfe mich jetzt aber wirklich interessieren.Zurück zu los: Wieso hat Airline X den Flug eigentlich gestrichen ?
Als @kexbox geantwortet hat, waren noch nicht alle Fakten auf dem Tisch (Terminalsperrung).aber wer bin ich, @kexbox zu widersprechen
(3) Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Also ich hoffe für Dich, dass Du bei Air Berlin keine Flüge nach CUR (durchgeführt nach dem 15.07.17) vor dem 15.07.17 gebucht hattest.In meinem Fall wurde STR-DUS-CUR gebucht und DUS-CUR
Man könnte das anwenden - und ich wäre der letzte, der als vielleicht auch einmal von so etwas betroffener Pax prinzipiell etwas dagegen hätte. Allerdings könnte ich mir durchaus vorstellen, dass X sich nach wie vor weigert, da unser Fall im Detail doch ein bisschen anders liegt: In dem Air-Berlin-Case flog, wenn ich es richtig verstanden habe, die Alternative schon deutlich später (aber noch innerhalb des "entschädigungslosen" Zeitrahmens) ab und durch weitere Verzögerungen hat sich dann im Laufe der Reise eine "normale" Verspätung akkumuliert, die entschädigungsrelevant ist.Genau, dieser Fall zeigt, dass bei einer Umbuchung nach einer Annullierung der Fluggast tatsächlich Anspruch auf die zweimalige Zahlung der Augleichsleistung haben könnte.
Hier kann die Airline Y aber wg. der Terminalsperrung die zweite Ausgleichsleistung verweigern - nicht aber Airline X.
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Also ich hoffe für Dich, dass Du bei Air Berlin keine Flüge nach CUR (durchgeführt nach dem 15.07.17) vor dem 15.07.17 gebucht hattest.
So viele: hätte, wollte, wenn..... Viel Theorie aber wenig SubstanzAirline X hätte ja die offizielle Abflugszeit auch 59 Minuten nach vorne schieben können - und damit von der Terminalsperrung nicht betroffen gewesen.
Für mich ist es klar: Was war der Grund für die Annullierung von Airline X ? -> ein Technical, und eben nicht die Terminalsperrung.
Nein, der Flug war im Herbst 2016 und Sache vor Gericht war schon Anfang 2017 durch, aber ich war tatsächlich in der letzten Maschine die CUR-DUS am 19.9.17 bedient hat.Also ich hoffe für Dich, dass Du bei Air Berlin keine Flüge nach CUR (durchgeführt nach dem 15.07.17) vor dem 15.07.17 gebucht hattest.
Nun dein Einwand ist durchaus nachvollziehbar, allerdings was bleibt dir übrig als auf die tatsächlichen Ankunftszeiten ab zu stellen?In unserem Fall aber ist die Verspätung im wesentlichen bereits am Ausgangsairport (durch höhere Gewalt) entstanden und auch der Flug von Airline X hätte, wenn er nicht vorher ohnehin annuliert worden wäre, nicht rechtzeitig abheben können - mit allen daraus folgenden Konsequenzen: verpasster Anschluss und keine Ausgleichszahlung von X, da die Aktionen der Bundespolizei nun einmal nicht in ihrem Einflussbereich liegen.
Danke noch mal für euren Input. Wie versprochen hier noch der Ausgang: LH hat sich gerade gemeldet, wir bekommen die volle Entschädigung gem. Fluggastrechten und Hotel/Essen werden ebenfalls erstattet.Hi, ich bin neu hier und hoffe, ich habe den richtigen Sammelthread für meine Frage gefunden und setze mich nicht direkt in die Nesseln...
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet, da ich schon seit 3 Stunden versuche unsere Rückreise zu planen, nachdem unser LH Flug von BCN nach FRA am 10.04 aufgrund des anstehenden Streiks annuliert wurde. Mir wurden Ersatzflüge für den 10.04 angeboten, aber anstatt 2h Direktflügen waren da nur Flüge die um 0530 starten, zwischen 7 und 10 Stunden dauern mit Zwischenstopps etc. Ich habe mal Direktflüge für den 10.04 und 11.04 gesehen, aber beim Versuch der Umbuchung stets Fehlermeldungen erhalten. Um überhaupt eine eingermassen angemessene Option zu haben (ich bin alleine mit meinen drei Kindern unterwegs), habe ich jetzt einen Flug am 11.04 über München gebucht, der. um 0755 startet und nur 4 Stunden dauert... Haben wir jetzt Anspruch auf eine Hotelübernachtung oder sperrt sich die LH da mit dem Argument, dass wir ja auch auf die Bummelflüge am 10.04. hätten umbuchen können? Wenn ich versuche über das Help Center einen Hotelvoucher zu bekommen, bekomme ich gerade nur wieder nur eine Fehlermeldung "passenger not found".
Vielen Dank schon mal für eure Unterstützung und Grüße
Hätte Hätte Fahrradkette ... zum Zeitpunkt der Flugannullierung gab es schlichtweg keine behördliche Sperrung des Terminals.So viele: hätte, wollte, wenn..... Viel Theorie aber wenig Substanz
Ich sehe es genauso, ich habe nur nochmal nachgefragt ob sie die Regulierung ausdrücklich verweigern, dann spare ich mir Mahnung sondern vor dem Wochenende ist die nächste Klage beim AG Köln anhängig.Klarer Blödsinn. Aber das ist doch Alltag, dass gewerbsmäßig an der Wirklichkeit vorbeigeschrieben wird
Klarer Blödsinn. Aber das ist doch Alltag, dass gewerbsmäßig an der Wirklichkeit vorbeigeschrieben wird
Ich weiß nicht mehr, wie viel Uhr es war, als ich in die App geschaut habe. Weiß nur noch, dass es nach dem Mittagessen war. Also sehr wahrscheinlich nach 13:05 Uhr, also der eigentlichen Abflugzeit zwei Wochen später.Wenn die Kenntnis weniger als 14 Tage vor Abflug erstmals erfolgte, ja. Das kommt, meinen einige Gerichte, auf die Minute an.
Die EU VO gibt ja eine exakte Zeitspanne an, wenn eben das Recht 20.160 Minuten vorsehen halten die Richter sich dran, das überrascht jetzt nicht.Wenn die Kenntnis weniger als 14 Tage vor Abflug erstmals erfolgte, ja. Das kommt, meinen einige Gerichte, auf die Minute an.
Wir sind gespannt, wie es weitergeht.Für wen es interessiert, LH hat mir heute morgen geantwortet sie wollen die Übernachtungskosten weiterhin nicht übernehmen.
Verweisen aber kräftig auf die SRUV, ja klar warum sollte ich denen Geld sparen?
Ich habe nun auch die Taxiquittungen und die Restaurantrechnung ausgebraben und seit 20 Minuten ist das nächste Verfahren beim AG Köln anhängig.
LH hat es übrigens geschafft alle sieben noch offenen Buchungen für 2026 zu sprengen, im Fall von SBZ wollen sie gar keine Alternativen am gleichen Tag anbieten, der Spaß geht maximal weiter.
Das probiert Flying Blue sehr oft. Meistens klappt's dann doch irgendwann mit viel Nachhaken.Ich hatte zum Streik Mitte April ein bestätigtes M&M-Prämienticket bei Lufthansa (NUE–FRA–MEX), wurde aber im Chat aufgrund von Annullierung auf KLM umgebucht. Der geflogene Flug erscheint in einer Revenue-Buchungsklasse.
Flying Blue lehnt die Meilengutschrift ab mit der Begründung, das Ticket sei über Lufthansa gebucht worden.
Ist das korrekt, obwohl der Flug von KLM durchgeführt wurde? Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit umgebuchten Award-Tickets?